Mit den Augen
eines Vaters

3. Teil

...Staatsfeind, Papa oder beides...

von Gustav Ernst



Vorwort

Dies ist der dritte Teil einer langen Geschichte. Sie erzählt von einem Vater und seiner Tochter deren Kontakt zueinander über Jahre hinweg von der Mutter mit Hilfe von Jugendämtern und Familiengerichten immer wieder vereitelt wurde. Sie zeigt wie sich Jugendämter und Gerichte um ihre Verantwortung drückten. Und sie beschreibt mit welchen Methoden Mitarbeiter dieser Institutionen versuchten die Opfer ihres Versagens mundtot zu machen, und wie sich auch Nichtjuristen dagegen wehren können.

Sie soll denen eine Mahnung sein, die ihre Kinder als Druckmittel gegenüber anderen Familienangehörigen einsetzen.
Und sie soll denen, die sich mit ihrem Schicksal bereits abgefunden haben neuen Mut geben, denn unsere Kinder sind unsere Zukunft und dafür lohnt es sich immer zu kämpfen.

Der erste Teil dieser Buchserie trägt den Titel: "... auch Männer haben eine Seele...“ Dort erfahren Sie wie alles begann. Vom kennen lernen der Mutter über die Beziehung und die Geburt bis zu der immer wiederkehrenden Umgangsvereitelung. Warum nach jahrelanger Kompromissbereitschaft nur noch der juristische Weg übrig blieb.

Der zweite Teil trägt den Titel: " ... wenn ein Staat zum (Mit)Täter wird...“ Dort erfahren Sie wie durch die Unfähigkeit und Untätigkeit von Amtspersonen der Umgang trotz gerichtlicher Regelung immer wieder unterlaufen wurde. Wie in unserm Land mit einem - ansonsten unbescholtenen - Vater verfahren wird, der sich einfach das Recht nicht nehmen lässt sein Kind zu sehen. Warum irgendwann nur noch die Mittel des „Zivilen Ungehorsams“ blieben um sich gegen dieses Unrecht im Namen des Volkes zu verteidigen.

Diese Buchserie strebt nicht nach stilistischer Perfektion. Die Geschichte wurde von einem Vater so niedergeschrieben wie er sie selbst erlebt hat. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte - insbesondere des Kindes - sind alle Namen von Orten und Personen einschließlich des Autors geändert. Zeitangaben wurden beibehalten. Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, sind so formuliert, dass ihr Ursprung nicht zu erkennen ist.

Diese Buchserie widme ich meiner Tochter und allen anderen Kindern dieser Welt, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden.

Was bisher geschah

Die Geschichte beginnt auf einer Party im Frühsommer 1997. Dort lernte ich Jane kennen. Nach einer nur wenige Monate dauernden Beziehung war sie schwanger und verschwand. Sie wollte offenbar ein Kind aber keinen Mann.

Im Juli 1998 kam Leanna zur Welt. Vom ersten Tag an suchte ich den Kontakt zu ihr, doch Jane verwehrte ihn immer wieder.

Nach dem jegliche Vermittlungsversuche sowohl auf familiärer Ebene als auch unter Einbeziehung des Jugendamts und karitativer Einrichtungen erfolglos blieben, beschritt ich ab Januar 2000 erstmals den gerichtlichen Weg.

Es folgten ein zweites, ein drittes und ein viertes Verfahren. Das Ergebnis war jedes Mal das Gleiche. Man gab mir ein Papier auf dem stand oben „Im Namen des Volkes“ und unten, dass ich Leanna sehen darf. Leanna konnte ich dennoch nicht regelmäßig sehen.

Im August 2001 riet mir Herrn Jansen vom Kreisjugendamt Königsleisern einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts zu stellen. Sowohl mir als auch meiner Anwältin versicherte er, dass er einem solchen zustimme, sollten wir ihn stellen. Bei der Verhandlung sagte er aber genau das Gegenteil. So lehnte das Amtsgericht Meersbank die Übertragung des Sorgerechts im Dezember 2001 ab. Im folgenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Einburgen wurde die Entscheidung ohne eine erneute Anhörung bestätigt. Dies obwohl die Umgangsverweigerung unverändert fortgesetzt wurde.

Eine weitere Beschwerde hätte den Fall vor den Bundesgerichtshof gebracht. Da äußerte Richter Sauerkraut vom Amtsgericht Meersbank gegenüber meiner Anwältin Frau Kalinka, dass er die Problematik dieses Falles inzwischen erkannt hätte, und bei einem erneuten Antrag unsererseits entsprechend reagieren wolle. Da ein Fall jedoch nicht gleichzeitig vor dem Bundesgerichtshof und einem Amtsgericht verhandelt werden kann, entschied ich mich für die voraussichtlich schnellere und auch kostengünstigere Variante.

Danach zog Jane um. Da in einem solchen Fall immer das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich die Beklagte während der Antragstellung gewohnt hat, sollten die Zuständigkeiten eindeutig sein. Nicht jedoch beim Amtsgericht Meersbank. Nachdem die Frist für eine weitere Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof abgelaufen war, sagte das Amtsgericht Meersbank das inzwischen sechste Verfahren im Mai 2002 ab. Richter Sauerkraut erklärte sich für nicht zuständig. Begründung, es könne nicht festgestellt werden ob die Antragsgegnerin zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Zuständigkeitsbereich des Gerichts gewohnt hätte.

Für diese Erkenntnis hatte das Amtsgericht Meersbank über vier Monate gebraucht. Über vier Monate in denen - trotz eindeutiger Rechtslage - die Umgangsvereitelung ohne Konsequenzen fortgesetzt werden konnte.

Nachdem ich von Leanna bereits seit sechs Monaten kein Lebenszeichen mehr erhalten hatte setzte sich in mir die Überzeugung durch, dass das Problem mit den regulären Mitteln des Rechtsstaates allein nicht in den Griff zu bekommen ist. So stellte ich am 27.05.2002 zum ersten Mal meine Unterhaltszahlungen ein. Gleichzeitig informierte ich alle beteiligten Jugendämter und Gerichte, dass ich die Zahlungen wieder aufnehme sobald ein funktionierender Umgang zustande kommt.

Ich tat dies guten Gewissens, da die Zahlungen in dem Moment aus der Staatskasse fortgeführt würden. Ich träfe nicht Leanna, sondern die die einen funktionierenden Umgang hätten herbeiführen können, dies aber nicht taten. Zum ersten Mal ginge es mir nicht mehr ausschließlich um meinen eigenen Fall, sondern auch darum ein deutliches Zeichen gegen dieses Unrecht zu setzen. Ich nannte es „zivilen Ungehorsam“.

Ab Juni 2002 wurde mein Fall vor dem Amtsgericht Wesnafurt verhandelt. Von einem funktionierenden Umgang kann jedoch erst seit November 2003 nach insgesamt 13 Gerichtsverfahren gesprochen werden.

13 Gerichtsverfahren und zwei Umzüge von je 500 km innerhalb von dreieinhalb Jahren. Während Janes Kosten wie selbstverständlich von der Staatskasse getragen wurden, blieb mein bescheidenes Vermögen auf der Strecke. Die glücklichen Augen meiner Tochter sind jedoch weit mehr als eine Entschädigung.

Im Juli 2003 forderte mich die Landesjustizkasse Dainz auf 1.534,08 Euro für Portokosten und Auslagen in einem zwei Jahre zurückliegenden Verfahren zu überweisen. Die geforderte Begründung wie sich der Betrag zusammen setzt beantwortete man unvollständig. Wieso ich überhaupt für den Betrag aufkommen soll, konnte man gar nicht erklären. Stattdessen versuchte man zu pfänden.

Der zivile Ungehorsam, 4. Teil

Zum Monatswechsel Oktober/November 2003 wurde meiner Bank von der Landesjustizkasse Dainz ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für mein Konto vorgelegt. Meine Bank war nicht mehr berechtigt mich über mein Konto verfügen zu lassen. Man bat mich beim Gläubiger die Aufhebung oder Aussetzung der Pfändungsverfügung zu erwirken. Meine Antwort erfolgte am 09.11.2003 in Form eines Briefes an den leitenden Oberstaatsanwalt in Königsleisern.

...“ Amtsermittlungsverfahren, Strafanzeige und Strafantrag

Sehr geehrter Herr ****,

hiermit beantrage ich Amtsermittlungsverfahren, erstatte Strafanzeige und stelle gleichzeitig Strafantrag gegen folgende Personen:

wegen Untätigkeit im Amt und daraus resultierender über 13 Monate andauernder Umgangsvereitelung mit meiner Tochter.

Weiterhin beantrage ich Amtsermittlungsverfahren, erstatte Strafanzeige und stelle gleichzeitig Strafantrag gegen

wegen Verfahrensverschleppung und daraus resultierender über 13 Monate andauernder Umgangsvereitelung mit meiner Tochter.

gegen

wegen Betrugs durch unkorrekte Abrechnungen betreuter Umgangstermine.

gegen

wegen Begleichung unkorrekter Abrechnungen ohne ausreichende vorherige Prüfung und Verschleierung des Inhalts dieser Abrechnungen.

und gegen

wegen Umgangsvereitelung im Amt

und wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger im Amt.


Zu 1 - 5

In den Jahren 2000 und 2001 fanden vor dem Amtsgericht ********* insgesamt vier Gerichtsverfahren statt. Die dazugehörenden Aktenzeichen lauten * * **/**, * * **/**, * * **/** und * * **/**. Das Gericht hatte irrtümlich noch ein weiteres Aktenzeichen * * **/** angelegt und später wieder entfernt.

In jedem dieser Verfahren ging es um den von der Mutter meiner Tochter seit Jahren immer wieder verweigerten Umgang zwischen mir und meiner Tochter.

In drei dieser Verfahren hatte Richter ************ den Vorsitz. Herr ***** war an jedem dieser Verfahren beteiligt.

Obwohl sich die Umgangsverweigerung zeitweise über mehrere Monate erstreckte, wurden von Seiten des Gerichts zu keiner Zeit wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, die den Umgang hätten sicherstellen können.

Beweise:

Gerichtsakten zu den oben genannten Aktenzeichen.

 

Akten des Kreisjugendamts **************

Dies führte dazu, dass ich gegen das Verfahren mit dem Aktenzeichen * * **/** Beschwerde eingelegt habe. Diese sollte vor dem Oberlandesgericht *********** verhandelt werden. Das Aktenzeichen dort lautet * ** **/**. Obwohl der Umgang zu diesem Zeitpunkt bereits erneut verweigert wurde, hielt das Gericht eine mündliche Verhandlung für nicht erforderlich.

Beweise:

Gerichtsakten zu den oben genannten Aktenzeichen.

 

Akten des Kreisjugendamts **************

Zu 6

Von einer erneuten Beschwerde die den Fall vor den Bundesgerichtshof gebracht hätte habe ich nur deswegen abgesehen, weil Richter ************ im Januar 2002 gegenüber meiner damaligen Anwältin geäußert hatte, dass er die Problematik der erneuten Umgangsverweigerung erkannt hätte und nun entsprechend reagieren wolle.

Monate später, als die Frist für die Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof längst abgelaufen war, erklärte sich Richter ************ für nicht mehr zuständig, da die Mutter meiner Tochter zwischenzeitlich umgezogen war.

Anmerkung: Die Mutter meiner Tochter hatte mit meiner Tochter am 01.02.2002 eine Wohnung in der Nähe von ********* bezogen. Dies war zu dem Zeitpunkt auch Richter ************ bekannt. Er erklärte sich dennoch für zuständig, da die erneute Umgangsverweigerung bereits am 04.01.2002 begonnen hatte.

Beweis:

Als Zeugin Frau Rechtsanwältin ****** ****-******, ************** **, ***** *********.

Zu 7

Frau ***** ****** vom Kinderschutzbund ************** wurde vom Amtsgericht ********* im Rahmen des Verfahrens mit dem Aktenzeichen * * **/** mit der Betreuung des Umgangs beauftragt.

Obwohl auf diese Weise nur etwa vier, jeweils einstündige Umgangstermine zu Stande kamen, stellte Frau ****** diese dem Gericht mit insgesamt 1528, 46 Euro in Rechnung.

Beweis:

Gerichtsakten des Amtsgerichts ********* zu Aktenzeichen * * **/**.

Zu 8

Frau Justizobersekretärin ****** vom Amtsgericht ********* hat den Betrag aus Punkt 7 offenbar ohne weitere Prüfung beglichen und anschließend von mir zurückgefordert. Eine Anfrage meinerseits wie sich dieser Betrag zusammensetzt, insbesondere wie für ca. 4 Stunden betreuten Umgang über 1500 Euro zusammen kommen können wurde bis heute nur unzureichend beantwortet.

Stattdessen betreibt man zwischenzeitlich die Pfändung dieses Betrags.

Beweise:

Gerichtsakten des Amtsgerichts ********* Aktenzeichen * * **/**

 

und Akten der Landesjustizkasse *****, Kassenzeichen *************

Zu 9

Die Mutter meiner Tochter, Frau ******* *******, letzter bekannter Aufenthaltsort, ************ **, ***** **** hat selbst eine „bewegte Jugend “ hinter sich.

Während dieser Zeit wurde sie bereits von Herrn ***** vom Kreisjugendamt ************** betreut.

Dennoch oder gerade deswegen ist sie bereits als Minderjährige auf dem Straßenstrich in Frankfurt a. Main gelandet wo sie von der Polizei aufgegriffen wurde.

Beweise:

Akten des Kreisjugendamts **************.

 

Akten der Polizei in Frankfurt a. Main aus den Jahren 1993 - 96.

Anmerkung:

In all diesen Verfahren, die sich über einige Jahre erstrecken, scheint mir vor Allem die Rolle des Herrn ***** schleierhaft.

Er ist es, der über die Verhältnisse der Mutter meiner Tochter am Besten Bescheid weiß.

Er war es, der mir 2001 zur Beantragung einer Übertragung des Sorgerechts riet. Sowohl gegenüber mir, wie auch meiner Anwältin äußerte er, dass er dies vor Gericht befürworten würde.

In dem entsprechenden Verfahren, Aktenzeichen * * **/** tat er jedoch genau das Gegenteil.

Nach meinem Erachten verhält sich so nur jemand der etwas zu verstecken hat.

Mit freundlichem Gruß „...

Auch meine Bank erhielt eine Antwort:

...“ Sehr geehrte Frau ***,

ich habe Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, tun Sie was Sie tun müssen.

Hintergrund dieses Beschlusses ist ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit. Es geht dabei um den von der Mutter meiner Tochter immer wieder verweigerten Umgang zwischen mir und meiner Tochter. In den letzten dreieinhalb Jahren gab es deswegen 13 Gerichtsverfahren. Von einer funktionierenden Umgangsregelung kann jedoch bis zum heutigen Tag keine Rede sein.

Jedes Mal hatte man der Verursacherin zwar gesagt, dass sie den Umgang gewähren müsse. Die Verfahrenskosten blieben jedoch immer wieder an mir hängen. Die Kosten der Verursacherin wurden jedes Mal wie selbstverständlich aus der Staatskasse finanziert.

Irgendwann hat sich bei mir die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Staatsgebilde um uns herum alles andere als ein Rechtsstaat sein kann. Mit Sicherheit hat dieses Land schon schwärzere Zeiten hinter sich, aber anders kann man sich die Ergebnisse dieser Verfahren nicht erklären.

Als man für ein Verfahren, dessen Ergebnis man als geradezu lächerlich bezeichnen kann auch noch eine Nachforderung stellte, habe ich die Übernahme derselben abgelehnt. Was hätte ich sonst tun sollen, etwa Amok laufen oder mich vom Dach stürzen?

Eine Übernahme dieser Kosten käme für mich einer aktiven Unterstützung von Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung gleich. Deswegen ist eine solche für mich ausgeschlossen.

Mittlerweile habe ich zwar bei der Staatsanwaltschaft Königsleisern gegen die Verursacher dieser Kosten Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Besonders viel verspreche ich mir davon jedoch nicht. Bekanntlich hackt eine Krähe einer anderen kein Auge aus.

Vielmehr betrachte ich es als Pflicht eines mündigen Bürgers gegen solches Unrecht Widerstand zu leisten. Widerstand durch zivilen Ungehorsam. Es muss für diesen Staat ganz einfach teuer sein solches Unrecht weiterhin zu praktizieren. So teuer, dass es irgendwann nicht mehr finanzierbar ist. Betroffene Väter in ähnlichen Situationen gibt es genug.

Es geht dabei überhaupt nicht mehr um die geforderten 1700 Euro. Ich wäre bereit ein Mehrfaches dieses Betrages aufzubringen wenn es Sinn machen würde. Man wird diese 1700 Euro wohl bekommen, daran habe ich keinen Zweifel. Jedoch je höher der Aufwand, der dazu zu betreiben ist, desto teurer wird es für diesen Staat, umso besser ist es.

Im nächsten Schritt werde ich diese 1700 Euro und mir evtl. durch diese Pfändungsaktion entstehende Kosten mit dem zu zahlenden Kindesunterhalt verrechnen. Dieser muss dann wiederum aus der Staatskasse überbrückt werden. Und der ist noch einige Zeit fällig, meine Tochter ist jetzt 5 Jahre alt. Vielleicht wird man dann wieder pfänden, vielleicht auch nicht. Vielleicht versucht man es auch mit Beugehaft, dann würde es für diesen Staat erst richtig teuer. Unterhaltszahlungen wären dann auch nicht mehr möglich und so ein Platz in der Zelle soll nicht ganz billig sein. Ich habe mir noch nie im Leben etwas zu schulden kommen lassen, aber unter solchen Umständen könnte ich selbst eine Haftstrafe noch nicht einmal als Schande ansehen.

Es tut mir Leid wenn Sie diese Antwort nicht zufrieden stellt, aber für mich gibt es Wichtigeres auf dieser Welt als Geld und Zinsen. Ich bin vor 41 Jahren nackig auf diese Welt gekommen und ich werde diese Welt irgendwann genauso nackich wieder verlassen. Ich beabsichtige die Zeit dazwischen so zu gestalten, dass ich mir morgens im Spiegel in die Augen schauen kann. Würde ich Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung unterstützen wäre das ganz sicher nicht der Fall.

Ich bitte Sie nun dieses Schreiben genau so an den Gläubiger weiterzuleiten. Ich überlasse Anderen die Entscheidung wie weit sie diesen Wahnsinn treiben wollen. Ich werde auf jeden Fall mitgehen.

Mit freundlichem Gruß „...

Einige Tage später löste ich das Konto im Einvernehmen mit meiner Bank auf und eröffnete noch am gleichen Tag ein neues bei einer anderen Bank.

Die Staatanwaltschaft Königsleisern informierte mich am 12.11.2003 über das Aktenzeichen des Vorgangs mit und gab den Fall an die Staatanwaltschaft Einburgen ab.

Der Unterhalt, 5. Teil

Seit Juni 2002 machte ich meine Unterhaltszahlungen vom Zustandekommen des Umgangs abhängig. Das Jugendamt war damit natürlich nicht einverstanden, tat aber auch nichts um einen Umgang herbeizuführen. Stattdessen klagte man im Mai 2003 Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein.

Am 27.05.2003 teilte ich dem Amtsgericht und dem Kreisjugendamt in Wesnafurt die Höhe meines Einkommens mit. Dabei wies ich auf meine nach wie vor bestehende Zahlungsbereitschaft hin, machte diese aber noch immer vom Zustandekommen eines funktionierenden Umgangs abhängig. Konsequent zahlte ich den Unterhalt immer nur für die Monate in denen ich mindestens ein Mal Leanna sehen konnte. Immer wenn ich nicht zahlte teilte ich dies dem Jugendamt mit:

...“ Sehr geehrte Frau ****,
sicherlich haben Sie bemerkt, dass ich den im August fälligen Unterhalt für meine Tochter noch nicht überwiesen habe.

Das liegt daran, dass trotz gerichtlicher Regelung in diesem Monat kein Umgang stattfand.

Selbstverständlich bin ich bereit den Betrag auch im Nachhinein zu überweisen, wenn ein entsprechender Ersatztermin stattgefunden hat.

Mit freundlichem Gruß“...

Es wurde September:

...“ Sehr geehrte Frau ****, sehr geehrte Frau *******-*****,
wieder ist ein Wochenende vergangen. Ein Wochenende an dem eigentlich ein Umgang hätte stattfinden sollen.

Wie so oft fand er auch dieses Mal NICHT statt. Das obwohl mein Anwalt wenige Tage davor die Gegenseite noch einmal ausdrücklich auf den Termin hingewiesen hatte.

Es gab weder eine Absage, noch wurde ein Ersatztermin genannt. Mein Kind war einfach nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, auch mehr als eine Stunde danach nicht.

Selbstverständlich bin ich bereit den Unterhalt für September 2003 zu überweisen nachdem der Umgang für diesen Monat stattgefunden hat. Jede andere Lösung käme für mich einer aktiven Unterstützung von Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung gleich.

Damit die Zahlung noch in diesem Monat erfolgen kann bieten sich zwei Ersatztermine an. So bin ich bereit meine Tochter auch am dritten oder vierten Wochenende zu mir zu nehmen.

Wie man das bewerkstelligt, will ich gar nicht wissen, für mich zählt einzig das Ergebnis. Ich muss es auch nicht verstehen, bin Handwerker kein Jurist. Dafür sind genügend Juristen mit dem Fall beschäftigt. Eine Kopie dieses Schreibens sende ich an das Amtsgericht *********.

Ansonsten bleibt mir nur das bereits mehrfach gesagte zu wiederholen. Ich bestehe auf eine funktionierende Umgangsregelung, mehr muss ich nicht haben, mit weniger gebe ich mich nicht zufrieden. Oder anders ausgedrückt; sperrt mich ein, schlagt mich tot, oder sorgt einfach nur dafür, dass der Umgang klappt.

Sollte man dies auch in Zukunft nicht auf die Reihe kriegen, bin ich alternativ dazu nach wie vor bereit meine Tochter ganz zu mir zu nehmen. Die Förderung des Umgangs mit allen Verwandten wäre in dem Fall selbstverständlich.

Mit freundlichem Gruß „...

Eine Antwort erhielt ich darauf nicht. Stattdessen meldete sich am 03.11.2003 die Verbandsgemeinde Meersbank mit einer Rechtswahrungsanzeige und einem Auskunftsersuchen. Das Schreiben beinhaltete jede Menge - mir unbekannte - Paragraphen und Abkürzungen sowie einen Fragebogen zu meinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Unterschrieben war das ganze von Herrn Ostreich.

Am 18.11.2003 folgte ein ähnliches Schreiben von Herrn Singer vom Kreisjugendamt Königsleisern.

Am 30.11.2003 beantwortete ich beide Schreiben:

...“ bitte wenden Sie sich an das Amtgericht ********* und klagen die gewünschten Informationen ein.

Nehmen Sie es nicht persönlich, aber jeder weitere Kommentar meinerseits oder gar eine Stellungnahme zur Sache wäre für Sie ebenso wie für mich reine Zeitverschwendung.“...

In der Zwischenzeit hatte sich das Kreisjugendamt Wesnafurt an das Amtsgericht Ratteln gewandt und beantragte bei diesem die Pfändung des Unterhalts. Ohne dass mich das Amtsgericht Ratteln informiert oder gar angehört hatte, entsprach man dem Antrag. Der Beschluss wurde meinem Umschulungskostenträger am 05.12.2003 zugestellt.

