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15.04.2010, 11:07:34
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1997 trat Jane in mein Leben. Kurz, nachdem sie schwanger wurde,
war sie auch schon wieder verschwunden.
1998 wurde Leanna geboren. Vom ersten Tag an versuchte Jane
meinen Kontakt zu ihr zu verhindern.
1999 nach dem guter Wille allein nichts nutzte, bat ich das
Jugendamt um Hilfe.
2000 nach dem dies auch nicht mehr half, klagte ich mein Umgangsrecht
bei Gericht ein.
2001 nach zwei weiteren Gerichtsverfahren klappte der Umgang
für eine kurze Zeit.
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15.04.2010, 11:07:40
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2002 nach dem ich - trotz eingeschalteten Jugendämtern
und Familiengerichten - über sechs Monate kein Lebenszeichen von
Leanna erhalten hatte, war mein Vertrauen in den Rechtsstaat auf einem
Tiefpunkt. Ich hinterfragte das System und verweigerte erstmals meine
Gefolgschaft. Der Beginn meines zivilen Ungehorsams.
Die Antwort erfolgte in Form einer Rechnung über 1500 € für
zwei Stunden betreuten Umgang, ausgestellt von der Landesjustizkasse.
Da die geforderte Erklärung ausblieb, lehnte ich eine Bezahlung
ab.
2003 nach inzwischen acht Gerichtsverfahren und über 13
Monaten ohne Kontakt zu Leanna begann zuerst zaghaft, später regelmäßig,
der Umgang. Unser erster gemeinsamer Urlaub führte zu einer Anzeige
wegen Kindesentführung. |
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15.04.2010, 11:07:46
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2004 Leanna war nun recht häufig bei mir. Sie begann zu
erkennen, wer während der ganzen Zeit welche Rolle spielte. Durch
Arbeitslosigkeit war mir die Unterhaltszahlung nicht mehr möglich.
Die Landesjustizkasse forderte noch immer 1500 € für
zwei Stunden betreuten Umgang. Vergebliche Pfändungsversuche mündeten
in meinen ersten Haftbefehl.
2005 entschied ich mich, als Antwort auf Hartz IV, zur Selbständigkeit.
Obwohl ich nach der allgemein anerkannten Düsseldorfer Tabelle nicht
zur Zahlung des Unterhalts in der Lage war, entschied man sich für
die Pfändung. Dagegen legte ich Rechtsmittel ein und erlaubte mir
die Rechtmäßigkeit einiger Vorgänge in Frage zu stellen. |
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17.07.2011, 17:28:15
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2006 kam es, wie es vorauszusehen war. Mein Schreiben, in dem
ich die Rechtmäßigkeit der Vorgänge in Frage stellte,
nahm man zum Anlass für eine Beleidigungsklage, offensichtlich
ein Versuch mich zum Schweigen zu bringen.
Ich hatte die Wahl zwischen 150 € Geldstrafe oder 15 Tagen
Haft. Ich entschied mich für die Haft, medienwirksame Verhaftung
inklusive.
Am Ende hatte man anstatt Geld zu bekommen ein Mehrfaches dessen ausgegeben,
und anstatt zu schweigen, war ich so laut wie nie zuvor.
2007 nachdem der Umgang dreieinhalb Jahre problemlos geklappt
hatte, wurde er wieder verweigert. Erstmals erreichte ich bei einem Gericht
ohne Anwalt eine funktionierende Regelung. |
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17.07.2011, 17:28:16
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2008 wurde der Umgang erneut verweigert. Wieder erwirkte ich
ohne Anwalt eine gerichtliche Regelung. Danach ging es steil bergauf.
Ich fand einen guten Job, von dem ich leben und Unterhalt zahlen konnte,
aber es war ein teurer Job. Um ihn, ca. 120 km von zu Hause entfernt,
ausüben zu können, nahm ich mir vor Ort ein Zimmer. Trotz
zusätzlicher Miet- und Fahrtkosten zahlte ich den vollen Unterhalt,
aber das reichte nicht. Ich sollte auch für die Zeit nachzahlen,
in der ich nachweislich nicht leistungsfähig war.
2009 wurde der beste Job, den ich je hatte, im Namen des Volkes
vernichtet. Was mir verbleiben sollte, war weniger, als die Fixkosten
für Wohnung, Zimmer vor Ort und Heimfahrten. Meine Rechtsmittel
wurden zurückgewiesen.
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Ab 2010 Zeit des Loslassens und vorläufiges Ende der Geschichte.
Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.
Johann Wolfgang von Goethe, deutscher
Dichter (1749-1832)
Leanna war nun 12 Jahre alt und entwickelte ihre eigenen Vorstellungen.
Dass diese nicht immer in meinem Sinne waren, lässt sich nicht
leugnen aber deswegen stelle ich mich ihrer Entwicklung nicht in
den Weg.
Umgangsverfahren wird es keine mehr geben. Vielmehr muss sich nun zeigen,
ob das von mir, gegen alle Widerstände, erfolgreich vorgelebte
Prinzip von Liebe und Wahrheit, auf fruchtbaren Boden gefallen ist
...
Nach Vernichtung meines Jobs startete ich 2010, mit drei Haftbefehlen
wegen Nichtzahlung nicht anerkannter Forderungen gegen mich, erneut
in die Selbstständigkeit. Nach Standortwechsel, dieses Mal so
erfolgreich, dass ich noch in gleichen Jahr alle von mir anerkannten
Forderungen begleichen konnte. Nicht beglichen habe ich die, zu denen
immer noch Fragen offen geblieben sind.
Der Behördenwahn ist längst zum Selbstläufer geworden.
Mit dem ursächlichen Kampf um den Kontakt zu Leanna haben die
aktuellen Geschehnisse längst nichts mehr zu tun. Immer wieder
stellt man Forderungen, zu den Fragen offen sind für deren Beantwortung
sich niemand zuständig fühlt. Da ich diese nicht anerkenne,
folgen Aufrechnungen. Meine Antworten darauf sind ebenfalls Aufrechnungen
und Abtretungen von Guthaben. Nur so gelang es mir bisher meinen Saldo
immer wieder auszugleichen.
Wenn mir dies auch in den nächsten fünf Jahren gelingt, während
ich gleichzeitig meiner Arbeit nachgehen kann, ist der Unterhalt bis
zu Leannas Volljährigkeit gesichert. Wenn es mir zehn Jahre gelingt,
kann ich ihr eine gute Ausbildung ermöglichen. Bei 15 Jahren vielleicht
sogar ein Studium. Wir werden sehen ...
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