Gefordert wurden die Rückstände aus den Monaten in denen kein Umgang stattfand, sowie ein laufender Unterhalt in Höhe von 192 Euro. Mein Umschulungskostenträger antwortete, dass von dem mir zur Verfügung stehenden Übergangsgeld lediglich 161 Euro pfändbar sind. Diese zog man mir von da an jeden Monat ab und überwies sie ans Kreisjugendamt Wesnafurt. Da zeitgleich erstmals ein funktionierender Umgang zustande kam, sah ich bis zum Ende meiner Umschulung keinen Handlungsbedarf.

Der zivile Ungehorsam, 5. Teil

Am 22.12.2003 sandte mir die Staatanwaltschaft Einburgen ihr Aktenzeichen. Weitere Informationen enthielt das Schreiben nicht.

Die Antwort erfolgte am 14.01.2004:

...“ nach Prüfung der Sach- und Rechtslage anhand der Akten sehe ich von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die vorgenannten Personen ab, da keine, für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Verbrechen der Rechtsbeugung bestehen.“...

...“ Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt eine Rechtsbeugung dar. Die beanzeigten Personen müssten sich bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben, d. h. ihre Entscheidung müsste sich offensichtlich als Willkürakt darstellen.“...

...“ Entgegen Ihrer Auffassung haben die von Ihnen beanzeigten Personen keinen ‚elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege’ begangen und sich damit ‚bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt’.“...

...“ Vielmehr haben die beanzeigten Personen das Wohl des Kindes, das bei Umgangsrecht und elterlicher Sorge in erster Linie zu berücksichtigen ist, bei ihren Stellungnahmen und Entscheidungen im Auge gehabt.“...

Meine Antwort folgte am 25.01.2004:

...“ Sehr geehrte Frau *****-****,
wenn ich Ihr Schreiben vom 14.01.2004 richtig interpretiere, finden Sie es in Ordnung, dass Minderjährige unter der Obhut der Kreisverwaltung ************** auf den Strich gehen.

Sie finden es in Ordnung, dass vom Kinderschutzbund ************** für ca. vier jeweils einstündige betreute Umgangstermine über 1.500 Euro in Rechnung gestellt werden.

Sie finden es in Ordnung, dass diese 1.500 Euro quasi mit Wildwest-Methoden eingetrieben werden, ohne dass das Amtsgericht ********* bis heute eine Erklärung wie sich der Betrag zusammensetzt, oder gar eine Begründung wieso ich überhaupt für diesen Betrag aufkommen soll, liefern kann.

Sie finden es in Ordnung, dass es gleich drei Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichts *********** nicht für notwendig hielten eine mündliche Verhandlung einzuberufen, obwohl die Umgangsvereitelung zu dem Zeitpunkt bereits seit Monaten offensichtlich war.

Sie finden es in Ordnung, dass ein Amtsrichter - um zu verhindern, dass sein Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landet - bei einem erneuten Aufrollen des Falles eine „angemessene Vorgehensweise“ in Aussicht stellt und nachdem die Frist für den Gang vor das Bundesverfassungsgericht verstrichen war, den Termin einfach wieder absagt.

Verehrte Frau *****-****, ich bin kein Studierter und schon gar kein Jurist, aber ich habe mal irgendwann eine Schule besucht. Das was man mir dort erzählte hat jedoch mit der in den letzten vier Jahren selbst erlebten Praxis in diesem Rechtsstaat nichts gemeinsam. Mittlerweile habe ich mich in einem System wiedergefunden wo vor Allem die Rechte von Kindern systematisch mit Füßen getreten werden.

Es mag sein, dass meine Formulierungen juristisch nicht wasserdicht sind, aber jedem halbwegs normal denkenden Mitbürger der den Fall in den letzten Jahren ganz oder teilweise mitverfolgt hat ist längst aufgefallen, dass hier einiges nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Allein schon um mich nicht durch Untätigkeit und Unterlassung mitschuldig zu machen, sehe ich als verantwortungsbewusster Vater und mündiger Bürger dieses Landes zurzeit keine andere Möglichkeit als meine Anträge unverändert aufrecht zu erhalten und hiermit gegen Ihren Bescheid vom 14.01.2004 fristgerecht Beschwerde einzulegen.

Sollten die von mir gelieferten Informationen nicht ausreichen bin ich gerne bereit Ihnen Rede und Antwort zu stehen.

Vom Ergebnis Ihrer Bemühungen hängt es ab, ob und in wie weit ich diesem Staat und seinen Institutionen noch einmal Achtung, Respekt und Vertrauen entgegen bringen kann.

Mit freundlichem Gruß „...

Am 03.02.2004 teilte man mir mit, dass man aufgrund meiner Beschwerde erneut in die Prüfung eingetreten wäre, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten sei.

Am 08.03.2004 folgte das Ergebnis:

...“ von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die vorgenannten Personen habe ich erneut abgesehen, da sich auch aufgrund der weiteren Überprüfung keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der genannten Personen ergeben haben.“...

Man bezog sich auf den Bescheid vom 14.01.2004 und ergänzte:

...“ dass die vorgenannten Richter aufgrund der Sperrwirkung des § 339 StGB auch nicht wegen der Verletzung anderer Strafvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden können.“...

Ferner seien sämtliche Abrechnungen des Kinderschutzbundes ordnungsgemäß überprüft und vom Bezirksrevisor genehmigt worden.

Auch gegen Herrn Jansen gäbe es keine konkreten Verdachtsmomente für Straftaten.

Am 21.03.2004 wandte ich mich an die Generalstaatsanwaltschaft Einburgen:

...“ Sehr geehrte Frau *********,
am 09.11.2003 beantragte ich bei der Staatsanwaltschaft ************** Amtsermittlungsverfahren, erstattete Strafanzeige und stellte gleichzeitig Strafantrag gegen folgende Personen:

Im Anhang erhalten Sie eine Kopie meines damaligen Schriftsatzes.

In der Antwort auf mein Schreiben teilte man mir mit, dass das Verfahren untern dem Aktenzeichen ****  ** ****** / ** bearbeitet wird und zwecks Übernahme an die Staatsanwaltschaft Einburgen abgegeben wurde.

Dort wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen ****  ** ****** / ** weiterbearbeitet und in allen Punkten abgelehnt.

Nach Auffassung von Staatsanwältin Frau *****-**** gibt es keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der genannten Personen. Für mich bleiben jedoch nach dieser Ablehnung einige Fragen offen.

Allein schon um mich nicht durch Untätigkeit und Unterlassung mitschuldig zu machen, sehe ich als verantwortungsbewusster Vater und mündiger Bürger dieses Landes zur Zeit keine andere Möglichkeit als meine Anträge vom 09.11.2003 unverändert aufrecht zu erhalten und hiermit gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft *********** vom 08.03.2004, Aktenzeichen **** ** ****** / ** fristgerecht Beschwerde einzulegen.

Sollten die von mir gelieferten Informationen nicht ausreichen bin ich gerne bereit Ihnen Rede und Antwort zu stehen.

Vom Ergebnis Ihrer Bemühungen hängt es ab, ob und in wie weit ich diesem Staat und seinen Institutionen noch einmal Achtung, Respekt und Vertrauen entgegen bringen kann.

Mit freundlichem Gruß“...

Am 01.04.2004 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Unter anderem heißt es:

...“ Naturgemäß sind Sie mit dem Ausgang des Familienrechtsverfahrens unzufrieden. Ihre subjektiv andere Sicht der Dinge vermag jedoch keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der von Ihnen Beanzeigten zu begründen zumal es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, Entscheidungen der Zivilgerichte auf deren Richtigkeit zu überprüfen.“...

...“ Gegen diesen Bescheid kann derjenige Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 StPO beantragen.“...

...“ Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein“...

Tolles System, die Einen machen was sie wollen und die Anderen schauen ihnen dabei zu. Wer damit nicht einverstanden ist wird zu einem Dritten geschickt den er dafür bezahlen soll damit der sich bei denen beklagt über die man sich beklagt. Der Dritte wird sich jedoch hüten es sich mit den Einen oder den Anderen zu verscherzen, denn die braucht er ja noch. Der Dritte schon, ich nicht...

Meine Antwort folgte am 29.04.2004:

...“ Sehr geehrter Herr ******,
es ist immer wieder interessant zu beobachten wie sich Behörden getreu dem Motto „Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus“ mit minimalstem Arbeitsaufwand gegenseitig den Rücken frei halten.

Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den von mir geschilderten Fällen von Verwaltung und Justiz über Jahre hinweg jede Menge Pfusch produziert wurde. Praktisch jedem, der sich in den letzten Jahren näher damit beschäftigte, ist dies früher oder später aufgefallen. Lediglich die Mitarbeiter von Verwaltung und Justiz scheinen hier eine Ausnahme zu bilden.

Wie ist sonst zu verstehen, dass das Amtsgericht ********* bis heute nicht erklären kann, wieso ich für ca. vier Stunden betreuten Umgang über 1500 Euro bezahlen soll. Man kann weder begründen wieso ich überhaupt für diesen Betrag aufkommen soll, geschweige denn wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Eine Erklärung wonach sich diese 1500 Euro aus der Summe aller Rechnungen von Frau ****** ergeben ist wenig aufschlussreich. Ebenso die Ausführungen der Staatsanwältin *****-**** nach denen die Abrechnungen von der Justizobersekretärin ****** überprüft und vom Bezirksrevisor bestätigt wurden. Ich kenne weder die Justizobersekretärin noch den Bezirksrevisor und ich weiß nicht was diese überprüft bzw. bestätigt haben. Es ist für mich nicht nachvollziehbar wie ehrenamtliche Mitarbeiter des Kinderschutzbundes auf Stundensätze von 300 - 500 Euro kommen sollen. So lange mir keine anderen Informationen zur Verfügung stehen, muss ich daher von Betrug ausgehen. Sollten Ihnen dazu weitere Informationen zur Verfügung stehen, bitte ich um Überlassung von Kopien derselben. Das gleiche gilt sinngemäß auch für alle anderen Akten die Sie zur Beurteilung der Sachverhalte in allen von mir geschilderten Fällen herangezogen haben.

Ob ich wie Sie schreiben mit dem Ausgang des Familienrechtsverfahrens ‚naturgemäß’ unzufrieden bin, ist hier nicht von Bedeutung. Glücklicherweise hat sich der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrmals mit der derzeit gängigen Praxis in Deutschland ‚kritisch auseinandergesetzt’. Ich betrachte es deswegen nur als eine Frage der Zeit, bis sich hier auch in Deutschland etwas in die richtige Richtung bewegen muss. In meinem Fall blieb jedoch die Frage gänzlich unbeantwortet, wieso sich das Amtsgericht ********* im Mai 2002 als nicht zuständig erklären konnte, obwohl die Antragstellung zur Regelung des Umgangs bereits im Januar 2002 - also vor dem Umzug der Mutter meiner Tochter - erfolgte.

Ich schreibe diesen Brief ohne Ihrer Rechtsmittelbelehrung zu folgen. In den letzen vier Jahren fanden insgesamt 13! Gerichtstermine statt, alle in Zusammenhang mit dem immer wieder verweigerten Umgang, und alle mit Anwalt. Nun bin ich nicht bereit einen Anwalt zu bezahlen, damit dieser sich um Dinge kümmert um die Sie sich eigentlich kümmern sollten. Es kann nur im öffentlichen und somit in Ihrem Interesse liegen, dass Personen in Verwaltung und Justiz den sich aus ihrer Position ergebenden Verpflichtungen mit der gebotenen Sorgfalt nachkommen. Eine Beschwerde vor dem OLG die sich unter Anderem gegen Richter des OLG richtet, dürfte ‚naturgemäß’ wenig Aussicht auf Erfolg mit sich bringen. Darum frage ich Sie, wer, wenn nicht eine Staatsanwaltschaft sollte diese Fälle aufklären? Sollen auch in Zukunft Minderjährige unter der Obhut des Kreisjugendamtes ************** auf den Strich gehen? Sollen Richter beim AG ********* und OLG *********** weiterhin - sei es vorsätzlich oder fahrlässig - Beihilfe zur Umgangsvereitelung leisten und somit gegen elementare Menschenrechte verstoßen? Sollen diese Richter ihre Untätigkeit und Unfähigkeit weiterhin hinter Einschüchterungen mit nicht nachvollziehbaren Kostenforderungen verstecken können?

 

Sollte irgend jemand in Ihrem Hause,
die Frage, ob er seinen Beruf gewählt hat
um für Recht und gegen Unrecht einzutreten
guten Gewissens mit „Ja“ beantworten können,
möge er jetzt tätig werden.

 

Auch auf die Gefahr von Wiederholungen, sollten die von mir gelieferten Informationen nicht ausreichen, bin ich gerne bereit Ihnen Rede und Antwort zu stehen.

Sollte auch nach diesem Schreiben die Resultate in allen Fällen gleich Null bleiben, möge man nicht überrascht sein, wenn sich irgendwann ‚Andere’ für den einen oder anderen dieser Fälle interessieren. Immerhin besteht dann vielleicht noch die Möglichkeit im Rahmen von Interviews Schadensbegrenzung zu betreiben.

Ich bitte um Antwort auf dieses Schreiben innerhalb von drei Wochen nach Zugang. Darin möchte ich bitte Informationen über Ihre zwischenzeitlichen Ergebnisse bzw. noch beabsichtigte Vorgehensweisen in den o.g. Fällen, oder zumindest eine fallbezogene detaillierte allgemeinverständliche Begründung warum aus Ihrer Sicht kein Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichem Gruß“...

In der Antwort vom 30.04.2004 heißt es:

...“ dagegen ist es der Staatsanwaltschaft verwehrt, Entscheidungen anderer Behörden oder Gerichte auf deren Richtigkeit zu überprüfen“...

...“ Falls Sie der Auffassung sind, dass Ihnen in Zivil- oder Verwaltungsverfahren Unrecht geschehen ist, so müssen Sie die in diesen Verfahren vorgesehen Rechtsmittel nutzen.“...

Was tun? Einen Anwalt bezahlen, damit er sich bei Richtern über Richter beklagt? Theoretisch mag das so alles seine Richtigkeit haben. In der Praxis sehe ich die Sache allerdings anders.

Während meiner Umgangsverfahren habe ich jedes Mal Recht bekommen. Recht, aber keinen Umgang, stattdessen eine Rechnung. Jane verlor zwar jedes Mal, hatte daraus aber keine Nachteile und keine Kosten - meistens.

Und nun das gleiche Spiel mit deutlich schlechterer Ausgangsposition. Ein Anwalt der sich bei Richtern über Richter beklagt dürfte wenig berufliche Perspektiven haben. Aber deswegen alles auf sich beruhen lassen? Ich entschied mich für einen „anderen“ Weg. Immerhin hatte ich es versucht.

Kurswechsel - Keine Angst vor großen Tieren

Im Oktober 2003 zog Jane mit Leanna und ihrer Halbschwester Sally von Niedersachsen zurück nach Rheinland-Pfalz. Ende Mai 2004 schloss ich meine Umschulung in Ratteln als Jahrgangsbester ab. Leanna hatte ich seit Mitte November 2003 fast jedes Wochenende sehen können. So fuhr ich während dieser sechs Monate über 17.000 Kilometer zur Aufrechterhaltung des Umgangs. Allein die Spritkosten überstiegen die durch Zivilen Ungehorsam zurückgehaltenen Beträge bei weitem.

Nach meiner Umschulung zog ich für mich Bilanz. Nur um einen funktionierenden Umgang zustande zubringen bedurfte es 13 Gerichtsverfahren innerhalb von dreieinhalb Jahren. Warum war Jane immer wieder so erfolgreich gewesen? Was hatte ich falsch gemacht? Vom ersten Tag an war ich immer kooperations- und kompromissbereit. Ich suchte nach Wegen um regelmäßig mit zusammen Leanna zu sein. Erst als ich merkte, dass sich auch Richter nicht an bestehende Regeln halten, schränkte ich meine Loyalität ein. Jane hingegen tanzte Allen von Anfang an dreist auf der Nase herum. Sie stimmte Vereinbarungen zu, ohne jemals einen Gedanken daran zu verschwenden diese auch einzuhalten. Sie sagte zu allem Ja aber sie machte Nein. Für mich hatten auch Begriffe wie „Ehre“ ihre Bedeutung.

Ich denke, dass die Antwort in der Natur des Menschen liegt. Dass sie in diesem Fall in der Bequemlichkeit der Mitarbeiter von Verwaltung und Justiz zu suchen ist. Es ist einfacher per Verwaltungsakt Unterhalt zu pfänden als einer Furie zu erklären, dass Papa alle zwei Wochen mit dem Babysitting dran ist. Wenn Einer immer ruhig und sachlich bleibt, während ein Anderer sich über alle Vorschläge hinwegsetzt, ist es einfacher den Ersten unterzubuttern als den Zweiten zur Vernunft zu bringen. Wenn ich die ganzen Vorgänge mit einer gewissen Distanz betrachte, fällt mir auf, dass man fast immer den Weg des geringsten Widerstands gegangen ist.

Dass ich am Ende dennoch erfolgreich war, schreibe ich vor Allem meiner Beharrlichkeit zu. Irgendwann war es wohl einfacher den Umgang zu regeln als immer wieder nach neuen Ausreden zu suchen. Unbeeindruckt von Papieren die mir zwar Recht bescheinigten aber keinen Umgang bescherten, erinnerte ich Verantwortliche an ihre Pflichten. Das war offensichtlich unbequem.

Das primäre Ziel war erreicht, der Umgang klappte. Aber die „Geister die ich einst rief“ wurde ich nicht mehr los. Die Landesjustizkasse Dainz forderte noch immer 1.500 Euro für eine Rechnung die sie nicht erklären konnte. Und es war nur eine Frage der Zeit bis die Unterhaltsproblematik wieder auftauchen würde. Über den laufenden Unterhalt hätte ich nicht mir streiten lassen. Aber durch Zahlung der Rückstände Unrecht zu belohnen, hatte ich nicht im Sinn.

Nahezu zeitgleich mit dem Abschluss meiner Umschulung meldete sich die Landesjustizkasse wieder bei mir. Wieder einmal erhielt ich eine Zahlungsaufforderung und einen Fragebogen zum Ausfüllen.

Was tun, wie vorgehen? Während der ganzen Jahre hatte Jane immer mit ihrer Dreistigkeit gepunktet. Was würde geschehen wenn man Janes Dreistigkeit mit meiner Beharrlichkeit kombinieren würde? Ich beschloss es auszuprobieren und verfasste einen Rundbrief. Diesen verschickte ich am 07.08.2004 an Herrn Jansen vom Kreisjugendamt Königsleisern, das Amtsgericht Meersbank, das Oberlandesgericht Einburgen, die Staatsanwaltschaften Königsleisern und Einburgen, die Generalstaatsanwaltschaft Einburgen, die Landesjustizkasse Dainz, den Gerichtsvollzieher Kuckuckski, das Kreisjugendamt Wesnafurt, Herrn Strauß vom Kreisjugendamt Königsleisern und das Amtsgericht Ratteln. Eine Kopie ging an den Bürgerbeauftragten des Landes.

...“ Rundschreiben zur allgemeinen Information

Schönen guten Tag zusammen,
da mehrere der folgenden Informationen für mehrere Empfänger bestimmt sind habe ich mich der Einfachheit halber entschlossen diesen Brief als Rundschreiben zu verfassen.

Sollten dem Einen oder Anderen nur unvollständige Informationen vorliegen, kann er sich ja an die jeweils Andern wenden. Namen und/oder Aktenzeichen plus Faxnummern sollten dazu ausreichen.

Für Alle die mit diesem Schreiben nicht so recht was anfangen können zunächst eine kurze Zusammenfassung.

Ich heiße ****** *******, bin 41 Jahre alt und habe 23 Jahre einen anständigen Handwerksberuf ausgeübt. Wegen Rückenproblemen erfolgte im Anschluss eine zweijährige Umschulung. Diese schloss ich vor wenigen Wochen erfolgreich ab. Sie fand in ****** statt.

Bis vor ungefähr fünf Jahren war ich davon überzeugt, dass wir hier in Deutschland in einem Rechtsstaat leben. So hatte man mir das in der Schule beigebracht. Mit Anwälten, Gerichten oder ähnlichem hatte ich bis dahin so gut wie nie zu tun, so gab es für mich eigentlich keinen Grund daran zu zweifeln.

Dies hat sich jedoch in den letzten fünf Jahren grundlegend geändert. Bis auf wenige Ausnahmen ist mir praktisch jegliche Achtung und jeglicher Respekt vor den Staatsdienern mit denen ich während dieser Zeit zu tun hatte abhanden gekommen. Von Vertrauen kann überhaupt keine Rede mehr sein. Die Wortwahl im Laufe dieses Schreibens ist dieser Situation angepasst, bei den ‚wenigen Ausnahmen’ entschuldige ich mich bereits jetzt dafür.

Begonnen hat alles mit der Geburt meiner Tochter am 15.07.1998. Ein in vieler Hinsicht einschneidendes Ereignis. Vom ersten Tag an betrachtete ich es als eine Ehre meine Verpflichtungen als Vater voll und ganz zu erfüllen. Dies beinhaltet die menschlichen Verpflichtungen ebenso wie die materiellen. Grundsätzlich hat sich an dieser Einstellung bis heute nichts geändert. Vom ersten Tag an habe ich mich bemüht so viel Zeit wie möglich mit meiner Tochter zu verbringen. Ebenso selbstverständlich waren die monatlichen Unterhaltszahlungen an das Kreisjugendamt in **************. (Info S.1 Nr.10)

Ganz und gar nicht selbstverständlich war mein Umgang mit meiner Tochter jedoch für die Mutter meiner Tochter. Alle diesbezüglichen Vereinbarungen hatten eines gemeinsam, sie wurden von der Kindesmutter nicht eingehalten. Nachdem sämtliche gütlichen Einigungsversuche auch mit Hilfe des Kreisjugendamts **************. gescheitert waren, blieb nur noch der gerichtliche Weg. So fand im April 2000 die erste von bisher 13 Gerichtsverhandlungen statt. (Info S.1 Nr.1 + 2)

Die 1998 begonnen Unterhaltszahlungen hatten massive Auswirkungen auf meinen privaten Bereich. Nach wenigen Monaten musste ich meine Wohnung in der ich zuvor etwa fünf Jahre gelebt hatte, zugunsten einer kostengünstigeren aufgeben. Parallel dazu habe ich mich beruflich weiterentwickelt um die zusätzlichen Belastungen durch höheres Einkommen auszugleichen. Letzteres war mir so gut gelungen, dass ich im Sommer 1999 Herrn **** beim Kreisjugendamt in **************. aufsuchte und meine Unterhaltsverpflichtung neu berechnen ließ. Obwohl dies zu einer deutlichen Erhöhung meiner Zahlungen führte, war ich überzeugt das Richtige zu tun. Noch glaubte ich, dass wir in einem Rechtsstaat leben und es sollte ja schließlich meiner Tochter zugute kommen. (Info S.1 Nr.10)

Was ich jedoch in Sachen Umgang mit pfälzischen Staatsdienern und deren Helfershelfern erlebt habe, erweckt in mir den Eindruck, dass ich es bisher ausschließlich mit ‚Spezialisten’ zu tun hatte, die weder dafür noch für sonst was zu gebrauchen sind. Erlebt habe Alles von Unfähigkeit und Untätigkeit bis hin zur Rechtsbeugung. So hatte ich mich noch im Frühjahr 2002 auf das Wort eines *********er Amtsrichters verlassen. Dies sollte sich als schwerwiegender Fehler mit fatalen Folgen herausstellen. Ein Fehler der meiner Tochter 13 Monate ohne ihren Papa bescherte. (Info S.1 Nr.1 - 6 + 9)

Die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse ließen für mich nur den Schluss zu, dass wir NICHT in einem Rechtsstaat leben. Die Ergebnisse aller bis dahin stattgefundenen Gerichtsverhandlungen waren nicht einmal das Papier wert auf das sie geschrieben wurden. Während meine, über Jahre immer wieder, gezeigte Kooperations- und Kompromissbereitschaft lediglich zu einer ‚Mit dem kann man’s ja machen’-Reaktion führte, blies man der Kindesmutter, die Allen während der ganzen Zeit nur dreist auf der Nase herumtanzte, immer wieder den Zucker in den Hintern.

Nach sechs Monaten von Staatsdienern untätig mit angesehener Umgangsverweigerung endete meine Geduld im Juni 2002. Von da an gab es für mich auf dieses Treiben nur noch eine Antwort, „Ziviler Ungehorsam “. Dieser äußerte sich in sofortigem Stopp jeglicher Unterhaltszahlungen bei gleichzeitiger ausführlicher Information der gerade zuständigen Staatsdiener. Seither verfahre ich konsequent nach dem Motto „Kein Umgang = Kein Unterhalt “ oder auch „Kein Kind = Kein Geld “. Wenn ich dieses Unrecht schon nicht verhindern kann werde ich es ganz sicher nicht noch unterstützen. Ich machte nie ein Geheimnis daraus, dass ich jederzeit zur Wiederaufnahme der Zahlungen bereit wäre, sobald man eine funktionierende Umgangsregelung herbeigeführt hätte. (Info S.1 Nr. 9 + 10)

Dennoch zog man es vor den Unterhalt mit Hilfe das Amtsgerichts ****** einzutreiben. Ein Amtsgericht von dem ich nie irgendein Schreiben geschweige eine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten habe. Ein Gericht dessen Zuständigkeit ich grundsätzlich anzweifele, da ich in ****** zu keiner Zeit meinen Wohnsitz hatte. Mein Wohnsitz ist und war während der ganzen Zeit in ********. In ****** hatte ich lediglich zweimal während meiner Umschulung ein möbliertes Zimmer gemietet. Da jedoch der anschließend gepfändete Teil meines monatlichen Übergangsgeldes deutlich niedriger war als der Betrag den ich zuvor bei funktionierendem Umgang zahlte, sah ich keinen Grund in irgendeiner Weise gegen die Entscheidung dieses Gerichts vorzugehen. Im Gegenteil, genauso muss es laufen. (Info S.1 Nr. 9 + 11)

Dass ich die Pfändungen bisher überhaupt tatenlos hingenommen habe ist lediglich dem Umstand zu verdanken, dass zeitgleich mit deren Beginn auch ein funktionierender Umgang zu Stande kam. Die diesbezüglich 13. Gerichtsverhandlung die im Herbst 2003 in ********* stattfand, war die erste die zu einem, über einen längeren Zeitraum funktionierenden, Umgang führte. Ansonsten hätte ich die Zahlungen durch einen sofortigen Abbruch meiner Umschulung gestoppt.

In der Zwischenzeit waren die ‚Spezialisten’ in der Pfalz untypisch aktiv geworden. Als es in den Jahren 2000 - 2002 darauf angekommen wäre, hatte man nichts auf die Reihe gekriegt. Im Herbst 2002 kam dann wohl Einer auf die glorreiche Idee für ca. vier betreute Umgangstermine die fast zwei Jahre zurück lagen, Spesen in Höhe von ca.1500 Euro nachzufordern. Auch zwei weitere Jahre danach, ist bis heute keine der von mir angeschriebenen Stellen in der Lage zu erklären wie sich der Betrag zusammensetzt, oder wieso ich diese Kosten überhaupt übernehmen soll. Vom Amtsgericht ********* kam lediglich die Antwort, dass sich der Betrag aus der Summe einiger Rechnungen vom Kinderschutzbund ergibt. Mehrere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft in *********** unter Anderem wegen Betrug und Rechtsbeugung führten nur zur steten Wiederholung, dass alles rechtens wäre, da die richtigen Leute an den richtigen Stellen ihre Unterschriften und Stempel druntergesetzt haben. Weitere Erkenntnisse ergaben sich nicht. (Info S.1 Nr. 2 + 4 - 8)

Von der Landesjustizkasse ***** erhielt ich bisher noch gar keine brauchbare Antwort. Stattdessen schickte man mir im Laufe der Zeit mehrere Fragebogen und einige Male den Gerichtsvollzieher. Im November 2003 veranlasste man schließlich einen Zugriff auf mein Konto bei der ***-Bank in *********. Dadurch entstand mir ein Schaden in Höhe von 516,44 Euro. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich am Ende dieses Schreibens. (Info S.1 Nr. 4 - 8)

Nun stellt sich für mich die Frage wie es weitergeht. Beruflich, familiär, und wie ich mit den ‚Verbrechern im Staatsdienst’ umgehe. Dazu stelle ich folgendes fest:

Zu 1:
Bis zu meiner Umschulung habe ich meinen Lebensunterhalt durch Arbeit verdient. Genauso habe ich das auch für die Zukunft vorgesehen. Die Umschulung habe ich abgeschlossen, dies allein ist jedoch bei über Viermillionen Arbeitslosen noch keine Beschäftigungsgarantie. Zurzeit bemühe ich mich um einen ganz normalen Job in dem von mir erlernten Beruf.
Zu 2:
Das Wohl und die Zukunft meiner Tochter ist und bleibt die Nummer 1 auf meiner Prioritätenliste. Sie ist der mit Abstand wichtigste Mensch in meinem Leben und ich werde immer bestrebt sein so viel Zeit wie möglich mit ihr zu verbringen. Sofern es die Gegebenheiten erlauben versuche ich ihr Werte zu vermitteln wie z. B., dass es normal ist sich seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen und nicht, wie sie es von ihrer Mutter vorgelebt bekommt, sich auf Kosten Anderer (Staatskasse) durchfüttern zu lassen. Auch will ich ihr vermitteln, dass man mit Ehrlichkeit normalerweise weiterkommt als mit Lügen und Betrügen, auch wenn es manchmal den Anschein hat als sei es umgekehrt. Und später vielleicht, dass die größten Verbrecher oftmals dort sitzen wo man sie am wenigsten vermutet. Oder dass man sich nicht von Ämtern und Titeln oder Stempeln und Unterschriften auf wichtig aussehenden Zetteln blenden lassen sollte, denn viele sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen.
Zu 3:
Ich bin bereit meinen Verpflichtungen nachzukommen, von Andern erwarte ich das Gleiche, insbesondere von Staatsdienern die ihr Geld dafür bekommen. Falls letztere dazu nicht fähig sind, sollten sie ihre schwarzen Kutten oder sauberen Anzüge gegen orangefarbene Overalls tauschen und morgens im Zickzack hinter einem großen, ebenso orangefarbenen, langsam durch die Stadt fahrenden LKW her rennen.* Selbst bei gleichen Bezügen könnten sie so wenigstens nicht so viel Schaden anrichten. Ansonsten erlaube ich mir die Bemerkung, dass ich das Verhalten der Zuletztgenannten, auch wenn sie wohl nie deswegen belangt werden, um ein Vielfaches erbärmlicher finde, als das eines gemeinen Diebes. Der materielle Schaden den ein Dieb hinterlässt kann ersetzt werden. Wenn jedoch Minderjährige unter der Fuchtel eines Jugendamtes auf den Strich gehen, und weder Richter noch Staatsanwälte etwas dabei finden, frage ich mich wie diese nach ihrem pünktlichen Feierabend ruhig schlafen können. (Info S.1 Nr.1 - 6)

* Sollte jemand diesen Passus nicht verstanden haben möge er mich unter o. g. Adresse kontaktieren. Ich erklär’s ihm dann so lange bis er’s versteht.
Zu 4:
Im Moment ist es mir relativ egal welche Fisimatenten man bei der Landesjustizkasse in Dainz anstellt. Alles was von meinem Einkommen über einen Betrag X hinausgeht wird sowieso an die Unterhaltskasse beim Kreisjugendamt in Königsleisern abgeführt. Und dieser Betrag ist ja bekanntlich schon niedriger als man ihn dort gerne hätte. Irgendwann einmal vorhandene Reserven wurden bei den, wegen immer wieder verweigertem Umgang geführten, Gerichtsverhandlungen aufgebraucht. Während man die Kindesmutter bei der 13. Verhandlung erstmals zur Kasse bat, musste ich fast alle meine Kosten selbst tragen, auch während meiner Umschulung. Im Übrigen sind die Kapitalbildungsmöglichkeiten eines Umschülers recht begrenzt.

Anders könnte die Sache jedoch aussehen, wenn ich wie in Punkt 1 beschrieben einen Job fände. Dann ergäbe sich zu allererst mal eine neue Situation was den Kindesunterhalt betrifft. Die in dem Fall zu zahlenden Beträge würde ich erst mal selbst ausrechen und dann das Ergebnis an Herrn **** beim Kreisjugendamt in ************** weiterleiten. Die Übernahme etwaiger ‚Altlasten’ aus der Zeit während der kein Umgang stattfand lehne ich grundsätzlich ab, schließlich hätte man diesen ja jederzeit herbeiführen können.

Ebenso werde ich den von der Landesjustizkasse ***** verursachten Schaden in Höhe von 516,44 Euro in Abzug bringen. Dieser Betrag hat zwar grundsätzlich nichts mit dem Unterhalt zu tun, aber wo sollte ich ihn sonst abziehen? Letzten Endes trifft es ja den gleichen Verein - rechte Tasche linke Tasche... Das Gleiche gilt für Schäden die mir künftig auf diese oder ähnliche Weise entstehen. Ich gehe derzeit nicht davon aus, dass für die geforderten Beträge irgendwann einmal eine nachvollziehbare Erklärung, bzw. Begründung wieso ich diese übernehmen soll geliefert wird. Wie will man auch 1500 Euro Spesen für 4 Stunden betreuten Umgang erklären? Wenn da alles mit rechten Dingen zugegangen wäre gäbe es ja keinen Grund die gewünschten Informationen zurückzuhalten.

Sollte meine Jobsuche erfolgreich sein und mein Einkommen nach Abzug des Kindesunterhaltes höher als der o. g. Betrag X ausfallen, hat sich zumindest meine Umschulung gelohnt. Sollte dann Irgendeiner in einem untypischen Anfall von Arbeitseifer auf die glorreiche Idee kommen, seine dummen Finger, vielleicht noch unter Zuhilfenahme meines Arbeitgebers, in meine Lohntüte zu stecken, weil er meint, dass ich irgendetwas bezahlen müsste, was er selbst nicht erklären kann, ist der Job weg! Dann gibt’s vielleicht einmal Geld aber danach nie wieder! Merken!

Im günstigsten Fall böte sich eventuell noch die Möglichkeit mein Einkommen z. B. durch Arbeitszeitreduzierung so zu gestalten, dass der o. g. Betrag X nicht überschritten wird. Kindesunterhalt gäbe es dann weniger oder gar keinen, da können die Geier kreisen bis sie schwarz werden. Auf gar keinen Fall werde ich Verbrecher im Staatsdienst finanzieren, egal hinter welchen Paragraphen die sich verstecken! Merken!

Wenn der Job aufgrund o. g. Vorfälle weg sein sollte, macht es wenig Sinn einen neuen zu suchen, dann habt Ihr gewonnen. Dann hab ich erst mal viel Zeit für Euch. Viel Zeit um Euch auf der Nase rumzutanzen. Genau so wie Ihr es bisher von der Mutter meiner Tochter gewohnt ward und noch mehr. Vielleicht ist es ja genau das was Ihr braucht. Dann sind wir alle zuerst einmal Kollegen, denn ich werde aus dem gleichen Topf bezahlt wie Ihr. Der einzige Unterschied bestünde darin, dass ich noch weniger dafür zu tun bräuchte (wenn das überhaupt möglich ist). Sollten mir die monatlich zur Verfügung gestellten Mittel einmal nicht reichen, bräuchte ich ja nur mal bei einem meiner Kollegen z. B. in Königsleisern oder Meersbank vorbeizuschauen. Ich würd mich auf seinen Stuhl setzten, meine Füße auf sein Tischchen legen und einfach gar nichts tun. Gar nichts tun so lange bis mich irgendjemand wegbringt. Ich schätze mal, man nennt es Hausfriedensbruch, eigentlich auch egal, der Name spielt keine Rolle, ich bin sicher Euch fällt was Passendes ein. Die Hauptsache ist es kostet Geld, und dann ganz sicher nicht mehr mein Geld. Denn Geld wird’s kosten, zuerst mal für den der mich wegbringt, dann für den der auf mich aufpasst, wenn mich der erste irgendwo abliefert, und verhungern lassen kann man mich ja schließlich auch nicht... Vielleicht darf ich ja dann sogar ne Weile dort bleiben, ein halbes Jahr oder so, ich bin sicher Euch fällt dafür ein Grund ein. Vielleicht geht’s sogar ohne, so wie bei den Spesen vom betreuten Umgang. Ist aber auch egal, es kostet alles Geld, je länger desto mehr. Um Kindesunterhalt müsst ich mir dann ganz sicher keine Gedanken mehr machen. Und das Schönste dabei, ich bräuchte nicht mal ein schlechtes Gewissen zu haben, im Gegenteil, denn meine Tochter würde ja genauso gut versorgt wie bisher und ich träfe ein System das im Namen des Volkes Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung betreibt. Ich frage mich nur, im Namen welchen Volkes, ich fühle mich einem solchen jedenfalls nicht zugehörig. Ein Grund weniger Euch bei Eurer Kostentreiberei im Weg zu stehen.

Meine Höchstachtung genießen die, die seit einigen Jahren bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Schließlich sorgen sie dafür, dass Ihr für Eure Verbrechen in schöner Regelmäßigkeit eins auf den Deckel kriegt. Aber scheinbar ist das Hoffen auf Einsicht bei einigen staatsbediensteten Klotzköpfen Zeitverschwendung. Und scheinbar sind die öffentlichen Kassen immer noch zu voll. Ich gehe die Dinge naturgemäß mehr aus handwerklich-pragmatischer Sicht an. Gerne bin ich bereit auf diese Weise meinen Beitrag zu leisten, damit dieses Unrecht in unserem Lande teuer wird. Dann möge man sich aber bei mir nicht beklagen, wenn’s an Weihnachten oder für den Urlaub weniger gibt. Im Übrigen bin ich gerne bereit einigen Staatsdienern bis zu deren Pensionierung einen erfüllten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz zu sichern (wenn sie nicht gerade Jahrzehnte jünger sind als ich).

Vielleicht kommt sogar Einer von Euch auf die Idee, dass es nicht normal ist, dass Väter um ihre Kinder kämpfen. Sehr schön, dann komm ich eben woanders hin, wahrscheinlich ist dort sogar das Essen besser. Wenn man mich dann nach Jahrzehnten als unheilbar entlässt hat’s vor Allem noch mehr Geld gekostet, schönschön! Und Ihr glaubt doch nicht, dass danach noch irgendwas von mir in die Unterhaltskasse fließt.

Ihr habt mir am Beispiel der Mutter meiner Tochter lange und deutlich genug vorgeführt wie einfach es ist, sich in unserem Land auf Staatskosten durchfüttern zu lassen. Und wenn Andere das können... Als erstrebenswert sehe ich dies zwar nicht an, aber wenn’s nicht anders geht... Das wäre auf jeden Fall immer noch besser als Verbrecher im Staatsdienst zu finanzieren. Flexibilität ist Alles in der heutigen Zeit...

Weitere Beschäftigungstherapien für Staatsdiener ergäben sich wenn man sich an dem Aktenz. *. */**. **** des Kreisjugendamtes ************** (sorry Herr ****, das passt einfach zu gut) orientiert. So könnten auch bei mir mal ein paar von Euch vorbeischauen, den Keller aufräumen und nach Waffen durchsuchen. Wenn sie keine finden, würde ich ihnen zum Trost vielleicht ein paar Waffeln backen. Aber dort gibt es Nischen, Ecken und Winkel wie sie noch nie ein Mensch zuvor gesehen hat. Und Krabbelzeug gibt’s dort, am Besten bringt ihr gleich noch einen Biologen mit, der findet bestimmt eine längst ausgestorben geglaubte Tierart und wird damit berühmt...

Apropos berühmt; berühmt bin ich ja noch nicht, aber wenn Ihr mich auch künftig so fleißig unterstützt wie bisher dürfte das nur eine Frage der Zeit sein. Wie bereits in der Vergangenheit leiste ich auch in Zukunft Öffentlichkeitsarbeit und dokumentiere meinen Fall. Je mehr Ihr Euch anstrengt, desto besser stehen die Chancen, dass auch Einer von Euch groß rauskommt, - z. B. als ‚Der Väterfänger der Bananenrepublik Deutschland’.

Egal wie Ihr Euch Eure Gummiparagraphen zu Recht zupft. Unterhalt bei funktionierendem Umgang ist kein Thema. Ansonsten komme ich für den bisher abgelieferten Pfusch nicht auf. Selbst wenn es Euch ab und zu gelingt mir was abzuzwacken, Euer Aufwand wird ganz sicher um ein Vielfaches höher sein als Euer Gewinn. Ich werde dieses Unrecht nicht finanzieren, selbst dann nicht wenn mir dadurch über Jahre hinweg mehr Kosten entstehen oder Gewinn entgeht als Ihr jemals von mir haben wolltet. Für mich gibt es wichtigeres als materielle Werte.

Die letzten Absätze sollten vor Allem zeigen wie es gehen könnte, wenn man diesen Wahnsinn wie bisher weiterbetreibt. Ob es soweit kommt weiß ich nicht. Die Entscheidung darüber überlasse ich Andern. Ich bin bereit genauso aufrecht und konsequent bis zum Ende mitzugehen wie ich auch bisher durch mein Leben gegangen bin. Ich bin vor 41 Jahren nackich auf die Welt gekommen und ich werde diese irgendwann genauso nackich wieder verlassen. Ich beabsichtige die Zeit dazwischen so zu gestalten, dass ich mir morgens im Spiegel in die Augen schauen kann. Würde ich Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung unterstützen wäre das ganz sicher nicht der Fall.

Und nun steckt mal Eure studierten Köpfe zusammen und lasst Euch mal was Geistreiches einfallen...

Mit freundlichem Gruß

PS:

Eine Kopie dieses Schreibens sende ich an den Bürgerbeauftragten des Landes. Sollte irgend jemand dort die Frage, ob er seinen Beruf gewählt hat um für Recht und gegen Unrecht einzutreten, guten Gewissens mit „Ja “ beantworten können, möge er jetzt tätig werden.“...

Ergänzend wäre anzumerken, dass man Herrn Koy, dem Vater von Janes zweiter Tochter Sally unterstellte, er hätte gegenüber Herrn Strauß Morddrohungen ausgesprochen. Daraufhin durchsuchte man seine Wohnung nach Waffen.

Der Unterhalt, 6. Teil

Am 18.11.2003 teilte mir das Kreisjugendamt Königsleisern mit, dass ich künftig 122 Euro Unterhalt für Leanna zahlen solle. Aber erst am 19.02.2004 schrieb das Kreisjugendamt Wesnafurt, dass die Beistandschaft an das nunmehr zuständige Jugendamt der Kreisverwaltung Königsleisern abgegeben wurde. Am 09.03.2004 bestätigte man in Königsleisern die Übernahme. Wieso man in Wesnafurt 192 Euro haben wollte, sich aber kommentarlos auch mit 161 Euro begnügte, und wieso man in Königsleisern nur 122 Euro haben wollte, war diesen Schreiben nicht zu entnehmen. Ab 01.07.2004 sollte ich 164 Euro zahlen, da Leanna im Juli 6 Jahre alt werden würde. Da das Ganze eh vom Gericht in Ratteln gemanagt wurde sah ich erst mal keinen Handlungsbedarf.

Bereits am 10.08.2004 reagierte das Amtsgericht Ratteln auf meinen Rundbrief. Zugestellt wurde mir das Schreiben am 19.08.2004:

...“ erhalten Sie auf Ihre Erinnerung vom 07.08.2004 eine Beschlussausfertigung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über Ihre Erinnerung.“...

Die anderen Sätze waren genau so lang. Man erklärte, dass es nicht zu den Pflichten eines Rechtspflegers gehöre, vor Erlass eines Beschlusses die Angaben des Gläubigers über die Anschrift des Schuldners auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weiter forderte man mich auf innerhalb von 10 Tagen durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder EMA-Anfrage nachzuweisen, dass mein erster Wohnsitz am 01.12.2003 nicht in Ratteln war. Meine Antwort folgte noch am gleichen Tag:

...“ Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bedanke ich mich für Ihr Schreiben vom 10.08.2004.

Mein Wohnsitz ist seit meinem fünften Lebensjahr (Juli 1968) in der *********** * in ***** ********.

Die für meinen Wohnort zuständige Verbandsgemeindeverwaltung befindet sich in der ************** * in ***** *************-*********, auch zu finden unter www.*************-*********.de. Sollten Sie irgendwelche Bescheinigungen benötigen, ist man Ihnen dort sicherlich gerne behilflich.

Das möblierte Zimmer/Apartment in der ************* *** in ****** hatte ich während meiner Umschulung in den Jahren 2002 und 2003 für einige Monate angemietet. Eine Meldung erfolgte lediglich bei den Stadtwerken für den benötigten Stromanschluss. Sollten Sie von dort irgendwelche Bescheinigungen benötigen, wissen Sie bestimmt besser als ich wo Sie die herbekommen.

Da ich mich damals nur an den Wochenenden und während den Ferien in ******** aufhielt, bot ich dem Kreisjugendamt in ********* an meine Post nach ****** zu senden. Zu keiner Zeit gab es von mir eine Information aus der sich herleiten ließe, dass nach ****** umgezogen wäre.

Um eventuelle Zweifel an meiner Echtheit zu entkräften, finden Sie im Anhang dieses Schreibens eine Kopie meines Personalausweises.

Was das eigentliche Verfahren angeht, erlaube ich mir die Bemerkung, dass es mich herzlich wenig interessiert, wer hier wann oder wo geschlafen hat. Bei funktionierendem Umgang bin ich selbstverständlich nach wie vor bereit für meine Tochter Unterhalt zu bezahlen. Aktuelle Düsseldorfer Tabellen gibt’s an mehreren Stellen im Internet. Somit bin ich selbst in der Lage die Höhe auszurechnen, bzw. zu überprüfen. Ob das Geld nach *********, ************** oder sonst wohin fließt, unter Zuhilfenahme eines Gerichts in ****** oder woanders, spielt für mich keine Rolle. Mögen sich Andere Ihre Köpfe über Paragraphen, Zuständigkeiten und Bescheinigungen zerbrechen.

Mittlerweile sehe ich das Ganze recht locker und pragmatisch. Zieht man mir zu wenig ab, soll’s nicht mein Problem sein. Zieht man mir zu viel ab verrechne ich es ganz einfach mit künftigen Forderungen, bzw. treffe andere wirksame Maßnahmen um einen unkontrollierten Geldabfluss zu stoppen. Nähere Infos dazu entnehmen Sie bitte meinem Schreiben vom 07.08.2004.

Sollte jemand damit nicht einverstanden sein, möge er mich mit vielen wichtig aussehenden Schreiben überhäufen. Ich werde alle fein säuberlich abheften. Letztlich werden sie genau so viel oder so wenig wert sein wie die in denen drinsteht, dass ich regelmäßig meine Tochter sehen kann.

Mit freundlichem Gruß“...

Das Kreisjugendamt Königsleisern wandte sich am 08.07.2004 an das Arbeitsamt. Dort wollte man von laufenden Geldleistungen etwas abzweigen lassen. Das Arbeitsamt lehnte dies am 25.08.2004 ab. „Der Leistungsberechtigte benötigt die laufenden Geldleistungen zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts.“

Am 26.08.2004 betätigte meine Verbandsgemeindeverwaltung dem Amtsgericht Ratteln, dass ich seit dem 00.00.1970 mit alleiniger Wohnung in Hochsteppen gemeldet bin. Den 00.00.1970 muss ich wohl verschlafen haben aber das Amtsgericht Ratteln schien sich damit zufrieden zugeben. Am 20.09.2004 wurde der Pfändungsbeschluss vom 01.12.2003 aufgehoben.

Darauf hin schrieb ich am 30.09.2004 Herrn Strauß vom Kreisjugendamt Königsleisern an:

...“ nach derzeitiger Sachlage steht einer Wiederaufnahme meiner Unterhaltszahlungen in den nächsten Wochen nichts im Wege.

Nach 13 Gerichtsverfahren klappt der Umgang seit November 2003 ohne nennenswerte Probleme. Mein „Rundschreiben“ vom 07.08.2004 führte zwischenzeitlich zu einer Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Ratteln.

Wie angekündigt, beabsichtige ich den Unterhalt künftig selbst auszurechen.“...

Detailliert listete ich mein Einkommen und meine Zahlungen seit November 2003 auf. Ebenso über die Höhe meiner Arbeitslosenhilfe ab September 2004:

...“ Laut Bewilligungsbescheid beträgt meine Arbeitslosenhilfe ab 21.09.2004 täglich 22,87 Euro. Das wären 686,10 Euro monatlich. Da dieser Betrag schon unter dem Selbstbehalt für nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige von monatlich 730 Euro liegt, dürfte eine Zahlung ab dem 01.10.2004 nicht mehr möglich sein.

Selbstverständlich bin ich nach wie vor an einem Job interessiert. Ebenso selbstverständlich werde ich Ihnen die aktuellen Daten übermitteln sobald ich einen gefunden habe. Sollten Sie sich an der Suche beteiligen wollen, ich hätte damit kein Problem, Flexibilität ist (fast) alles in der heutigen Zeit. Ich gehe die Dinge nach wie vor „handwerklich-pragmatisch“ an, oder mit anderen Worten „Entscheidend ist was hinten rauskommt...“ “...

Seine Antwort folgte am 01.10.2004, dabei sprach er mich mit Janes Namen an:

...“ Der Wirkungskreis der Beistandschaft umfasst nur die Unterhaltsrealisierung.“...

...“ Deshalb ist es nicht notwendig, dass Sie uns über Vorgänge unterrichten, die andere Dinge betreffen.“...

...“ Für andere Dinge kann und werde ich keine Verantwortung übernehmen und darauf auch nicht eingehen.“...

Ich antwortete am 12.10.2004:

...“ zu erst einmal erlaube ich mir den Hinweis, dass ich nicht Herr ******* bin. Und ich verspüre auch nicht das Bedürfnis an diesem Zustand etwas zu ändern. Ich bitte dies bei künftigen Anschreiben zu berücksichtigen.

Grundsätzlich betrachte ich Sie als Teil eines Systems, das im Namen eines Volkes Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung betreibt. Durch ihr Gehalt werden Sie von diesem System ernährt, und durch Ihre Arbeit nähren Sie das System. Sollten Sie mit dieser Aussage ein Problem haben, verklagen Sie mich vor dem Amtsgericht *********. Sie würden mir damit einen großen Gefallen tun.

Was Art und Umfang meiner Korrespondenz angeht, kann ich Ihnen nicht versprechen, dass sich diese immer innerhalb Ihrer Dienstpflicht bewegt. Halten Sie es doch ganz einfach so, immer wenn in meinen Schreiben Elemente enthalten sind die Sie nicht bearbeiten können, leiten Sie eine Kopie an Ihren Vorgesetzten. Dieser möge es im Zweifel genau so handhaben und der Nächste ebenso. Auf diese Weise kommt alles ganz sicher irgendwann bei der richtigen Adresse an. Im Idealfall befindet sich auf dem Weg dorthin ein besonders Wichtiger - gibt’s in fast allen Firmen oder Vereinen, vielleicht ja auch in Ihrer Dienststelle - dann verkürzt sich das Ganze vielleicht noch ein wenig.

Die von Ihnen beschriebenen ‚positiven Geschäftsbeziehungen’ beruhen auf einem großen Denkfehler meinerseits. Bis vor wenigen Jahren glaubte ich noch, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Nach Kontakten mit anderen Mitarbeitern Ihrer Dienststelle, dem Amtsgericht *********, sowie anderen Institutionen mehrten sich jedoch die Zweifel. Diese mündeten schließlich im Mai 2002 in die Gewissheit, dass nicht überall wo Rechtsstaat drauf steht auch Rechtsstaat drin ist. Zwischenzeitlich habe ich mich längst damit abgefunden und möchte Sie mit den gewonnen Erkenntnissen auch gar nicht weiter belasten. Im Prinzip reduziert sich alles auf die Frage, wie wir damit umgehen.

Sie haben einen Titel, schön, und weiter? Sie haben einen Zettel, nicht mehr und nicht weniger! Ich hab mittlerweile recht viele Zettel, na und? Auf Ihrem steht, dass ich Unterhalt zahle. Auf meinen steht, dass ich mein Kind sehen kann. Und was sind alle diese Zettel wert? Die sind ganz genau das wert, was man dafür bekommt!

Ich habe in den vergangenen Jahren viel zu viel Zeit verschwendet, weil ich mich immer schön an die Regeln gehalten habe und immer mit gutem Beispiel vorangegangen bin. Aus Ihrer Dienststelle verlautete damals, dass der Kindesmutter das Sorgerecht entzogen würde, sollte sie sich weiterhin nicht an die Regeln halten. Laut Amtsgericht ********* hieß es, sie müsse mir meine Tochter in *********** übergeben und wenn sie umzieht wäre das ihr Problem. Meine damalige Anwältin hatte das Wort eines *********er Amtsrichters, dass er „die Problematik des Falles erkannt hätte und sich darum kümmern würde “. Während „Andere“ ohne sich um irgendetwas zu kümmern einfach immer wieder Fakten geschaffen haben, hat mein Vertrauen meiner Tochter und mir 13 Monate fast ohne Kontakt zueinander beschert.

Seit Juni 2002 habe ich meine Vorgehensweise nach und nach an diese offensichtlich erfolgreiche Strategie angepasst. So habe ich z.B. meine Unterhaltszahlungen konsequent von dem Funktionieren des Umgangs abhängig gemacht. Im Sommer 2003 sollte ich meine Tochter zuerst 15 Tage, dann 8 Tage und zuletzt nur noch 4 Tage über die Ferien bekommen. Nachdem sie mir erst mehrere Tage nach dem vereinbarten Termin übergeben wurde, bin ich einfach mit ihr ne Woche an die Ostsee gefahren. Super Wetter, toller Strand und glückliches Kind, was will man mehr. Nach unserer Rückkehr erhielt ich dann viele Zettel in denen was von Kindesentführung und so drinstand, na und? Diese Woche nimmt uns keiner! Und ich wage mal zu behaupten, dass sie meiner Tochter ebenso positiv in Erinnerung geblieben ist wie mir. Und wenn’s nur so geht... Warum soll man einfache Dinge unnötig verkomplizieren? Ich weiß, das interessiert Sie alles überhaupt nicht, muss es ja auch nicht, leiten Sie es einfach wie oben beschrieben weiter.

Ich betrachte mich als verantwortungsbewussten Vater und mündigen Bürger. Ich bin nach wie vor bestrebt alle sich aus meiner Vaterschaft ergebenden Verpflichtungen voll und ganz zu erfüllen. Dazu gehören die menschlichen Verpflichtungen gegenüber meiner Tochter ebenso wie die materiellen. Ich sehe auch keinen Grund, dass beides nicht nach allgemein üblichen und anerkannten Regeln - wie z.B. Düsseldorfer Tabelle - abgewickelt werden könnte. Wenn „Andere“ sich an die Regeln halten werde ich das ebenfalls tun.

Einer „sachlichen Zusammenarbeit “ steht von meiner Seite nichts im Weg. In meinem Schreiben vom 30.09.2004 informierte ich Sie bereits über meine derzeitigen Einkommensverhältnisse. Damit sollte es Ihnen problemlos möglich sein meine derzeitige Unterhaltsverpflichtung zu berechnen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Nachweise benötigen, steht es Ihnen frei diese beim Arbeitsamt anzufordern. Ebenso frei steht es Ihnen die Durchsetzung des Titels zu versuchen, ich habe im Moment recht viel Zeit und freue mich über jede Abwechslung (siehe dazu auch mein Schreiben vom 07.08.2004). Meine künftige Bereitschaft zu einer „sachlichen Zusammenarbeit “ wird sich an der von Ihnen gewählten Vorgehensweise orientieren.

Was die Ansprüche gegen die Landesjustizkasse angeht, war vielleicht „Verrechnen “ nicht das richtige Wort. Ich betrachte das Einbehalten von Unterhalt viel mehr als Sicherheitsleistung. Auf irgendeinem meiner vielen archivierten Zetteln steht, dass das Land Rheinland-Pfalz für meine Tochter Unterhaltsvorschuss leistet. Andererseits ist mir durch einen Zugriff des Landes Rheinland-Pfalz auf mein Konto ein exakt bezifferbarer Schaden in Höhe von 516,44 Euro entstanden. Warum soll man einfache Dinge unnötig verkomplizieren? Im Falle einer Erstattung werde ich den Betrag selbstverständlich an Sie weiterleiten. Ich trete meine Forderungen auch gerne an Sie ab, dann können Sie sich selbst mit Ihren Kollegen auseinandersetzen.

Was das Aktenzeichen *.*/**. **** angeht, muss ich gestehen, dass ich den Fall „meines Kollegen“ mit einem gewissen persönlichen Interesse verfolge. Ich wüsste jedoch nicht in wieweit ich diesen Fall mit meinem „verknüpft “ hätte. Es ist richtig, dass ich mit dem Mann in Kontakt stehe und auch Informationen austausche. Wer, der nichts zu verbergen hat, sollte auch was dagegen haben?

Mit freundlichem Gruß“...

Geantwortet hatte Herr Strauß darauf nicht. Stattdessen wandte er sich an meinen Umschulungskostenträger. Dieser über wies ihm die Leistungen, die während des Verfahrens in Ratteln einbehalten und noch nicht an mich ausgezahlt waren. Von mir hätte er sie auch bekommen, aber warum einfach wenn´s auch umständlich geht.

Inzwischen war es September geworden. Trotz Bestnoten während meiner Umschulung und intensiver Jobsuche im Umkreis von 180 km war es mir nicht gelungen einen Arbeitsplatz zu finden. Meine finanziellen Reserven waren längst aufgebraucht und nun standen mir 686,10 Euro Arbeitslosenhilfe zu. Unterhalt hätte ich jetzt liebend gerne gezahlt, aber von was? Laut damals gültiger Düsseldorfer Tabelle durften einem Nichterwerbstätigen 730 Euro verbleiben. Und nicht mal die hatte ich. Es ist auch eindeutig geregelt, dass in solchen Fällen kein Unterhalt gezahlt werden muss. Stattdessen wird dieser aus öffentlichen Kassen bestritten ohne dass der Unterhaltspflichtige den Betrag irgendwann zurückzahlen muss. Theoretisch ist das so. In der Praxis versuchen aber Jugendämter immer wieder Unterhaltspflichtige mit - auf den ersten Blick - günstigen Zahlungsmodalitäten zum Unterschreiben irgendwelcher Verpflichtungserklärungen zu überreden. Wer davon ausgeht, dass Alles was von einem Amt kommt schon seine Richtigkeit haben wird, hat schon verloren.

Am 16.12.2004 erhielt ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Schuhstadt. Dort hatte man erkannt, dass ich von 686,10 Euro keinen Unterhalt zahlen kann, wenn mir gleichzeitig 730 Euro verbleiben dürfen. Darum ordnete man, dass mir lediglich ein Betrag von monatlich nicht mehr als 600 Euro zu verbleiben haben.

Der zivile Ungehorsam, 6 Teil

Die erste Reaktion auf meinen Rundbrief erfolgte vom Bürgerbeauftragten. In einem freundlichen Schreiben vom 10.08.2004 informierte man mich über das dortige Aktenzeichen. Man bat mich um Geduld da das Einholen von Stellungnahmen der zuständigen Verwaltungen und die gründliche Prüfung des Sachverhalts eine gewisse Zeit erfordere.

Am 12.08.2004 schrieb man mir, dass man nicht tätig werden könne, da alle Fragen Gegenstand gerichtlicher Verfahren waren oder sind. Entsprechend der im Grundgesetz niedergelegten Unabhängigkeit der Gerichte müsse von der sachlichen Prüfung einer Eingabe abgesehen werden, wenn dies einen Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren oder die Nachprüfung einer richterlichen Entscheidung bedeuten würde. Ferner könne man nicht ausschließen, dass Andere Äußerungen wie „Verbrecher im Staatsdienst“ , „staatsbedienstete Klotzköpfe“ usw. zur Anzeige bringen. Man riet mir zur Hinzuziehung eines Anwalts.

Meine Antwort folgte am 25.08.2004:

...“ Wie Sie bemerkt haben stehen alle von mir aufgeworfenen Fragen mehr oder weniger im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren. Sie schreiben, dass Sie nicht tätig werden dürfen, wenn dies einen Eingriff in ein Verfahren oder eine Nachprüfung einer richterlichen Entscheidung bedeuten würde. In einem Fall bin ich mir jedoch nicht sicher ob dies zutrifft.

Am 24.07.2002 wurde ich von der Landesjustizkasse ***** erstmals aufgefordert Gerichtskosten in Höhe von 1.534,08 Euro zu bezahlen. Begründet wurde dies mit „Auslagen des Verfahrenspflegers“. Das dazugehörende Kassenzeichen lautet ************* .

Trotz Nachfrage waren bisher weder die Landesjustizkasse noch das Amtsgericht ********* in der Lage zu erklären wie sich der Betrag zusammensetzt, bzw. wieso ich für diesen Betrag aufkommen soll. Die einzige Information die ich erhielt kam vom Amtsgericht *********. Sie besagt, dass sich der Betrag aus der Summe mehrerer Rechnungen von Frau ****** vom Kinderschutzbund ergäbe. Es ist richtig, dass Frau ****** im Winter 2000/01 als Verfahrenspflegerin ca. vier jeweils einstündige Umgangstermine in den Räumen des Kinderschutzbundes organisierte. Unklar ist jedoch wie dabei Auslagen von über 1.500 Euro entstehen können. Selbst wenn Kosten entstanden sind ist für mich nicht nachvoll-ziehbar wieso ich diese übernehmen soll. Nur die seit Jahren immer wiederkehrende Umgangsverweigerung durch die Kindesmutter machte die Hinzuziehung einer Verfahrenspflegerin erst notwendig. Möge man sich doch an diese halten, wenn man daraus resultierende Kosten ersetzt haben will.

Für mich ist nicht feststellbar, ob dieser Vorgang mit Ihrer Tätigkeit im Widerspruch steht. Mir ist auch nicht bekannt in wie weit bei der Festsetzung des Betrages ein Richter mitgewirkt hat.

Festzuhalten ist, dass zu keiner Zeit, weder bei den Gerichtsverhandlungen noch bei den betreuten Umgangsterminen darüber gesprochen wurde, dass eine solche Maßnahme überhaupt mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Zugestimmt hatte ich damals, um meinen guten Willen, sowie meine Kooperations- und Kompromissbereitschaft zu zeigen. Im Übrigen glaubte ich damals noch, dass wir in einem Rechtsstaat leben und schließlich hatte ich ja nichts zu verbergen.

Da bis heute keine der von mir angeschriebenen Stellen in der Lage war die o.g. Ungereimtheiten aufzuklären, habe ich folglich die Übernahme der Zahlung abgelehnt. Ich sehe zur Zeit auch keinen Grund an dieser Position etwas zu ändern.

Im Gegenteil, was ich inzwischen erlebt habe bestärkt mich eher in meiner Vorgehensweise. Wenn ich solches Unrecht schon nicht verhindern kann, muss ich es noch längst nicht unterstützen.

Wenn ich diese Zahlung leiste, unterstütze ich aktiv Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung, da könnte ich den Betrag auch gleich an die Maffia überweisen.

Sollten Sie zum o.g. Akten/Kassenzeichen mehr in Erfahrung bringen können bin ich auf die Begründungen gespannt.

Was die Äußerungen wie „Verbrecher im Staatsdienst“ und „staatsbedienstete Klotzköpfe“ in meinem Schreiben vom 07.08.2004 angeht, denke ich, dass es sich aus dem Zusammenhang ergibt, dass Sie nicht gemeint waren. Falls die Richtigen sich angesprochen fühlen, mögen diese sich einmal ein paar Gedanken machen wieso ein ansonsten unbescholtener Bürger zu solchem Vokabular greift. Bei dem dann hoffentlich einsetzenden Denkprozess möge man sich überlegen, ob man künftig von mir regelmäßig Geld haben möchte, kein Geld haben möchte, oder ein Vielfaches dessen was man bisher schon an Steuergeldern für diesen Schwachsinn verschwendet hat ausgeben will.

Das Schreiben vom 07.08.2004 war nicht mein erstes, aber es war das erste mit dieser Wortwahl. Nun überlasse ich Anderen die Entscheidung ob es das letzte war. Potential für ähnliche Schreiben wäre reichlich vorhanden.

Nachdem es 13 Gerichtsverhandlungen innerhalb von dreieinhalb Jahren bedurfte nur um einen funktionierenden Umgang herbeizuführen, ist sowohl meine Kapitaldecke als auch meine Achtung vor einigen Staatsdienern auf einem Niveau angelangt wo es mich eher peripher tangiert was die Zuletztgenannten von diesen Äußerungen halten oder dagegen zu unternehmen gedenken.

Mit freundlichem Gruß“...

Am 06.10.2004 übersandte mir der Bürgerbeauftragte Kopien der Originalrechnungen von 2001. Nachdem ich diese mit Hilfe einer Datenbank ausgewertet hatte wurde mir schnell klar warum man sich gegen deren Offenlegung so vehement gewehrt hatte.

Meine Antwort folgte am 24.10.2004:

...“ Sehr geehrter Herr *****,
zuerst mal bedanke ich mich für die Zusendung der umstrittenen Rechnungen.

Es stimmt, dass ich vom Amtsgericht ********* auf Nachfrage ein Schreiben erhielt, aus dem hervorging, dass sich der geforderte Betrag aus drei Rechnungen von Frau Schwarz ergibt. Bis zum Eingang Ihres Schreibens vom 06.10.2004 lagen mir jedoch keine Informationen vor wie sich diese Rechnungen zusammensetzen. Und bis heute fehlt jegliche Begründung, wieso ich für diesen Betrag aufkommen soll.

Mit dem Kinderschutzbund hatte ich 1999 erstmals Kontakt aufgenommen. Bereits damals war ein möglicher betreuter Umgang im Gespräch. Somit bestand von meiner Seite gegenüber dem Kinderschutzbund eine gewisse Vertrauensbasis.

Als im Sommer 2000 erstmals das Thema „Verfahrenspflege“ in Verbindung mit betreutem Umgang beim Kinderschutzbund im Raum stand, wusste ich noch wenig über dessen Bedeutung. Da ich nichts unversucht lassen wollte und der Kinderschutzbund mein Vertrauen genoss, stimmte ich dem Vorschlag zu.

Zu keiner Zeit war jedoch eine Rede davon, dass diese Maßnahme für mich kostenpflichtig wäre. Im Gegenteil, als ich Frau ****** einmal beiläufig fragte, wie sich denn das Ganze finanziere, hatte sie gesagt, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Diese Information deckt sich mit den Angaben des Kinderschutzbundes auf dessen Internetseite unter www.kinderschutzbund.de. Ich zitiere:

Die DKSB Struktur

Personal
Über 10 000 Ehrenamtliche und über 3 000 Hauptamtliche engagieren sich verantwortungsbewusst in der Kinderschutzarbeit vor Ort. Ihr professionelles Zusammenarbeiten ist ein wesentliches Merkmal der Arbeit des Kinderschutzbundes. Ihnen gebührt Anerkennung und Dank des Gesamtverbandes.

Finanzen
Der Bundesverband, wie auch alle unsere Orts- und Landesverbände, sind als gemeinnützige Vereine anerkannt. Sie finanzieren ihre Aktivitäten ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Bußgelder und öffentliche Zuschüsse. Einige Unternehmen unterstützen Projekte des Kinderschutzbundes.

So war meine Verwunderung recht groß, als ich im Juli 2002 dafür eine Rechnung von der Landesjustizkasse über 1534,08 Euro erhielt.

Den mir nun vorliegenden Rechnungen entnehme ich, dass Frau ****** zeitweise als selbständig Tätige gearbeitet hatte. Wieso wurde ich darüber nicht informiert? Da alle Umgangs- und Gesprächstermine in den Räumen des Kinderschutzbundes stattfanden, musste ich davon ausgehen, dass Frau ****** nach wie vor dort als Mitarbeiterin tätig ist.

Ich habe die in den Rechnungen enthaltenen Daten in eine Tabelle übertragen und ausgewertet. Das Ergebnis finden Sie in Anhang 1 dieses Schreibens.

Die Inhalte der Spalten "Datum", "Aufwand" und "Tätigkeiten - Auslagen" entstammen den Original-Rechnungen. Die Spalten "Pos.", "Vater", "Mutter" und "unbestimmt" habe ich hinzugefügt.

Aus den Rechnungsdaten ergeben sich folgende Unklarheiten:

Pos. 4:
Wieso muss man 30 Minuten telefonieren nur um einen Termin zu vereinbaren?
Pos. 5:
Wieso braucht man 275 Minuten um vor Ort ein zweijähriges Kind kennen zu lernen? Ebenso gut hätten Mutter und Kind in die Geschäftsstelle kommen können. Zu den 275 Minuten kommen auch noch die in Pos. 44 aufgeführten Kilometer.
Pos. 7:
Ich hatte zwar keine Stoppuhr dabei, aber ich bezweifele, dass das Gespräch zwischen mir und Frau Schwarz 130 Minuten dauerte.
Pos. 11:
Wieso musste ****-**** am 22.11.2000 noch ein zweites Mal vor Ort „beobachtet“ werden, wenn bereits wenige Tage zuvor ein 205-minütiger Besuch stattgefunden hatte? Auch hier kommen wieder die Kilometer aus Pos. 44 hinzu.
Pos. 13/14:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man 55 Minuten lang versucht jemanden anzurufen und dabei nicht gleichzeitig noch etwas anderes erledigen kann.
Pos. 16:
Wieso mussten 250 Minuten aufgewendet werden um 60 Minuten betreuten Umgang zu realisieren? Wieso mussten Mutter und Kind überhaupt abgeholt werden? Auch hier kommen wieder die Kilometer aus Pos. 44 hinzu. Ich erlaube mir auf einen Vorgang wenige Monate davor zu verweisen. Bereits im Juli 2000 sollte ein betreuter Umgang durchgeführt werden. Dieser sollte beim Diakonischen Werk in Königsleisern stattfinden. Nachdem die Kindesmutter mehreren Terminen zuerst zugestimmt hatte, sagte sie jeden einzelnen ganz kurzfristig - zum Teil weniger als eine Stunde davor - wieder ab. Als Gründe wurden unter Anderem „keine Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Termin einzuhalten“ genannt. Frau ***** vom Diakonischen Werk bat mich daraufhin diese Angabe zu überprüfen. Meine Antwort vom 27.05.2000 finden Sie in Anlage 2 dieses Schreibens.
Pos. 18:
Was geht mich das an?
Pos. 23:
Gleicher Vorgang wie Pos. 16, allerdings 100 Minuten weniger. Trotzdem immer noch 150 Minuten Aufwand zuzüglich Kilometer aus Pos. 44 für 60 Minuten Umgang.
Pos. 23:
Was geht mich das an?
Pos. 30:
Ich habe nie eine Information über einen Krankenhausaufenthalt der Kindesmutter erhalten.
Pos. 32:
Was geht mich das an?
Pos. 41:
Da Gespräche mit Anwälten, Gerichten und anderen Institutionen in der Regel nicht über Handy laufen, gehe ich davon aus, dass alle hier aufgeführten Telefonate mit der Kindesmutter stattfanden. Bei den Telefonaten zwischen Frau ****** und mir wurde kein Handy verwendet.
Pos. 44:
Ich kann nachvollziehen, dass Frau Schwarz sich ein Bild über das persönliche Umfeld meiner Tochter machen wollte. Dafür hätte jedoch eine Fahrt von ************** nach *********** und zurück ausgereicht.
Pos. 46:
Auch hier hatte ich keine Stoppuhr dabei. Laut dem von mir geführten Umgangsprotokoll habe ich am 06.04.2001 nach dem Gespräch beim Kinderschutzbund von 15:45 - ca. 17:00 Uhr meine Tochter bei den Eltern der Kindesmutter gesehen. Da dass Gespräch beim Kinderschutzbund um 14:30 Uhr begann, kann es unmöglich 135 Minuten gedauert haben. Auch für die 45-minütige Fahrt zuzüglich Kilometer aus Pos. 55 kann ich keinen Grund erkennen.
Pos. 51:
Was geht mich das an?
Pos. 53:
Siehe Kommentar zu Pos. 41.
Pos. 55:
Siehe Kommentare zu Pos. 16, 44 und 46. Zusätzlich fällt hier auf, dass Fahrten die eigentlich immer die gleiche Strecke beinhalten, 1 x 46 km, 1 x 49 km und 1x 52 km lang sind. Nach meinen Informationen beträgt die einfache Wegstrecke zwischen der Geschäftsstelle des Kinderschutzbundes in ************** und der damaligen Wohnung der Kindesmutter in *********** 20,2 km.
Pos. 62:
Die Teilnahme an der „Übergabe“ erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch von Frau ******. Wäre mir zu dem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass Frau ****** längst nicht mehr als Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes sondern auf „eigene Rechnung“ agiert, hätte ich auf ihre Anwesenheit verzichtet.
Pos. 63:
Es gab wohl ein Gespräch über die aufgeführten Punkte, auch hier bezweifele ich die angegebene Dauer von 120 Minuten. Auch fehlt hier jegliche Erklärung zu der 30-minütigen Fahrt.
Pos. 75:
Siehe Kommentar zu Pos. 41.
Pos. 77
Eintrag 2: Aufgrund der mir gegebenen Informationen musste ich davon ausgehen, dass Frau Schwarz Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes ist. Warum wird hier die Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz in Rechnung gestellt?

Zusammenfassung:

Aufgrund der oben genannten Ungereimtheiten sehe ich derzeit keine Möglichkeit die Rechnungsstellung als solche überhaupt anzuerkennen.

Selbst wenn der eine oder andere Aspekt aufgeklärt werden könnte, bleibt die Frage unbeantwortet, wieso ich für den Betrag aufkommen soll.

Wie Sie den letzten drei Spalten der Zusammenstellung entnehmen können, sind der Kindesmutter 51,56 % und mir 18,91 % des Gesamtbetrags direkt zuordenbar. Über einige Verteilungsmethoden ließe sich vielleicht streiten. Es dürfte jedoch kein Zweifel bestehen, das die der Kindesmutter zuordenbaren Beträge auf jeden Fall weit höher sind als die mir zuordenbaren.

Wenn die Zuordenbarkeit der Einzelpositionen für Sie nicht relevant sein sollte, stellt sich die Frage nach dem Verursacher der Kosten.

Der betreute Umgang wurde erforderlich weil die Kindesmutter alle vorangegangenen Vereinbarungen zur Regelung des Umgangs nicht eingehalten hatte. Ich stelle Ihnen gerne sämtliche relevanten Akten zur Verfügung. Ich hätte dem Ganzen nur aus dem Weg gehen können, wenn ich auf eines meiner ureigensten Menschenrechte - den Kontakt zu meinem eigenen Kind - verzichtet hätte.

Erst seit November 2003 klappt der Umgang ohne größere Probleme. Um dies zu erreichen waren insgesamt 13 Gerichtsverfahren innerhalb von dreieinhalb Jahren erforderlich. Und trotzdem könnte jedes Mal wieder für lange Zeit das letzte Mal sein.

In 12 dieser 13 Verfahren musste ich alle meine Kosten selbst tragen, während die der Kindesmutter wie selbstverständlich aus der Staatskasse finanziert wurden.

Ich habe zu keiner Zeit Mühen und Kosten gescheut um für meine Tochter einfach nur da zu sein. Ich habe auch nicht die Absicht künftig etwas daran zu ändern. Ich bin jedoch nicht bereit aktiv Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung zu finanzieren.

Aus diesen genannten Gründen muss ich die Begleichung der Forderungen weiterhin ablehnen. Darüber hinaus verlange ich Ersatz für den durch den von der Landesjustizkasse veranlassten Zugriff auf mein Konto entstandenen Schaden in Höhe von 516,44 Euro. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in Anlage 3 dieses Schreibens. Das alles kann mit den regulären Mitteln eines Rechtsstaates geschehen, oder so wie in den vergangenen zwei Jahren.

Sollte es eine Möglichkeit nach Variante 1 geben, ziehe ich diese vor. Lassen Sie es mich bitte wissen. Wenn Sie eine Möglichkeit sehen, diese Sache einvernehmlich zu bereinigen, bedanke ich mich bereits jetzt bei Ihnen. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts scheitert an meinen derzeitigen Finanzierungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen zu Variante 2 entnehmen Sie bitte meinem Schreiben vom 07.08.2004. Dieses wird bei Ihnen unter Aktenzeichen „* ****/** *.*.*.***/**“ geführt.

Mit freundlichem Gruß“...

Am 03.11.2004 teilte man mir erneut mit, dass man für mich nicht tätig werden dürfe. Die Kostenfestsetzung obliege ausschließlich dem zuständigen Gericht und könne nur im Instanzenzug überprüft werden.

Im Februar 2005 erfuhr ich, dass die Landesjustizkasse bereits am 10.09.2004 den Vollstreckungsauftrag zurück genommen hatte. Anlass dazu dürfte ein Schreiben des Bürgerbeauftragten vom 07.09.2004 gewesen sein. In diesem hatte er lediglich um eine Stellungnahme gebeten. Die Rücknahme erfolgte somit noch bevor man die Kopien der Rechnungen an den Bürgerbeauftragten heraus gab und sechs Wochen bevor ich diese überhaupt ausgewertet hatte und Gegenargument liefern konnte. Erst 2006 offenbarte sich, dass man zwar den Vollstreckungsauftrag, nicht jedoch die Forderung zurück genommen hatte.

Der Unterhalt, 7. Teil

Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Schuhstadt vom 16.12.2004 beantwortete ich am 19.12.2004.

...“ Sehr geehrte Damen und Herrn,

  1. hiermit lege ich gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Aktenz. ** **** ** Widerspruch, Berufung, Revision und Beschwerde ein.
  2. beantrage ich die Aufhebung desselben.
  3. beantrage ich ein Amtsermittlungsverfahren, erstatte Dienstaufsichtsbeschwerde, Strafanzeige und stelle gleichzeitig Strafantrag gegen Herrn **** vom Kreisjugendamt ************** wegen versuchten Betrugs.
  4. beantrage ich Herrn **** wegen Befangenheit abzuberufen.
  5. beantrage ich meine Unterhaltsverpflichtungen vorübergehend anstelle von Barunterhalt ersatzweise durch Betreuungsunterhalt erbringen zu dürfen.
Zu 1a.:
Die Berechnung des rückständigen als auch des aktuellen Unterhalts ist falsch. Bis einschließlich Juni 2004 wurde der Unterhalt direkt von meinem Umschulungskostenträger, der LVA, an die Kreisverwaltung ************** überwiesen.

Mit Schreiben vom 30.09.2004 informierte ich Herrn **** über mein damaliges Einkommen. Dies betrug jeweils 1.056,00 Euro im Juli und August, sowie 967,90 Euro im September.

Nach der Düsseldorfer Tabelle errechnet sich daraus ein Kindesunterhalt von jeweils 228,00 Euro. Somit ergibt sich eine Summe von 684,00 Euro für den Zeitraum vom 01.07. - 30.09.2004.

Zur Kontrolle meiner Berechnung habe ich den Unterhaltsrechner auf folgender Webseite verwendet:

www.lotze.net/ra/prog/dt2001eu.html

Seit 22.09. beziehe ich Arbeitslosenhilfe. Dadurch ergibt sich ein Einkommen von 708,97 Euro im Oktober, 686,10 Euro im November und voraussichtlich noch einmal 708,97 Euro im Dezember. Diese Zahlen habe ich im Schreiben vom 30.09.2004 an Herrn **** ebenfalls übermittelt.

Dem gegenüber steht laut Düsseldorfer Tabelle ein Bedarfskontrollbetrag in Höhe von 730,00 Euro für einen nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen. Da mein Einkommen jedoch vom 01.10. - 31.12.2004 unter diesem Betrag lag/liegt, sah/sehe ich zurzeit keine Möglichkeit Barunterhalt zu leisten. Somit ergibt sich eine Summe von 684,00 Euro für den Zeitraum vom 01.07. - 31.12.2004.

Die Beträge für die Monate August und September hatte ich deswegen noch nicht überwiesen, weil sie von der LVA noch nicht an mich ausgezahlt wurden. Auch dies hatte ich Herrn Strauß mitgeteilt. Aufgrund eines - inzwischen wieder aufgehobenen - Beschlusses des Amtsgerichts ******, Aktenz.: *** ** * *****/**, wurde der Unterhalt ab dem 22.06.2004 von der LVA einbehalten und weder an mich noch an die Kreisverwaltung ************** ausgezahlt.

Mit Bescheid vom 02.12.2004 teilte mir die LVA inzwischen mit, dass der einbehaltene Betrag in Höhe von 582,00 Euro an das Kreisjugendamt ************** überwiesen wurde. Somit ergibt sich für mich ein Rückstand von 102,00 Euro für den Zeitraum vom 01.07. - 31.12.2004.

Ebenfalls in meinem Schreiben vom 22.06.2004 informierte ich Herrn ****, dass ich einen Betrag in Höhe 516,44 Euro als Sicherheitsleistung bis zur Klärung des Sachverhalts Aktenz.: ************* der Landesjustizkasse ***** einbehalte.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie meinem Schreiben an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz vom 22.10.2004. Eine Kopie desselben finden Sie in der Anlage. Falls Sie sich direkt an den Bürgerbeauftragten wenden möchten, das dortige Aktenzeichen lautet: * ****/** **.*.*.****/***.
Zu 1b.:
Ich war und bin grundsätzlich bereit mich an allgemein gültige Regeln zu halten. Das Gleiche erwarte ich auch von Anderen. Insbesondere von Denen, die im Namen des Volkes agieren und somit schon aus beruflichen Gründen mit gutem Beispiel voran gehen sollten.

Deswegen rüge ich hiermit ausdrücklich die Abweichung von der Lohnpfändungstabelle . Nach der derzeit gültigen Düsseldorfer Tabelle beträgt der Bedarfskontrollbetrag beim nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 730,00 Euro, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 840,00 Euro. Ihrem Schreiben zufolge soll dieser Betrag bei mir jedoch auf 600,00 Euro herabgesetzt werden. Eine aussagekräftige Begründung konnte ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen.

Sollte hier Jeder nach Belieben und Tagesform die Regeln ändern können, nennen Sie mir einen Grund warum ich mich daran halten soll!

Sollte der Betrag dennoch bestehen bleiben, teilen Sie mir bitte mit wie ich davon meinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, dürfen Sie damit rechnen, dass ich mit Zahnbürste, Luftmatratze, Schlafsack und einem kleinen Köfferchen persönlich bei Ihnen erscheine. Lesen Sie dazu bitte auch mein Schreiben vom 07.08.2004. Eine Kopie ging auch ans Amtsgericht *********. Das Aktenzeichen lautet: ************* .
An dieser Stelle erlaube ich mir den ausdrücklichen Hinweis, dass ich es als meine vorrangigste Pflicht ansehe für das Wohl und die Zukunft meiner Tochter einzutreten.

Grundsätzlich ist es mir eine Ehre alle sich aus meiner Vaterschaft ergebenden Verpflichtungen voll und ganz zu erfüllen. Dies umfasst die materiellen Verpflichtungen ebenso wie die menschlichen. So bin ich seit Geburt meiner Tochter stets bemüht so viel Zeit wie möglich mit ihr zu verbringen. Leider kann jedoch erst seit gut einem Jahr von einem funktionierenden Umgang gesprochen werden. Um diesen herbeizuführen bedurfte es innerhalb von dreieinhalb Jahren insgesamt 13 Gerichtsverfahren in zwei Bundesländern und zwei Umzüge von je 500 km.

Nach über 23 Jahren ununterbrochener Ausübung eines Handwerksberufs musste ich diesen vor drei Jahren aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Im Anschluss folgte eine zweijährige Umschulung die ich im Juni 2004 mit Bestnoten abschloss. Leider ist es mir in der Zwischenzeit noch nicht gelungen einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

Selbstverständlich bin ich nach wie vor an einem Job interessiert. Sollten Sie sich an der Suche beteiligen wollen, finden Sie unter:

www.*****.de/job/job.html

alle benötigten Informationen. Ich hätte damit kein Problem, Flexibilität ist (fast) alles in der heutigen Zeit. Ich gehe die Dinge nach wie vor „handwerklich-pragmatisch“ an, oder mit anderen Worten „Das Ergebnis zählt.“

Falls meine Bemühungen um einen Arbeitsplatz „von Amts wegen“ unterlaufen werden, in dem man beispielsweise durch unrichtige Schufa-Einträge o.ä. potentielle Arbeitgeber vergrault, möge man es mich wissen lassen. Dann kann ich mir wenigstens die Bewerbungen sparen. Auch dazu finden Sie Informationen in meinem Schreiben vom 07.08.2004, Aktenz.: *************. Sollte sich dieser Verdacht als Unbegründet erweisen, streichen Sie bitte diesen Passus.
Zu 2.:
Da der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Aktenz. ** **** ** aufgrund falscher Daten über meine Einkommensverhältnisse zustande kam, beantrage ich dessen Aufhebung.
Zu 3a.:
Meine aktuelle Einkommenssituation ist Herrn **** seit meinem Schreiben vom 30 .09.2004 bekannt. Ich erhielt zu keiner Zeit eine Rückmeldung aus der sich herleiten ließe, dass er die übermittelten Daten anzweifelt. Und selbst wenn, hätte er jederzeit die Möglichkeit gehabt meine Angaben durch Rückfrage bei der LVA bzw. dem Arbeitsamt zu überprüfen.

Da er jetzt dennoch die Eintreibung des Unterhalts in einer Höhe die eindeutig nicht den ihm bekannten tatsächlichen Gegebenheiten entspricht betreibt, kann ich dies nur als Betrugsversuch ansehen.

Deswegen sehe ich mich genötigt gegen Herrn **** ein Amtsermittlungsverfahren zu beantragen. Gleichzeitig erstatte ich Dienstaufsichtsbeschwerde, Strafanzeige und stelle Strafantrag, wobei ich die Höhe des Strafmaßes dem Ermessen des Gerichts überlasse. Sollten einige dieser Anträge nicht von Ihnen bearbeitet werden können, bitte ich Sie dieses Schreiben an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Weiter erbitte ich über den Fortgang der Verfahren mit Angaben von Aktenzeichen und Ansprechpartner informiert zu werden.
Zu 3b.:
Gleichzeitig beantrage ich einen eventuell noch gültigen Unterhaltstitel der Kreisverwaltung Königsleisern gegen mich auf meine aktuellen Einkommensverhältnisse anzupassen.
Zu 4.:
Obwohl Herr **** von mir über meine tatsächlichen Einkommensverhältnisse umfassend informiert wurde, produziert er destruktive Dienstvorgänge und unsinnige Pfändungsbeschlüsse. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass sich die von Herrn **** inszenierten Vorgänge selbst blockieren und darüber hinaus das Verhandlungsniveau zunehmend belasten.

An dieser Stelle zu erwähnen wäre auch die Akte des Herrn ********, Aktenz beim Kreisjugendamt ************** *.*/**.****. Dessen Wohnung wurde auf Initiative von Herrn **** nach Waffen durchsucht nachdem dieser eine ihm angelastete Vaterschaft nicht anerkannt hatte.

Nach dem aktuellen Pfändungsantrag habe ich gegenüber Herrn ***** Unbefangenheit und eventuell sogar Diensttauglichkeit ernste Bedenken. Ich bezweifle dass er seiner Sorgfaltspflicht überhaupt noch gerecht wird. Ich verweise auf den Schriftverkehr mit dem ************** und Herrn ****.
Zu 5.:
Wie Sie - mit oder ohne Einbeziehung der von mir angegebnen weiteren Akten - meinen Ausführungen zweifellos entnehmen können, steht bei mir das Wohl und die Zukunft meiner Tochter an erster Stelle. Ebenso dürfte klar zu erkennen sein, dass an eine Zahlung des regulären Unterhalts im Moment nicht zu denken ist. Was liegt also näher als den Barunterhalt vorübergehend durch Betreuungsunterhalt zu ersetzen?

Laut Gesetz sind beide Elternteile ihren Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Dabei ist nicht explizit festgelegt wie dies zu erfolgen hat. Im Umkehrschluss sind somit Barunterhalt und Betreuungsunterhalt als gleichwertig anzusehen. Sollten Ihnen gegenteilige Informationen vorliegen, bitte ich um eine detaillierte und für einen juristischen Laien verständliche Rückmeldung mit Angabe von Gesetzbuch, Paragraph, Absatz, Seitennummer etc..

Solange ich noch keinen Arbeitsplatz gefunden habe spricht von meiner Seite überhaupt nichts dagegen, dass meine Tochter sich zu gleichen Teilen abwechselnd bei mir und bei ihrer Mutter aufhält. Somit wären die Kosten zu gleichen Teilen verteilt und jegliches Problem mit Unterhaltszahlungen wäre auf einen Schlag vom Tisch.

Solange meine Tochter noch nicht schulpflichtig ist - sie soll im Herbst 2005 eingeschult werden - spricht auch von ihrer Seite nichts dagegen. Im Gegenteil, sie kommt sehr gerne zu mir und fühlt sich auch sehr wohl hier. Sie hat hier ihr eigenes Zimmer und betrachtet die Zeit bei mir immer als Urlaub. Somit wäre auch dem Kindeswohl bestens gedient. Sollten Sie letzteres bezweifeln, lade ich Sie ein, sich hier vor Ort von der Richtigkeit meiner Angaben zu überzeugen.

Wenn ich einen Arbeitsplatz gefunden habe, steht einer Wiederaufnahme meiner Unterhaltszahlungen nichts im Weg.

Im Falle einer Ablehnung dieses Vorschlags bitte ich um eine detaillierte und für einen juristischen Laien verständliche Begründung. Den Verweis auf Paragraphen, Abkürzungen und sonstiges juristisches Kauderwelsch betrachte ich nicht als solche, und die Hinzuziehung eines Anwalts schließt meine derzeitige Finanzlage aus.

Sollten Sie der Meinung sein, dass meine derzeitige Finanzlage wenig oder gar nicht geeignet ist um meine Tochter bei mir zu betreuen, erklären Sie mir bitte auch gleich wie ich stattdessen Unterhalt zahlen soll. Darüber hinaus erlaube ich mir die Bemerkung, dass die Mutter meiner Tochter - wenn nicht gerade ein Sponsor am Werk ist - auch nicht zu den materiell Bessergestellten zählt.

Sollten Sie grundsätzliche Zweifel an meiner Eignung zur Betreuung meiner Tochter haben, erklären Sie mir bitte, wieso Sie glauben, dass die Mutter meiner Tochter dazu besser geeignet ist. Andernfalls müsste ich dies als Diskriminierung meines Geschlechts ansehen.

Mit freundlichem Gruß“...

Am 21.12.2004 informierte mich das Arbeitsamt, das von meinen laufenden Geldleistungen täglich 3,09 Euro einbehalten und an das Kreisjugendamt Königsleisern abgeführt würden. Meine Antwort folgte am 22.12.2004:

...“ Sehr geehrte Damen und Herrn,
gegen den Ihnen vorgelegten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss habe ich mit Schreiben vom 19.12.2004 beim Amtsgericht Widerspruch eingelegt.

Ich fordere Sie hiermit auf, den einbehaltenen Betrag entweder an mich auszuzahlen oder bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit weiter einzubehalten.

In der Anlage übersende ich Ihnen eine Kopie meines Schreibens an das Amtsgericht Schuhstadt vom 19.12.2004 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichem Gruß“...

Am 18.01.2005 teilte mir das Arbeitsamt mit, dass ab 01.01.2005 keine Pfändung mehr erfolgt. Dies jedoch nur deswegen weil die Arbeitslosenhilfe ab diesem Datum durch das von den Kommunen ausgezahlte Arbeitslosengeld II ersetzt wurde. Die bis zum 31.12.2004 einbehaltenen Beträge wurden abgeführt.

Am 17.01.2005 wurde meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Strauß von Landrat Kümmel als unbegründet zurückgewiesen.

Auf meine beim Amtsgericht Schuhstadt eingelegten Rechtsmittel erfolgte trotz Nachfrage am 12.01.2005 keine Reaktion. Darum schrieb ich dieses am 20.01.2005 erneut an:

...“ Sehr geehrte Damen und Herrn,
bezugnehmend auf mein Schreiben vom 19.12.2004 wird hiermit nochmals um Beantwortung desselben gebeten!

Ich habe voraussichtlich in naher Zukunft die Möglichkeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Meine Entscheidung dazu muss ich jedoch bis zum 28.01.2005 treffen, danach ist der Zug abgefahren.

Ihr mir am 16.12.2004 zugegangener Beschluss schließt jedoch die Aufnahme einer regulären Erwerbstätigkeit praktisch aus. Warum sollte ich zum Beispiel Steuern zahlen, wenn nicht sicher gestellt ist, dass ich zuviel gezahlte Steuern zurück erhalte? Oder warum sollte ich ein monatliches Nettoeinkommen oberhalb von 600 Euro anstreben, wenn alles was darüber liegt erst mal weg ist, nur weil sich keiner die Mühe macht, den Kindesunterhalt an die seit langem bekannten und aktenkundigen tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

Deswegen fordere ich Sie hiermit auf mein Schreiben vom 19.12.2004 umgehend, spätestens jedoch bis zum 27.01.2005 (Posteingang bei mir) zu beantworten!!! Ihre Antwort kann auch per eMail oder Fax erfolgen.

Bedenken Sie, dass eine verspätete oder gar falsche Entscheidung zwangsläufig zu einer weiteren unnötigen, möglicherweise jahrelang andauernden, Belastung des Sozialsystems führt.

Mit freundlichem Gruß“...

Die Antwort erfolgte am 02.02.2005 in Form eines Beschlusses. Ohne mündliche Verhandlung hatte Richter Onko, der Direktor des Amtsgerichts Schuhstadt, meine zulässige Erinnerung als unbegründet zurückgewiesen.

Erstkontakt mit meinem Gerichtsvollzieher

Obwohl ich meine Umschulung im Juni 2004 mit Bestnoten abgeschlossen hatte, war es mir bis Januar 2005 nicht gelungen einen Arbeitsplatz zu finden. Zum Jahreswechsel 2004/2005 wurde die Arbeitslosenhilfe durch Arbeitslosengeld II ersetzt. Nach 23 Jahren in einem Handwerksberuf und 2 Jahren Umschulung stand ich nun mit denen auf einer Stufe die noch nie in ihrem Leben etwas gearbeitet hatten. Nicht nur materiell ein unbefriedigender Zustand. So beschloss ich am 31.01.2005 den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen.

Bereits zwei Tage danach bekam ich am 02.02.2005 Besuch von Herrn Kuckuckski, dem Gerichtsvollzieher. Herr Kuckuckski legte mir ein fast 5 Monate altes Schreiben der Landesjustizkasse vom 10.09.2004 vor. Diesem war zu entnehmen, dass man den Vollstreckungsauftrag bezüglich der 1.500 Euro für die zwei Stunden betreuten Umgang zurückgenommen hatte. Weitere Informationen konnte er mir dazu nicht geben. Auf meine Frage, wie man gedenkt, den mir durch Kontopfändung entstandenen Schaden in Höhe von 516,44 Euro zu begleichen, wusste er keine Antwort. Wenn sich die Forderung als unberechtigt erwiesen hätte, müsste ja auch ein durch eine daraus resultierende ebenso unberechtigte Pfändung entstandener Schaden ersetzt werden. Herr Kuckuckski hatte darauf keine Antwort.

Stattdessen forderte er mich auf 187,63 Euro für Janes Anwalt Herrn Lustig zu bezahlen.

Meine Antwort:

..."Wenn ich diese Kosten übernehme unterstütze ich aktiv Kindesmisshandlung und Menschrechtsverletzung. Und das tue ich nicht.“ …

Herr Kuckuckski:

..." Dann fordere ich Sie hiermit auf die eidesstattliche Versicherung abzugeben "…

Meine Antwort:

..."Diesen Gefallen werde ich Ihnen ebenfalls nicht tun.“ …

Herr Kuckuckski:

..."Wie soll ich das verstehen, welchen Gefallen?“ …

Meine Antwort:

..."Ganz einfach, wenn ich jetzt die eidesstattliche Versicherung abgebe wird der ganze Vorgang als nicht vollstreckbar abgehakt und die Akte geschlossen. Und genau das will ich nicht. Ich will, dass die, die als sie den Umgang regeln sollten nur gepennt haben, endlich ihre Ärsche bewegen!" …

Herr Kuckuckski:

..."Harte Worte, wenn ich die Sache richtig sehe klappt der Umgang ja inzwischen.“ …

Meine Antwort:

..."Tolles Argument, und deswegen soll ich jetzt nachträglich die bezahlen die ihn lange Zeit verhindert haben. Mit mir nicht!" …

Herr Kuckuckski:

..."Und wie stellen Sie sich das dann vor? Wenn Sie nicht zahlen und auch die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben, kann ein Haftbefehl mit bis zu sechs Monaten Beugehaft gegen Sie erlassen werden. Und danach bestehen Ihre Schulden immer noch. Was haben Sie dann gewonnen?“ …

Meine Antwort:

..."Wunderbar, genau so muss es sein. Das kostet euch pro Tag 300 Euro, macht ca. 54.000 in einem halben Jahr, und das um 187,63 Euro einzutreiben. Wunderbar, Sie können mich gleich mitnehmen, ich bin in wenigen Minuten reisefertig. Und wenn das halbe Jahr um ist, machen wir´s gleich noch mal. Jeden Abend werde ich mit dem guten Gefühl ins Bett gehen, dieses Unrecht um weitere 300 Euro verteuert zu haben." …

Mit einer solchen Antwort schien Herr Kuckuckski nicht gerechnet zu haben...

Herr Kuckuckski:

..."Ich fordere Sie hiermit auf am Freitag, 11.02.2005 um 16:15 Uhr auf meiner Dienststelle beim Amtsgericht Schuhstadt zur Abgabe der die eidesstattlichen Versicherung zu erscheinen.“ …

Meine Antwort:

..."Schön, nett, fordern Sie mal. Vielleicht komme ich, vielleicht auch nicht. Aber falls ich komme, werde ich Ihnen auch nichts anderes als jetzt erzählen." …

Herr Kuckuckski:

..."Vielleicht überlegen Sie sich das Ganze ja noch mal.“ …

Meine Antwort:

..."Das ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich." …

Herr Kuckuckski verabschiedete sich und ging. Der Termin am 11.02.2005 verstrich...

Der Unterhalt, 8. Teil

Meine Antwort auf den Beschluss vom 02.02.2005 erfolgte am 10.02.2005. Erstmals jonglierte auch ich mit Paragraphen:

...“ Sehr geehrter Herr *****,
ich habe am 19.12.2004 gegen den Beschluss mit o.g. Aktenzeichen Widerspruch, Berufung, Revision und Beschwerde eingelegt.

Unabhängig davon geht auch aus Ihrem Beschluss vom 20.01.2005 nicht nachvollziehbar hervor, wieso der mir zur Verfügung stehende Betrag auf 600 Euro herabgesetzt werden soll.

Nach § 1615 l BGB (gültig ab 01.07.2003) stehen dem Vater eines nichtehelichen Kindes mindestens 730 Euro, bei Erwerbstätigkeit 840 Euro zu *. Diese Beträge sind identisch mit den in der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab 01.07.2003) genannten Kontrollbeträgen *.

* Quelle ist die Webseite des OLG Düsseldorf, www.olg-duesseldorf.nrw.de

Es mag zwar sein, dass der Betrag von 600 Euro im Einklang mit der im hiesigen Gerichtsbezirk üblichen Praxis steht, dies widerspricht jedoch dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn man sich bundesweit an den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle orientiert, verlange ich, dass diese Praxis auch in meinem Fall angewandt wird.

Ferner fehlt jegliche Antwort auf mein Angebot den Barunterhalt für die Dauer meiner Arbeitslosigkeit ersatzweise durch Betreuungsunterhalt abzuleisten.

Aus diesem Grund sehe ich keine andere Möglichkeit als den/die Widerspruch, Berufung, Revision und Beschwerde aus meinem Schreiben vom 19.12.2004 in vollem Umfang aufrecht zu erhalten, und auf Ihren Beschluss vom 20.01.2005 auszudehnen. Ich fordere Sie hiermit auf dies entsprechend zu bearbeiten. Sollte die Bearbeitung eines oder mehrerer dieser Rechtsmittel aus formaljuristischen Gründen nicht möglich sein, bearbeiten Sie bitte die verbleibenden. In jedem Fall verlange ich eine detaillierte und allgemeinverständliche Rückmeldung.

Sollte auch eine erneute Beurteilung zu keinem anderen Ergebnis führen, beantrage ich vorsorglich eine amtsärztliche Untersuchung aller an der Entscheidungsfindung Beteiligten bezüglich ihres Geisteszustands, mich selbstverständlich eingeschlossen.

Vielleicht stellt sich dabei ja heraus, dass es nicht normal ist, wenn sich ein Vater, ungeachtet jeglicher Kritik, über Jahre hinweg konsequent für das Wohl und die Zukunft seines Kindes einsetzt. Dessen Geduld sowie jahrelange Kooperations- und Kompromissbereitschaft immer wieder von arbeitsscheuen Staatsdienern solange überstrapaziert wurde, bis ihm nur noch der Weg des „zivilen Ungehorsams“ blieb, um - wenn er schon Schaden von seinem Kind nicht abwenden kann - wenigstens nicht auch noch die Täter zu unterstützen.

Im Gegenzug ist es wohl völlig normal, dass der Kaiserslauterer Jugendamtsmitarbeiter ******* ***** *****, der mit der Vergangenheit der Kindesmutter - u.a. aktenkundige Prostitution - bestens vertraut ist, mir und meiner Anwältin zu einem Sorgerechtsantrag - den er befürworten wollte - riet, dann aber vor Gericht genau das Gegenteil erzählte. Ganz sicher hatte dieser bei seinem abrupten Sinneswandel ausschließlich das Kindeswohl vor Augen. Wer das nicht versteht, ist ganz sicher nur zu blöd um die Gedankengänge eines Jugendamtsmitarbeiters nachzuvollziehen. Jeglicher Gedanke, dass ihn vielleicht „andere Qualitäten“ der Kindesmutter bei seinem Entscheidungsprozess beeinflusst haben könnten, sind natürlich völlig absurd.

Dann gibt es Ihre Kollegen beim Amtsgericht Meersbank. Der erste mit dem ich zu tun hatte war Richter ********. Eine vertrauenseinflößende Erscheinung, die aber leider ihr Versprechen nicht gehalten hat. Bereits im ersten von nunmehr 13 Verfahren hatte er erkannt, dass die Kindesmutter je nach Lust und Laune den Umgang zwischen mir und meiner Tochter verweigerte. Während des Verfahrens versprach er, dass er sie dabei „im Auge“ behalten wird. Das war das letzte was ich von ihm gesehen und gehört habe. Bereits nach weinigen Monaten war das Verhandlungsergebnis nicht mal mehr das Papier wert auf das es geschrieben war. Das Aktenzeichen in *********: * * **/**.

Den nachfolgenden Richter ************ kann ich nur als klägliches Armutszeugnis deutscher Justiz ansehen. Als er einen seiner eigenen Beschlüsse durchsetzen sollte, verschleppte zuerst er den Prozess über mehrere Monate, um sich dann - wegen Umzugs der Kindesmutter - als nicht mehr zuständig zu erklären. Die Umzugsabsicht der Kindesmutter war ihm bereits aus dem vorhergehenden Verfahren bekannt, trotzdem empfahl er meiner Anwältin den Antrag zu stellen. Seine Worte, er habe die Problematik zwischenzeitlich erkannt und wolle sich darum kümmern, der beabsichtigte Umzug ändere daran nichts. Einige Wochen nach der Antragstellung erfolgte der Umzug der Kindesmutter, Monate später seine Nicht-Mehr-Zuständig-Erklärung. Nachdem ich bereits über ein halbes Jahr kein Lebenszeichen meiner Tochter mehr erhalten hatte, stellte ich nach Unterrichtung aller Beteiligten meine Unterhaltszahlungen ein - der Beginn meines „zivilen Ungehorsams“. Die Antwort aus ********* bestand darin, dass mir für zwei Stunden betreuten Umgang - die bereits zwei Jahre zurücklagen - 1500 Euro in Rechnung gestellt wurden. Meine Rückfragen wieso ich überhaupt für diesen Betrag aufkommen soll, bzw. wie sich dieser zusammensetzt wurden bis heute nicht beantwortet. Erst nach Einbeziehung des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz war es - weitere zwei Jahre später - möglich Kopien der Rechnungen zu erhalten. Eine Erklärung wieso ich für den Betrag aufkommen sollte, fehlt noch immer. Stattdessen ist inzwischen die Forderung - ebenso dubios wie sie aufgetaucht ist - wieder verschwunden. Selbst über das Verschwinden wurde ich nur über Umwege informiert. Kein Schreiben aus Meersbank oder Dainz, sondern nur die mir am 02.02.2005 vom Gerichtsvollzieher überbrachte - da bereits 5 Monate alte - Info vom 10.09.2004, dass er für diesen Betrag keinen Vollstreckungsauftrag mehr habe. Keinerlei Information über das warum oder weshalb und keinerlei Information wie man gedenkt den mir in dessen Verlauf durch Diebstahl entstandenen Schaden in Höhe von 516,44 Euro zu ersetzen. Meine Schadensaufstellung finden Sie in der Anlage. Was jetzt noch bleibt ist eine Forderung in Höhe von 187,63 Euro für den gegnerischen Anwalt. Während der ganzen 13 Verfahren habe ich, von einer Ausnahme abgesehen, jedes Mal meinen Anwalt und meinen Anteil an den Gerichtskosten bezahlt. Da eines der Verfahren während meiner Arbeitslosigkeit zwischen dem Ende meiner Erwerbstätigkeit dem Beginn meiner Umschulung stattfand, wurde mir dieses einzige Mal Prozesskostenhilfe gewährt. Die Kindesmutter hatte in jedem dieser Verfahren - mit Ausnahme des dreizehnten - Prozesskostenhilfe erhalten und zu keiner Zeit überhaupt irgendwas bezahlt. Irgendwann kam wohl Richter ************ auf die Idee, die Verfahrensflut dadurch einzudämmen, in dem er mir - entgegen der im Familienrecht üblichen Praxis - auch die Kosten des gegnerischen Anwalts unterschob. Netter Versuch, aber eine Übernahme derselben lehne ich nach wie vor grundsätzlich ab. Das Aktenzeichen bei Ihnen lautet: *************. Ganz sicher ist auch hier alles ganz normal und mit rechten Dingen zugegangen, wer das nicht nachvollziehen kann, dem ist wahrscheinlich nur der Horizont zu eng... Die Aktenzeichen in *********: * *  **/**, * * **/**, * * **/**, * * **/**.

In meinem Schreiben vom 19.12.2004 habe ich meine Einkommensverhältnisse der letzten Monate detailliert offen gelegt. Diese sind auch Herrn **** vom Kreisjugendamt ************** bekannt. Ich unterstelle, dass Herr **** auch im Besitz einer aktuellen Düsseldorfer Tabelle ist. So ist es sicherlich ganz normal, dass Herr **** dennoch versucht Kindesunterhalt nach Einkommensverhältnissen einzutreiben, die irgendwann einmal bestanden haben. Dass die von ihm beantragten Pfändungsbeschlüsse ohne erkennbare Überprüfung seiner Angaben - oder gar Gelegenheit zur Stellungnahme des Beschuldigten - durchgegangen sind, zeigt die „gute Zusammenarbeit“ zwischen Jugendamt und Gericht. Jeder Gedanke, dass hier schlichtweg jemand gepennt haben könnte ist natürlich völlig von der Hand zu weisen. Alles ganz normal, haben wir schon immer so gemacht, wo kämen wir denn hin, wenn wir einen Vater vorher fragen würden...

Ich habe jedenfalls für meinen Teil erkannt wohin mich viel zu langes Wohlverhalten gebracht hat. Das Ergebnis sitzt hier und verfasst dieses Schreiben. Auch die inzwischen erfolgte Korrespondenz mit dem Amtsgericht ********* bietet wenig Anhaltspunkte die die Annahme rechtfertigen würden, dass es hier wesentlich anders läuft als in *********. Früher glaubte ich mal, dass wir in einem Rechtsstaat leben, dass es sich bei Menschen in Amtsstuben um besonders gebildete Menschen handelt, die eine große Verantwortung tragen und denen man deswegen mit Respekt gegenübertritt. Wenn man in den Medien mal etwas anderes hörte oder las, betrachtete ich das immer als große Ausnahme. Heute weiß ich dass Menschen wie Richter Rudolph aus Cochem * die Ausnahme sind. Das ist ein Richter vor dem ich Respekt habe, der nimmt die Dinge in die Hand und regelt sie, und zwar so dass es funktioniert. Und das bemerkenswerte daran, ihm stehen die gleichen Gesetze zur Verfügung wie allen andern Richtern in Deutschland auch. Warum klappt anderswo nicht was in Cochem seit Jahren selbstverständlich ist, die funktionierende Regelung des Umgangs zwischen Kindern und dem nichtbetreuenden Elternteil. Ist man andernorts einfach nur zu blöd dazu, oder woran liegt´s? Oder ist es einfach nicht normal, dass ein deutscher Amtsrichter funktionierende Umgangregelungen zustande bringt, während es völlig normal ist, dass sich Richter an der Grenze zur Rechtsbeugung bewegen um die Opfer ihrer Inkompetenz mundtot zu machen? Mit mir nicht Herr *****!

* Ein Video im Real-Format dazu können Sie unter:
www.*****.de/download/2004-12-13_von_3sat;_Richter_Rudolph.rm
herunterladen

Nun sind Sie an der Reihe Herr *****. Ich sehe im Moment drei Möglichkeiten.

  1. Sie können den ganz normalen Wahnsinn ihrer Kollegen - getreu dem Motto, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus - weiterführen. An meinem Standpunkt wird dies nichts ändern. Meine einstmals positive Grundeinstellung und mein Vertrauen zu Staatsdienern haben mich in meine jetzige Situation gebracht und mir in den Jahren 2002-03 über 13 Monate ohne Kontakt zu meinem Kind beschert. Wenn man diesen Wahnsinn weiter betreiben will, wird man Früher oder Später gar nicht mehr anders können als mich wegzuschließen, schließlich muss man ja im Namen des Volkes seine Glaubwürdigkeit hochhalten, nicht wahr. Nicht nur ich habe mich inzwischen häufig gefragt, im Namen welchen Volkes hier so manches entschieden wird. Je mehr ich von diesen Dingern in die Finger bekommen, desto weniger fühle ich mich einem solchen Volk zugehörig. Nach Angaben des Gerichtsvollziehers Herrn ******** kann in meinem Fall eine Beugehaft bis zu 6 Monaten angeordnet werden, sehr schön J. Ich hab mal durchgerechnet was das kostet und bin auf ca. 54.000 Euro gekommen, zumindest wäre das in Hamburg so *. Dies wohlgemerkt um 187,63 Euro für den Rechtsverdreher der Gegenseite einzutreiben. Und das Schöne daran, das ganze lässt sich scheinbar beliebig wiederholen, denn die 187,63 Euro stehen ja auch danach noch offen. Natürlich würde ich während eines solchen Aufenthalts auch keinen Kindesunterhalt zahlen können, was die Effektivität weiter erhöht. Im Anschluss spielt es dann keine Rolle mehr, ob dieser rückwirkend nachgefordert oder für die Zeit des Aufenthalts ausgesetzt wird, denn bezahlen würde ich spätestens dann eh keinen mehr. Wenn ich diesen Wahnsinn schon nicht verhindern kann, wird es mir eine Wonne sein, ihn wenigstens so teuer wie möglich zu gestalten. Jeden Abend ginge ich mit dem guten Gefühl ins Bett, diesen Schwachsinn um weitere 300 Euro verteuert zu haben. Vielleicht werden ja mal Einige wach, wenn die öffentlichen Gelder noch knapper werden. Vielleicht müssen sich Andere dann die Frage gefallen lassen, wofür sie das alles verbraten haben. Angesichts permanent überbelegter Anstalten wäre es auch interessant festzustellen, welche Klientel man stattdessen nicht wegschließen kann. Nach dem Motto, Väter die einfach nur die Wahrheit sagen sperrt man ein, dafür lässt man Autoknacker laufen. Hoffentlich klaut einer von denen dann Ihr Auto. Beachten Sie dazu auch meine Ausführungen in meinem „Rundschreiben“ vom 07.08.2004. Einige der dort wiedergegebenen Textabschnitte sind zwar nicht mehr ganz aktuell, an meiner darin geäußerten Einstellung hat sich jedoch nichts geändert. Eine Kopie desselben finden Sie in der Anlage.
    * In Ermangelung anderer Zahlen habe ich als Berechnungsgrundlage einen Artikel aus der Bildzeitung herangezogen. Eine von Werbung befreite Kopie des Artikels aus der Online-Ausgabe finden Sie in der Anlage.
    Ein Video im Real-Format dazu können Sie unter:
    www.*****.de/download/2004-12-12_von_ZDF;_Mathieu_Carriere_in_Knast.rm
    herunterladen
  2. Oder, sie können was Sinnvolles machen. Parallel zum derzeitigen Geschehen erlaube ich mir Sie über die aktuellen Entwicklungen meiner beruflichen Situation in Kenntnis zu setzen. Allen Unkenrufen zum Trotz habe ich am 31.01.2005 - nach 7 Monaten erfolgloser Jobsuche - ein Gewerbe angemeldet. Keine Leiharbeitsfirma in Kaffiristan die ihre Arbeiter um Steuern zu sparen an eine Scheinfirma in Timbucktu vermietet, und keine Firma unter fremdem Namen auf Kosten eines Rentners o.ä.. Nein, eine ganz normales Unternehmen im Dienstleistungsbereich rund um PC und Internet unter meinem Namen. Eine Kopie der Gewerbeanmeldung finden Sie in der Anlage. Soll mir Keiner kommen und behaupten, dass ich nicht immer wieder mal mit gutem Beispiel voran gehe.

    Eigentlich war es eine Notlösung, ein ganz normaler Job mit 5-Tage/40-Stunden-Woche wäre mir 10-mal lieber gewesen. Es hat aber nicht sollen sein. Berufsanfänger mit 42 (wegen Umschulung) haben bei - ja wie viele Millionen sind es eigentlich - Arbeitslosen nicht unbedingt die besten Karten. Andererseits kann ich mir so die Zeit besser einteilen und auch den Umgang mit meiner Tochter zu Zeiten wahrnehmen wo dies mit einem regulären Job zumindest nicht so einfach wäre. Ob das Ganze ein wirtschaftlicher Erfolg wird und ich davon leben kann, muss sich zeigen. Gesteckte Ziele sind, meiner Tochter noch vor dem Sommer ein Fahrrad zu kaufen, und - wenn es sich einrichten lässt - mit ihr noch vor ihrer Einschulung ein paar Tage Urlaub zu machen um ihr Neuschwanstein zu zeigen. Wie bereits erwähnt, dies sind anvisierte Ziele, noch habe ich nichts verdient und ich werde deren Umsetzung auch nicht um jeden Preis betreiben.

    Was ich wann und in welcher Höhe an Kindesunterhalt zu bezahlen habe kann ich inzwischen selbst ausrechnen. In einigen Monaten lässt sich abschätzen ob und was ich verdiene. Grundsätzlich ist es mir nach wie vor eine Ehre alle sich aus meiner Vaterschaft ergebenden Verpflichtungen voll und ganz zu erfüllen, das schließt selbstverständlich das Zahlen des Kindesunterhalts ein. Völlig ausgeschlossen ist jedoch jegliche finanzielle Unterstützung der Rechtsbeuger und Helfershelfer des Amtsgerichts Meersbank bezüglich der Aktenzeichen: * * **/**, * * **/**, * * **/** und * * **/**.
  3. Oder es gibt eine mehr oder weniger halbherzige Zwischenlösung, die nichts Halbes und nichts Ganzes darstellt. Das könnte in der Praxis bedeuten, ich höre nie wieder was von Ihnen, einsperren will mich auch keiner, aber die Beschlüsse werden aufrechterhalten. Dann bleiben Sie auf Ihren Titeln sitzen und aus meinen Kassenbüchern werden am Monatsende nie mehr als 600 Euro herauskommen. Das Jugendamt ************** schaut in die Röhre und bläst der Kindesmutter weiterhin den Zucker in den Hintern. Und was sich vielleicht so nebenbei erwirtschaften lässt wird nach und nach ein Sparbuch im Ausland füllen, das irgendwann meiner Tochter zugute kommt. Wie Sie das dann nennen interessiert mich herzlich wenig. Naturgemäß gehe ich die Dinge „handwerklich/pragmatisch“ an, für mich zählt das Ergebnis. Wird mir oder gar meinen Angehörigen irgendwo, irgendwie mit welcher Begründung auch immer was geklaut, werde ich den gleichen Betrag irgendwo anders wieder abziehen. Verhindern könnte man bestenfalls mit einer Rundumbeschattung. Die dazugehörende Kosten-Nutzen-Rechnung dürfte uns in jedem Fall wieder zu Punkt 1 dieser Liste führen...

Sie haben es nun in der Hand Herr *****. Sie mögen nun entscheiden ob Sie Geld bekommen oder ein Vielfaches dessen ausgeben wollen. Sollten Sie sich für die sinnvolle Variante entscheiden, erwarte ich, dass die derzeitigen Pfändungsbeschlüsse unverzüglich aufgehoben werden, und mir der entstandene Schaden in Höhe von 516,44 Euro (etwaige Zinsen schenke ich Ihnen) ersetzt wird. Als Gegenleistung erhalten Sie von mir immer eine wahrheitsgemäße Einkommensabrechnung aus der sich dann die jeweilige tatsächliche Unterhaltsverpflichtung errechnen und auch bezahlen lässt.

Mit freundlichem Gruß“...

In diesem Schreiben habe ich wohl die richtigen Worte gefunden die Staatsbedienstete munter machen...

Kosten über Kosten

Am 23.12.2004 meldete sich Herr Baumann, mein Anwalt aus Wesnafurt bei mir. In den Verfahren 2003 hätte man eine Abrechnung vergessen. Ich möge noch 68,03 Euro nachzahlen. Auf Nachfrage teilte man mir am 11.01.2005 mit, dass es sich um die Kosten des Zwangsgeldverfahrens gegen Jane handelt. Diese Kosten sollten nach dem Willen des Gerichts zwar von Jane getragen werden. Da diese aber bereits eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hatte, wandte man sich an mich. Da ich mit Herrn Baumanns Leistungen immer zufrieden war überwies ich den Betrag am 17.01.2005. Den vollstreckbaren Titel gegen Jane übersandte er mir am 20.05.2005. Ich habe ihn wie so vieles andere archiviert.

Am 03.03.2005 schickte mir das Amtgericht Wesnafurt eine Abrechnung der Gerichtskosten der letzten Umgangsregelung 2003. Aufgelistet waren Verfahrenskosten, Auslagen für Zustellungen, Entschädigung für Zeugen und für den Sachverständigen. Alle Beträge waren vorbildlich aufgelistet, und er Gesamtbetrag von 1.567,13 Euro war „hälftig“ geteilt. 783,57 Euro für die klagende und 783,56 Euro für die beklagte Partei. Am 07.03.2005 überwies ich den Betrag.

Am 15.03.2005 schrieb Richter Hutauf Herrn Baumann an:

...“Danach ist die Kindesmutter mit Schreiben des Gerichts vom 30.10.2003 aufgefordert worden, das mit Beschluss vom 17.10.2003 festgesetzte Zwangsgeld zu zahlen. Die Zahlungsaufforderung konnte jedoch nicht zugestellt werden. Danach ist nichts mehr passiert.

Es ergibt sich folgende Frage: Ist das Besuchsrecht inzwischen gewährt worden?

Wird die Frage bejaht, wird das Zwangsgeld nicht mehr vollstreckt.

Wird die Frage verneint, wird das Zwangsgeld auf Antrag vollstreckt, wobei die Adresse der Kindesmutter mitzuteilen wäre.“ ...

Ich antwortete Richter Hutauf am 27.03.2005:

...“ Sehr geehrt er Herr ****** ,
wieder einmal bin ich von Ihrer gewissenhaften Arbeitsweise mehr als angenehm überrascht. „Andere“ könnten sich davon eine dicke Scheibe abschneiden.

Ich bedanke mich für Ihre Nachfrage bezüglich des Funktionierens des Umgangs mit meiner Tochter. Ihre Anfrage an Rechtsanwalt ******* nehme ich heute zum Anlass um Ihnen - was ich schon längst tun wollte - diesen Brief zu schreiben.

Erst mal freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass der Umgang seit dem 14.11.2003 bis heute ohne größere Probleme funktioniert.

Nicht lange nach der Geburt ihres zweiten Kindes zog die Mutter meiner Tochter im Oktober 2003 von ********** zu ihren Eltern nach **** in der Pfalz um. Der Vater blieb in ********* zurück.

Inzwischen ist die Mutter meiner Tochter mit ihren beiden Kindern zwei weitere male umgezogen und wohnt nun in ********. *, ***** ********* (*******), etwa 30 km von mir entfernt.

Ich schloss meine Umschulung in ****** im Juni 2004 ab. Seit dem wohne ich ebenfalls wieder in der Pfalz. Leider führte die anschließende Jobsuche nicht zum Erfolg. So stand ich im Januar 2005 vor der Wahl, entweder Hartz 4 oder Ich-AG. Ich entschied mich für die zweite Variante. Seit dem versuche ich mit „Dienstleistungen rund um PC und Internet“ meinen Lebensunterhalt zu sichern. Zu tun gibt es viel, aber nur wenige sind bereit dafür zu bezahlen, schauen wir mal was noch wird...

Inzwischen kommt mir ****-**** bei der Umsetzung des Umgangs sehr entgegen. Sie wird bald sieben Jahre alt und weiß ihrer Mutter sehr wohl klarzumachen, wann sie wohin gehen möchte. Dies alles ohne weiteres Zutun eines Jugendamtes oder Gerichts. Seit November 2003 hielt sie sich oftmals sogar mehrere Wochen ohne Unterbrechung bei meinen Eltern auf. So konnte ich sie bis zum Ende meiner Umschulung fast jedes Wochenende sehen. Dies bescherte mir zwar über 17.000 km Fahrerei innerhalb von sechs Monaten, aber das ist mir mein Kind wert.

Nun ermöglicht mir meine Selbständigkeit auch dann für ****-**** da zu sein, wenn dies mit einem regulären Job entweder gar nicht oder nur schwer möglich wäre. Wenn sich einmal Kind und Beruf nicht unter einen Hut bringen lassen, springen meine im gleichen Haus lebenden Eltern ein.

Diesen Erfolg werte ich vor allem als Ihren Verdienst. Dabei haben Sie nur das gemacht, was eigentlich schon vorher hätte selbstverständlich sein sollen. Aber erst Ihre gewissenhafte Arbeitsweise, vor allem im Sommer 2003, bescherte dem, bereits lange zuvor in der Pfalz begonnenen, unseligen Treiben ein vorläufiges Ende. Dennoch bin ich mir bewusst, dass jeder Umgangstermin wieder für lange Zeit der letzte gewesen sein könnte.

Darum erlaube ich mir an dieser Stelle die Frage. Wie war das eigentlich zu verstehen, als sie während einer Verhandlung im Frühjahr 2003 sagten „auch wenn die Kindesmutter umzieht, der Fall bleibt bei mir“ ? Die Kindesmutter ist seit dem drei Mal umgezogen und wohnt zurzeit rund 500 km von ********* entfernt.

Im Moment will ich mich nicht beklagen. Ich weiß zwar nie wann ****-**** kommt und wie lange sie bleibt, aber solche Kleinigkeiten nehme ich angesichts der Vorfälle in der Vergangenheit gerne in Kauf. Zurzeit scheint sich die Mutter meiner Tochter mehr auf den Vater ihres zweiten Kindes zu konzentrieren. Diesem widerfährt derzeit ähnliches wie mir vor einigen Jahren. Sie teilte ihm sogar schriftlich mit, dass er „für sein Kind nie existieren wird“ . Ich stehe nach wie vor mit ihm in Kontakt, sehe aber wenig Möglichkeiten ihm in seiner Sache behilflich zu sein.

Was aber, wenn die Kindesmutter „ihre Spielchen“ wieder mit ****-**** und mir spielt? Die Vergangenheit hat gezeigt, dass, auch ohne erkennbaren Grund, immer und zu jeder Zeit damit gerechnet werden muss. ****-**** weiß zwar inzwischen sehr genau wer ihr Papa ist. Sie lässt sich auch nichts mehr vormachen. Aber wenn’s ihrer Mutter mal wieder in den Sinn kommt mehrere Hundert Kilometer umzuziehen, wird sie sich kaum wehren können. Wenn’s danach bei jedem Umgangstermin wieder heißt „Kind will nicht“, „Kind krank“, oder gar keiner da ist, sind wir wieder genau da wo wir 2002 in ********* angefangen haben. Was dann?

Sie haben Ihren Job vorbildlich erledigt. Ganz im Gegensatz zu Ihren Kollegen in der Pfalz. Zu diesen habe ich nicht mehr das geringste Vertrauen. Die sind noch immer damit beschäftigt ihren Pfusch von vor fünf Jahren unter den Teppich zu schaufeln. Offensichtlich habe sie noch keinen gefunden, wo alles drunter passt. Und ich verspüre auch nicht das geringste Bedürfnis ihnen beim Suchen zu helfen... Aber das ist eine andere Geschichte...

Mich beschäftigt vor allem die Frage, was mache ich wenn die Umgangsverweigerung wieder beginnt? Können Sie dann was tun? Dürfen Sie dann was tun? Würden Sie was tun? Oder dürfen Sie noch nicht mal diese Fragen beantworten ohne sich selbst in die Nesseln zu setzen?

Was aber tun, wenn es wieder soweit ist? Noch mal zu einem Gericht rennen? Hoffen, dass dort einer sitzt, der die Sachlage sofort durchschaut und entsprechend handelt? Dabei das Risiko in Kauf nehmen, dort eher auf die „pfälzische Spezies“ zu treffen, von denen ich mich bei einigen ausgesuchten Exemplaren des Eindrucks nicht erwehren kann, dass die ihren Job nur haben, weil sie für sonst nichts zu gebrauchen sind?

Natürlich habe ich mir darüber auch schon Gedanken gemacht. Ich hätte auch einige Ideen. Die Umsetzung würde jedoch eher ohne Jugendämter und Gerichte erfolgen. Ich hoffe nur, dass dies nie notwendig wird.

Was aber tun? Was ist der richtige Weg? In den letzten sechs Jahren waren so viele (Fach?-)Leute bei Jugendämtern, Diakonischem Werk, Kinderschutzbund und Gerichten in die Sache involviert. Die meisten davon haben wohl länger als ich die Schule besucht, und eigentlich sollte man annehmen, dass sie dort mehr gelernt haben, als jemand der wie ich, bereits mit 14 Jahren seine Bäckerlehre begann. Dennoch kam über Jahre hinweg nichts wirklich Brauchbares heraus.

Was ist nun der richtige Weg? Wissen Sie es? Lassen Sie mich daran teilhaben?

Zum Schluss habe ich noch eine Bitte. Mit Datum vom 03.03.2005 erhielt ich vom Amtsgericht Osnabrück eine Rechnung in Höhe von 783,57 Euro. Den Betrag habe ich am 07.03.2005 überwiesen. In dieser Rechnung ist eine Position für „Entschädigung für Sachverständige“ von insgesamt 1461,33 € aufgeführt. Da ich den ganzen Fall seit Geburt meiner Tochter dokumentiere, bitte ich um Übersendung einer Kopie der detaillierten Kostenabrechnung von Professor *********** für meine Unterlagen.

Mit freundlichem Gruß “...

Ich konnte mir nicht verkneifen Richter Onko vom Amtsgericht Schuhstadt eine Kopie des Schreibens zukommen zu lassen. Möge man dort ruhig sehen, dass ich nicht als Querulant, der sich gegen jegliche Obrigkeit auflehnt einzustufen bin.

Von Richter Onko erfolgte keine Reaktion. Richter Hutauf antwortete mir am 05.04.2005, die gewünschte Abrechnung von Professor Hauspalter war ebenfalls dabei:

...“Zieht die Kindesmutter während eines laufenden Verfahrens um, bleibt das mit der Sache befasste Gericht weiter zuständig. Ist das Verfahren (wie hier) einmal abgeschlossen, so ist für ein neu anhängig gemachtes Verfahren das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bereich sich die Kindesmutter mit den Kindern aufhält.“ ...

So in etwa hatte ich das erwartet. Es bestätigt aber auch, dass da Amtsgericht Meersbank im Januar 2002 zuständig gewesen war. In Meersbank war man jedoch anderer Meinung.

Der Unterhalt, 9. Teil

Am 04.03.2005 schrieb Herr Strauß erstmals meine Eltern an. Er forderte sie auf einen - handschriftlich von Eltern auf Großeltern geänderten - Fragebogen zur Erfassung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen. Weiter erklärte er, dass Großeltern ihrem minderjährigen Enkelkind zum Unterhalt verpflichtet sind, wenn dessen Eltern diesen nicht bestreiten könnten.

Am 24.03.2005 um 14:00 Uhr erhielt er von mir per Fax eine Antwort in Form einer „Rechtswahrungsanzeige“:

...“ Sehr geehrt er Herr **** ,
falls es aus dem seit 1998 geführten Schriftverkehr nicht eindeutlich ersichtlich gewesen sein sollte, zeige ich hiermit, meine nach wie vor bestehende grundsätzliche Bereitschaft, meine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meiner Tochter ****-**** *******, geb. am **.**.1998, voll und ganz zu erfüllen, an.

Somit besteht weder ein Grund noch eine Notwendigkeit weitere Verwandte meiner Tochter in die Unterhaltsproblematik einzubeziehen.

Wie bereits mitgeteilt, schließt meine derzeitige Einkommenssituation das Erbringen von Barunterhalt aus. Ersatzweise biete ich Ihnen deswegen einen großzügigen Betreuungsunterhalt an.

Dieses Angebot erstreckt sich ebenso auf den laufenden Unterhalt wie auf evtl. vorhandene Unterhaltsrückstände, wobei ich mich bei der Ermittlung derselben mit der anschließenden Umrechnung in Betreuungsunterhalt vertrauensvoll auf die Kompetenz der Mitarbeiter Ihrer Dienststelle verlasse.

Bitte teilen Sie mir alsbald mit, wann ich meine Tochter abholen muss und wie lange ich sie dann bei mir behalten muss, bis der Saldo ausgeglichen ist.

Eine Kopie dieses Schreibens sende ich auch an das Amtsgericht *********.

Mit freundlichem Gruß“...

Seine Antwort erfolgte bereits drei Stunden später, ebenfalls per Fax:

...“Wenn Sie als Vater nicht den Unterhalt für ihr Kind sicherstellen können, müssen wir die nächste Generation haftbar machen; das sind Ihre Eltern. Sie haften genau wie Sie selbst mit ihrem Einkommen und Vermögen. Sie können dies nur verhindern, wenn Ihre Zahlungsverpflichtung erfüllt wird, und sei es stellvertretend von Ihren Eltern.

Die Erfüllung durch Sie in Form von Betreuungsunterhalt scheidet aus, weil ihr Kind nicht bei Ihnen, sondern bei seiner Mutter lebt. Die Mutter kann den Aufenthaltsort allein bestimmen, weil sie das alleinige Sorgerecht hat.“ ...

Da Herr Strauß bis 11.04.2005 von meinen Eltern keine Antwort erhalten hatte, schrieb er sie erneut an. Dieses Mal drohte er mit Klage beim Amtsgericht sollte er bis zum 29.04.2005 keine Antwort erhalten. Die Antwort bekam er am 28.03.2005 wieder von mir:

...“ Sehr geehrt er Herr **** ,
auf Ihr Fax vom 24.03.2005 kann ich Ihnen klar antworten:

zu 1a:
Meine Recherchen ergaben, dass wenn ein Vater nicht in der Lage ist den Unterhalt für sein(e) Kind(er) aufzubringen, alle leiblichen Großeltern des/r Kindes/r gleichermaßen heranzuziehen sind. Nicht nur die der väterlichen Seite. Ich kann dazu nur sagen, tun Sie was sie was Sie tun müssen, aber vergessen Sie keinen. Ich bin selbst mal gespannt wer und was dabei alles zum Vorschein kommt. Ihr Kollege ***** sicherlich auch. Einen der leiblichen Großeltern meiner Tochter habe ich selbst noch nicht kennen gelernt, meine Tochter ebenfalls nicht. Mögen „Andere“ ihr dann erklären warum das so ist. Und im Zweifel kann’s für mich ja nur billiger werden, also sollten Sie keine Zeit verlieren.

zu 1b:
Sie warten auf Lösungsvorschläge von mir? Damit hier keine Missverständnisse entstehen, Sie wollen was von mir, nicht umgekehrt! Dennoch hielt ich Sie bezüglich meiner Einkommensverhältnisse bis 12.2004 auf dem Laufenden. Auch habe ich mal irgendwann lesen gelernt und weiß inzwischen wo man Düsseldorfer Tabellen herbekommt. Und wenn dort drin steht, dass einem nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 730 Euro zu verbleiben haben, ich jedoch nur 700 Euro Arbeitslosenhilfe bekomme, was wollen Sie dann von mir? Alle relevanten Zahlen haben Sie von mir erhalten, aber anscheinend ist Ihnen nichts Geistreiches dazu eingefallen. Und nun wollen Sie Lösungsvorschläge von mir? Schicken Sie mir das Ganze noch mal am 1. April, dann lache ich vielleicht ein bisschen. Oder Sie bringen den Saustall in Ihren Berechnungen in Ordnung, senden mir das Ergebnis und dann unterbreiten Sie mir Lösungsvorschläge.

Dennoch will ich Ihnen den Fortgang der Dinge nicht vorenthalten. Ab 01.01.2005 gab’s 523,95 Euro für Hartz 4, und am 31.01.2005 habe ich mich im Rahmen einer Ich-AG selbständig gemacht. Wenn Sie alle Ihre nichtbeantworteten Nachrichten gelesen haben, dürfte Ihnen dies bekannt sein. Das Ganze war für mich eine Notlösung, weil ich nicht bei Hartz 4 stehen bleiben wollte. Ein ganz normaler Job wäre mir lieber gewesen. Nun ist es eben so, und ich versuche das Beste draus zu machen.

Wenn Sie nun Einkommensnachweise für die Zeit nach dem 31.01.2005 haben wollen, muss ich passen, ich habe keine. Ein Ich-AG-ler bekommt im ersten Jahr 600 Euro Zuschuss pro Monat, davon geht der größte Teil wieder für Renten-Kranken-Pflegeversicherung weg. Alle weiteren Einnahmen die ich nicht sofort zum leben benötige, fließen in die Firma zurück. Wenn das Unternehmen überhaupt Aussicht auf Erfolg haben soll, muss ich mit halbwegs aktuellen Geräten arbeiten können, sowie regelmäßig Werbeanzeigen schalten.

Die Aufnahme eines Kredits schließe ich aus, da ich im Falle eines Scheiterns hinterher nicht noch schlechter da stehen will als vorher. Auch lässt mich der Schriftverkehr mit Ihnen und Ihresgleichen nicht gerade vertrauensvoll in die Zukunft blicken, so dass ich irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Dritten, die mit der ganzen Sache gar nichts zu tun haben, am allerwenigsten gebrauchen kann.

Wenn die ersten sechs Monate verstrichen sind, kann man vielleicht den ersten Kassensturz machen. Nach dem ersten Jahr lässt sich genaueres sagen, dann meldet sich eh das Arbeitsamt um die Fortführung des Ich-AG-Zuschusses zu prüfen. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass mein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen höher als 840 Euro ist, steht dem Zahlen des korrekt zu ermittelnden Unterhalts - auch rückwirkend - nichts im Weg. Eine Herabsetzung des zu mir verbleibenden Einkommens auf einen aus der Luft gegriffenen Wert von z.B. 600 Euro ist in keiner Weise akzeptabel und wird von mir grundsätzlich nicht anerkannt. Sollte Jemand damit ein Problem haben, können wir uns gerne wieder bei Hartz 4 treffen.

Weitere Auskünfte werde ich im Moment unter Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren, Aktenzeichen ** ****/** beim Amtsgericht Schuhstadt, nicht erteilen.

zu 2:
Nennen Sie es wie Sie wollen, Naturalunterhalt, Betreuungsunterhalt oder wie auch immer. Fakt ist, dass mir im Moment wesentlich mehr Zeit als Geld zur Verfügung steht und ich grundsätzlich bereit bin nicht nur meine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meiner Tochter zu erfüllen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungs- bzw. Sorgerecht hat dies nicht das Geringste zu tun. Auch dazu verweise ich auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren beim Amtsgericht Schuhstadt, Aktenzeichen ** ****/**.

Bezüglich Ihrer Erwägungen in Abhängigkeit von meiner Öffentlichkeitsarbeit zu Antworten sage ich Ihnen folgendes: Wie Sie wissen dokumentiere ich den ganzen Fall seit Geburt meiner Tochter. Darüber hinaus tausche ich mich mit Gleichgesinnten und anderen Betroffenen aus. Ich gehe auch einer konstruktiven Diskussion mit Andersdenkenden nicht aus dem Weg. Sie werden es schon mir überlassen müssen, ob und in wieweit ich Andere an meinem Fall teilhaben lasse. Ich bin weder ein Genie, noch ein Heiliger, ich war nur vor einigen Jahren so blöd mich von der heutigen Mutter meiner Tochter einwickeln zu lassen. Aber ich stehe dazu, und ich habe nichts zu verstecken. Da mir das Ganze danach kein zweites Mal passiert ist, wage ich zu behaupten, dass ich was dabei gelernt habe. Sei es auch nur, dass die größten Verbrecher nicht unbedingt dort sitzen wo man sie am ehesten vermuten würde.

Mittlerweile bin ich im Umgang mit Behörden mindestens genauso abgebrüht wie die Mutter meiner Tochter. Ob dies als Gewinn anzusehen ist, möge der Betrachter für sich entscheiden. Einer Sache können Sie sich jedoch sicher sein, egal was kommt und egal was ich dafür anstellen muss, mein Kind wird für mich immer an erster Stelle stehen.

Mit freundlichem Gruß“...

Herr Strauß antwortete am 11.04.2005 und forderte mich zur Zahlung von monatlich 249 Euro laufenden Unterhalt und 4.008,59 Euro Unterhaltsrückstand auf.

Am 14.04.2005 teile ich ihm detailliert mein Einkommen sowie das meiner Eltern mit. Meinen Existenzgründungszuschuss, die Renten meiner Eltern, sowie die Sozialversicherungsabgaben. Tabellarisch listete ich sämtliche Ein- und Ausgänge auf.

...“ Bezüglich meiner Eltern wäre hinzuzufügen, dass diese seit 1994 Rentner sind und seit 1968 ihr eigenes Haus bewohnen. Weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietungen, Verpachtungen o.ä. existieren nicht. Es sei denn Sie wollen die 178,95 Euro (früher 350 DM), die ich monatlich für meine Wohnung bezahle, einbeziehen. In diesem Fall könnten Sie diese bei mir abziehen. Das Gesamtergebnis bliebe das gleiche.

In meinem Fall wäre hinzuzufügen, dass diese Zahlen seit dem 31.01.2005 gelten. Alle vorher relevanten Zahlen haben Sie bereits erhalten. Eine aussagefähige Gewinnberechnung für meine Ich-AG ist derzeit noch nicht möglich. Auch darüber habe ich Sie bereits informiert.

Zur Beantragung einer Stundung sehe ich derzeit keinen Grund, da ich nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen nicht zahlungspflichtig bin, sofern ich dazu nicht in der Lage bin. Schulden habe ich somit keine. Nach wie vor halte ich jedoch mein Angebot aufrecht, meine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meiner Tochter, für die Dauer meiner Zahlungsunfähigkeit, anstatt durch Barunterhalt ersatzweise durch Betreuungsunterhalt zu erbringen.

Alle für eine Berechnung meiner Zahlungsverpflichtungen relevanten Daten liegen Ihnen vor. Dies gilt für die aktuellen Zahlen ebenso wie für die zurückliegenden Monate. Machen Sie was Sinnvolles daraus. Ich habe zwar keinerlei Zweifel, dass Sie von „Ihren Kollegen“ noch viele unsinnige Titel unterschrieben bekommen, aber, wie Sie bereits gemerkt haben dürften, fließt deswegen noch lange kein Geld in Ihre Kasse. Das einzig sinnvolle was ich in Ihren Aktionen der letzten Monate erkennen konnte, war die Sicherung von Arbeitsplätzen in Verwaltung und Justiz. Sollte dies auch künftig Ihr vorrangiges Anliegen sein, bin ich Ihnen selbstverständlich gerne behilflich, Sie müssen es nur sagen.“ ...

Bereits einen Tag danach beklagte er sich bei meinen Eltern, dass er die Antworten von mir und nicht von ihnen erhalten hatte. Er wies darauf hin, dass sie selbst und nicht ich zur Auskunft verpflichtet seien. Weiter forderte er Angaben über den Jahres-Marktmietwert sowie den Verkehrswert ihres Hauses. Dieses Schreiben blieb unbeantwortet.

Am 30.03.2005 übersandte mir das Landgericht Einburgen den Beschluss zu meinen beim Amtsgericht Schuhstadt eingelegten Rechtsmitteln. Richter Meier wertete mein Schreiben vom 10.02.2005 als „sofortige Beschwerde“ und wies diese ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurück. Die Festsetzung des Freibetrags auf 600 Euro wäre nicht zu beanstanden.

Die Rechnung dazu folgte am 06.04.2005 von der Landesjustizkasse Dainz. Für das Beschwerdeverfahren sollte ich 50 Euro bezahlen.

Meine Antwort an Richter Meier folgte am 10.04.2005. Bei meiner Wortwahl orientierte ich mich an den Schreiben die ich immer bekommen hatte:

...“ Sehr geehrt er Herr ****** ,
Ihr Beschluss vom 30.03.2005 gibt mir keine Veranlassung zu einer Neubeurteilung der Situation. Neue Gesichtspunkte werden nicht vorgetragen, die gegebene Darstellung erschöpft sich in der ständigen Wiederholung, dass hier alles rechtens wäre.

In der Düsseldorfer Tabelle stehen noch immer die Beträge von 730,00 bzw. 840,00 Euro, die einem nichterwerbstätigen bzw. erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen zu verbleiben haben. Diese Beträge wurden aber weder vom Amtsgericht *********, noch von Ihnen beachtet.

Ebenso wenig wurde mein Angebot berücksichtigt, meine Unterhaltsverpflichtung für die Dauer meiner Zahlungsunfähigkeit anstatt durch Barunterhalt, ersatzweise durch Betreuungsunterhalt erbringen zu dürfen. Dazu verweise ich auf den mit dem Amtsgericht ********* und dem Kreisjugendamt ************** geführten Schriftverkehr.

Darum sehe ich keine andere Möglichkeit, als hiermit gegen Ihren Beschluss mit o.g. Aktenzeichen Widerspruch, Berufung, Revision und Beschwerde einzulegen. Sollte die Bearbeitung eines oder mehrerer dieser Rechtsmittel aus formaljuristischen Gründen nicht möglich sein, bearbeiten Sie bitte die verbleibenden. In jedem Fall verlange ich eine detaillierte und allgemeinverständliche Rückmeldung.

Mit freundlichem Gruß“...

Am 18.04.2005 antwortete man mir, dass ein weiteres Rechtsmittel unzulässig sein dürfte. Unter Zuhilfenahme jeder Menge kryptischer Kürzel und Verweise auf Paragraphen versuchte man zu erklären, dass gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur eine Rechtsbeschwerde, wozu der Bundesgerichtshof berufen werden müsse, wobei diese jedoch zuerst vom Beschwerdegericht zugelassen werden muss, zulässig sei. Ansonsten bliebe nur die Erhebung einer Gegenvorstellung, dies jedoch nur mit der Begründung, dass die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt habe. Alles klar, meine Antwort folgte am 24.04.2005:

...“ Danke für die Tipps

Sehr geehrt er Herr ****** ,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 18.04.2005 ergänze ich hiermit meine Anträge vom 10.04.2005 um die Rechtsmittel Rechtsbeschwerde und Gegenvorstellung. Gleichzeitig beantrage ich die Zulassung derselben.

So sehe ich mich in folgenden Grundrechten verletzt:

  1. Gleichbehandlung: Soweit bekannt, sind in unserem Land alle vor dem Gesetz gleich. Nun wird in regelmäßigen Abständen die Düsseldorfer Tabelle herausgebracht. Nach meinem Kenntnisstand dient diese dem Zweck - unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse eines Unterhaltspflichtigen - einen angemessenen Kindesunterhalt zu ermitteln. Die derzeit gültige Fassung nennt 730,00 Euro bzw. 840,00 Euro als Bedarfskontrollbeträge, die einem nichterwerbstätigen bzw. erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen verbleiben dürfen. Diese Beträge wurden aber weder vom Amtsgericht *********, noch von Ihnen beachtet. Wenn diese Beträge für Andere gelten, ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso das bei mir anders sein sollte. Auffällig ist auch, dass als mein Einkommen noch höher lag, die Anwendung der Tabelle keine Probleme zu bereiten schien, heute jedoch schon.
  2. Rechtliches Gehör: Da mein derzeitiges Einkommen das Zahlen von Barunterhalt ausschließt, beantragte ich meine Unterhaltsverpflichtung für die Dauer meiner Zahlungsunfähigkeit anstatt durch Barunterhalt, vorübergehend durch Betreuungsunterhalt erbringen zu dürfen. Dazu zitiere ich § 1612 BGB Absatz 1: „Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.“ . Wenn nicht Zahlungsunfähigkeit, was sollte dann ein „besonderer Grund“ sein, um Barunterhalt ersatzweise durch „Gewährung des Unterhalts in anderer Art“ zu gestatten. Auch dies wurde weder vom Amtsgericht *********, noch von Ihnen beachtet.
  3. Sonstiges: Ich weise Sie darauf hin, dass die Berechnung meiner Unterhaltsverpflichtung durch das Kreisjugendamt **************, auch unter Nichtbeachtung meines Betreuungsunterhaltangebots, falsch ist. Dem dort zuständigen Sachbearbeiter Herrn **** liegen lückenlos alle zur Berechnung meiner Unterhaltsverpflichtung relevanten Daten vor. Ebenfalls können diese von der LVA Rheinland-Pfalz und dem Arbeitsamt ********* bestätigt werden. Dennoch wurden vom Kreisjugendamt ************** falsche und nicht nachvollziehbare Unterhaltsforderungen und -rückstände errechnet. Mehrere Hinweise meinerseits führten jedoch nicht zu einer Korrektur, sondern zusätzlich zu einer Behelligung der Großeltern meiner Tochter durch Herrn ****.

    Mir wird von Herrn **** quasi unterstellt, meine derzeitige Zahlungsunfähigkeit absichtlich herbeigeführt zu haben. Richtig ist jedoch, dass ich aus gesundheitlichen Gründen eine zweijährige Umschulung absolviert habe, dies kann von der LVA Rheinland-Pfalz bestätigt werden. Deswegen lege ich Ihnen anheim, im Rahmen Ihrer Ermittlungen zu prüfen, in wie weit hier die Tatbestände der Nötigung, des versuchten Betrugs oder vergleichbares zum tragen kommen. Hierzu verweise ich auf den mit dem Kreisjugendamt ************** geführten Schriftverkehr.
  4. Schlussbemerkung: Meine Tochter ist seit ihrer Geburt im Juli 1998 das Wichtigste in meinem Leben. Die Erfüllung sämtlicher, sich aus meiner Vaterschaft ergebender Verpflichtungen, ist und war für mich von Anfang an eine Selbstverständlichkeit. Dies umfasst die materiellen Verpflichtungen (Unterhalt) ebenso wie die menschlichen (Umgang). Bezüglich meiner Unterhaltsverpflichtungen ging ich vom ersten Tag an mit gutem Beispiel voraus. So war es mir im ersten Jahr nach der Geburt meiner Tochter gelungen mein Einkommen soweit zu steigern, dass ich 1999 beim Kreisjugendamt ************** eine Erhöhung meiner Zahlungen veranlassen konnte (sollte von Herrn **** bestätigt werden können). Dies geschah aus freien Stücken und in der Überzeugung in einem Rechtsstaat zu leben.

    Nachdem jedoch 13 Gerichtsverfahren innerhalb dreieinhalb Jahren erforderlich waren, nur um einen halbwegs geregelten Umgang sicherzustellen, betrachte ich heute einige Dinge „etwas kritischer“ . Nach den inzwischen selbst gemachten Erfahrungen mit Verwaltung und Justiz, bin ich nicht mehr bereit jeden amtlich verordneten Blödsinn ohne zu hinterfragen als gegeben anzunehmen.

    Deswegen sehe ich zurzeit keine andere Möglichkeit meine Anträge vom 10.04.2005 unverändert aufrecht zu erhalten und durch die o.g. zu ergänzen. Was sollte ich sonst tun, Amok laufen oder vom Dach springen?

    Sollten einige der heutigen Anträge bzw. der vom 10.04.2005 nicht von Ihnen bearbeitet werden können, bitte ich Sie dieses Schreiben an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Sollte die Bearbeitung eines oder mehrerer der eingelegten Rechtsmittel aus formaljuristischen Gründen nicht möglich sein, bearbeiten Sie bitte die verbleibenden. Weiter möchte ich über den Fortgang der Verfahren mit Angaben von Aktenzeichen und Ansprechpartner informiert werden.

Ich habe Ihnen alle Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt, nun liegt es an Ihnen Herr ****** etwas Sinnvolles daraus zu machen. Selbstverständlich bin ich gerne bereit Ihnen Kopien sämtlicher Schriftstücke, die meine Angaben belegen, in digitaler Form oder per Fax, zur Verfügung zu stellen. Da alle für Sie eventuell interessanten Schreiben zusammen mehrere Hundert Seiten ergeben, teilen Sie mir bitte mit, worüber Sie genauer informiert werden möchten. Sollten Sie die Übermittlung aller Schreiben wünschen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Faxgeräte auch an den Wochenenden mit ausreichend Papier bestückt sind.

Mit freundlichem Gruß“...

Diese Gegenvorstellung wurde bereits einen Tag danach, am 25.04.2005 von Richter Meier zurückgewiesen. Meine Antwort erhielt er am 12.05.2005:

...“ Sehr geehrt er Herr ****** ,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 25.04.2005 wird Ihnen mitgeteilt, dass ich die von mir gegen Ihren Beschluss vom 30.03.2005 unter o.g. Aktenzeichen eingelegten Rechtsmittel Widerspruch, Berufung, Revision, Beschwerde, Rechtsbeschwerde und Gegenvorstellung unverändert aufrecht erhalte, bzw. hiermit erneut einlege, bzw. auf Ihr Schreiben vom 25.04.2005 ausdehne. Gleichzeitig beantrage ich die Zulassung derselben. Sollten noch weitere Rechtsmittel möglich sein, lassen Sie es mich wissen.

Allein schon um mich nicht dem Vorwurf auszusetzen, das organisierte Verbrechen in Jugendämtern und Gerichtssälen zu unterstützen, sehe ich zu diesem Schritt keine Alternative. Meine weiteren Begründungen entnehmen Sie bitte dem bisher mit Ihnen, dem Amtsgericht Schuhstadt und dem Kreisjugendamt Königsleisern geführten Schriftverkehr.

Parallel dazu übersende ich in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an den Vater des zweiten Kindes der Mutter meiner Tochter. Wie Sie unschwer erkennen, werden dort die zurzeit gültigen Mindestbeträge für den Selbstbehalt von 730 bzw. 840 Euro, für einen nichterwerbstätigen bzw. erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bestätigt. Und ich, verehrter Herr ******, kann mir nicht vorstellen, dass ich mich mit 600 Euro auskommen muss, wenn selbst das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von mindestens 730 bzw. 840 Euro spricht.

Zur Ergänzung , von Juni 2004 bis Januar 2005 war ich nicht erwerbstätig, seit Februar 2005 bin ich erwerbstätig. Alle relevanten Informationen liegen dem Kreisjugendamt Königsleisern vor.

Nun liegt es an Ihnen aus dem Gegebenen etwas Sinnvolles zu machen. Sollten Sie eines oder mehrere der eingelegten Rechtsmittel nicht bearbeiten können, übergeben Sie dieses Schreiben bitte an Jemanden der das kann. In diesem Fall bitte ich um Rückmeldung von Name, Ansprechpartner und Aktenzeichen der bearbeitenden Stelle.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß“...

Ergänzung vom 18.05.2005:

...“ Sehr geehrter Herr ******,
hiermit ändere ich meine bestehenden Anträge bezüglich des mir zu verbleibenden Einkommens.

Ab 01.07.2005 steigt der Bedarfskontrollbetrag bei Erwerbstätigkeit von 840 auf 890 Euro und sonst von 730 auf 770 Euro. Dies möge bei der Beurteilung meines Falles berücksichtigt werden.

In der Anlage übersende ich Ihnen die entsprechende Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom heutigen Tag.

Zur Ergänzung, von Juni 2004 bis Januar 2005 war ich nicht erwerbstätig, seit Februar 2005 bin ich erwerbstätig. Alle relevanten Informationen liegen dem Kreisjugendamt ************** vor.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß“...

Am 18.05.2005 übersandte mir der Bundesgerichtshof eine Eingangsbestätigung und ein Aktenzeichen.

Mein erster Haftbefehl

Am 30.03.2005 schrieb mir die Landesjustizkasse Dainz:

...“gegen Sie wurde für die Landesjustizkasse ein Haftbefehl vom Amtsgericht ********* erlassen.

Auf die Vollstreckung aus dem Haftbefehl kann vorläufig verzichtet werden, wenn Sie dazu bereit sind, die Forderung in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 Euro ab dem 01.04.2005 zu tilgen“...

Hätte ich noch wenige Jahre zuvor ein solches Schreiben erhalten, hätte mich wahrscheinlich der Schlag getroffen. Inzwischen hatte ich jedoch die mir vorgelebten Spielregeln erkannt. So folgte meine passende Antwort am 10.04.2005:

...“ Sehr geehrt e Frau ******** ,
schön dass sich die Landesjustizkasse mal wieder meldet. So kann ich Ihnen die Bankverbindung für die Rückerstattung der mir von Ihnen geklauten 516,44 Euro übermitteln .

Kreissparkasse **************
BLZ: ********
Konto: ****

Als Verwendungszweck geben Sie bitte an:

Unterhalt für ****-**** *******;
Kassenz. ****-**-****/****

Ich habe mir erlaubt, den Betrag bis zum einvernehmlichen Abschluss dieses Vorgangs von dem von mir an die Unterhaltsvorschusskasse zu entrichtenden Kindesunterhalt abzuziehen und als Sicherheitsleistung einzubehalten.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, dokumentiere ich den ganzen Fall seit Geburt meiner Tochter. Deswegen bitte ich um Übersendung einer Kopie Ihres Haftbefehls für meine Unterlagen.

Grundsätzlich begrüße ich Ihre Entscheidung die Sache durch eine Haftstrafe nun erst so richtig zu verteuern. Damit geben Sie mir endlich die Möglichkeit effektiv gegen den allgegenwärtigen Kindesmissbrauch und die Menschenrechtsverletzungen durch Staatsbedienstete in unserem Land vorzugehen.

Seit Jahren werden in Deutschland Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Familienrechtsfragen immer wieder umgangen und ausgehebelt. So kann es nur die Pflicht mündiger Bürger sein, sich selbst gegen offensichtliches Unrecht zu wehren. Wer sollte es sonst tun? Ihr Haftbefehl kommt mir da sehr gelegen.

Allein die Vervielfachung der aus öffentlichen Mitteln zu bestreitenden Kosten, scheint mir das zur Zeit einzig brauchbare Mittel zu sein, um gewaltlos in der Sache etwas zu erreichen.

Damit ich die Aktion in meine Urlaubsplanung einbeziehen kann, informieren Sie mich bitte rechtzeitig und verbindlich über den Beginn sowie die voraussichtliche Dauer meiner Haftstrafe.

Falls Sie einen Zeitraum von mehr als einem Monat vorgesehen haben, teilen Sie mir bitte mit, in wie weit das Ausüben meiner beruflichen Tätigkeit während der Zeit möglich ist. Sollte dies nicht erwünscht sein, müsste ich mich rechtzeitig darum kümmern, meinen Status von Ich-AG wieder auf ALG II-Empfänger umzustellen.

Als positiver Nebeneffekt wäre damit auch das Problem mit dem Kindesunterhalt gelöst. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist kann von ALG II in der Regel kein Unterhalt gezahlt werden. Stattdessen stehen einem ALG II-Empfänger zusätzliche Mittel für die Wahrnehmung seines Umgangsrechts zu. Somit würde die Effektivität der Maßnahme durch weitere Erhöhung der Kosten noch erheblich steigen.

Vorab weise ich Sie schon mal darauf hin, dass ich selbstverständlich auch während einer Haftstrafe nicht bereit bin auf den regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter zu verzichten. Schließlich habe ich nur deswegen für 13 Gerichtsverfahren innerhalb von dreieinhalb Jahren etliche Tausend Euro aufgewendet. Sollten Sie nicht im Stande sein den Umgang mindestens jedes zweite Wochenende mit je einer Übernachtung sicherzustellen, wäre meine Antwort ein unbefristeter Hungerstreik bei gleichzeitiger Information von Amnesty International.

Im Übrigen verweise ich auf den mit Ihrer Dienststelle, sowie dem Amtsgericht Schuhstadt, dem Amtsgericht Meersbank und dem Kreisjugendamt Königsleisern geführten Schriftverkehr.

Darüber hinaus habe ich meinen Ausführungen nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichem Gruß “...

 

Fortsetzung folgt...


Anhang 1



Rechnungstellung für effektiv 2 Stunden betreuten Umgang

Wenn es nach den Vorstellungen des Amtsgerichts Meersbank geht sollte ich folgende Rechnungen für effektiv 2 Stunden betreuten Umgang bezahlen. Kopien konnten mir erst nach Einschaltung des Bürgerbeauftragten vorgelegt werden. Die Aufteilung nach "Vater", "Mutter" und "unbestimmt", sowie die prozentuale Auswertung wurden von mir vorgenommen.

Eine Erklärung wieso ich den gesamten Betrag und nicht nur die mir zuordenbaren Anteile, oder - wie im Familienrecht üblich - die Hälfte übernehmen soll fehlt bis heute. Somit habe ich die Übernahme bisher strikt abgelehnt.

Rechnung vom 10.04.2001

Pos. Datum Aufwand Tätigkeiten - Auslagen Vater Mutter unbestimmt
1 30.10.2000 40 Min. Aktenstudium     40 Min.
2 30.10.2000 15 Min. Telefonat H. ******* 15 Min.    
3 31.10.2000 60 Min. Akte anlegen, Kopien anfertigen, Anschreiben an das Gericht, Akte zur Post, Telefonnummer Fr. ******* ausfindig machen     60 Min.
4 03.11.2000 30 Min. Telefonat Fr. *******, Terminvereinbarung   30 Min.  
5 09.11.2000 275 Min. 205 Min. Kennenlernen ****-**** + Gespräch mit Fr. ******* + Notizen, 70 Min. Fahrt   275 Min.  
6 17.11.2000 15 Min. Telefonat, Terminvereinbarung H. ******* 15 Min.    
7 20.11.2000 130 Min. Gespräch mit H. ******* + Notizen 130 Min.    
8 21.11.2000 30 Min. Telefonat, Informationsgespräch mit H. ***** + Notizen     30 Min.
9 21.11.2000 15 Min. Lesen des Schreibens der Anwältin H. *******s 15 Min.    
10 21.11.2000 10 Min. Telefonat, Terminvereinbarung Fr. *******   10 Min.  
11 22.11.2000 170 Min. 90 Min. Beobachtung ****-**** und Gespräch mit Fr. *******, 10 Min. Notizen, 70 Min. Fahrt   170 Min.  
12 24.11.2000 25 Min. Informationen über betreuten Umgang bei H. ******* einholen     25 Min.
13 28.-30.11. 40 Min. zahlreiche Versuche Fr. ******* telefonisch zu erreichen, schließlich angeschrieben   40 Min.  
14 01.12.2000 15 Min. versucht Fr. ******* telefonisch zu erreichen   15 Min.  
15 04.12.2000 10 Min. Telefonat, Terminvereinbarung Fr. *******   10 Min.  
16 04.12.2000 250 Min. Abholen ****-**** und Fr. *******, Treffen im Kinderschutzbund mit H. *******   190 Min. 60 Min.
17 07.12.2000 10 Min. Telefonat, Terminvereinbarung Fr. *******   10 Min.  
18 15.12.2000 20 Min. Telefonat mit H. ***** über Fahrtkostenerstattung Fr. *******   20 Min.  
19 15.12.2000 45 Min. Telefonate Fr. *******, Reflektion des letzten Termins. neue Terminvereinbarung, Suche nach Räumlichkeiten   45 Min.  
20 05.01.2001 25 Min. Telefonat, Sachstandsmitteilung H. ***********     25 Min.
21 05.01.2001 20 Min. Telefonat, Terminvereinbarung und Gespräch mit Fr. ******* über Besuchskontakts H. ******* bei Fr. *******s Eltern   20 Min.  
22 05.01.2001 15 Min. Telefonat H. *******, Terminvereinbarung und Reflektion des letzten Termins 15 Min.    
23 08.01.2001 150 Min. Abholen ****-**** und Fr. *******, Treffen im Kinderschutzbund mit H. *******   150 Min.  
24 11.01.2001 30 Min. Schreiben an das Sozialamt der VG ********* bez Fahrtkostenerstattung Fr. *******   30 Min.  
25 16.01.2001 15 Min. Telefonat Fr. *******, Terminänderung, da ****-**** krank   15 Min.  
26 16.01.2001 20 Min. Telefonat H. *******, Terminänderung und Reflektion der Gesamtsituation 20 Min.    
27 24.01.2001 10 Min. Telefonat Fr. *******, Terminabsage wegen Krankheit   10 Min.  
28 24.01.2001 10 Min. Telefonat, H. ******* informiert 10 Min.    
29 01.02.2001 10 Min. Fr. ******* ruft an, informiert, dass sie im Krankenhaus ist   10 Min.  
30 02.02.2001 10 Min. Telefonat, H. ******* über Krankenhausaufenthalt Fr. ******* informiert 10 Min.    
31 09.02.2001 15 Min. Telefonat, Fr. ******* bez. Gesundheitszustand und nächstem Termin kontaktiert   15 Min.  
32 14.02.2001 10 Min. Anfrage von VG ********* bez. meines Schreibens zur Fahrtkostenerstattung Fr. *******   10 Min.  
33 23.02.2001 10 Min. Information Fr. ******* über Erkrankung von ihr und ****-****   10 Min.  
34 23.02.2001 5 Min. Telefonat H. *******, über Erkrankung ****-**** und Fr. ******* informiert   5 Min.  
35 28.02.2001 15 Min. Telefonat, H. *********** über die krankheitsbedingte zeitliche Verzögerung und den Stand der Dinge informiert     15 Min.
36 08.03.2001 30 Min. Gespräch mit Fr. *******, über erneute Erkrankung von ihr und ****-****, sowie über mögliche Besuchsregelungen, Notizen   30 Min.  
37 19.03.2001 20 Min. Gespräch mit Fr. ****-******, Anwältin von H. ******* 20 Min.    
38 27.03.2001 35 Min. Telefonat Fr. *******, neue Terminvereinbarung und Gespräch über Gestaltung der Besuchskontakte   35 Min.  
39 27.03.2001 10 Min. Telefonat H. *******, neue Terminvereinbarung 10 Min.    

    1670 Min.   260 Min. 1155 Min. 255 Min.

    1670,00 DM Summe Arbeit: 260,00 DM 1155,00 DM 255,00 DM


40   34,00 DM 22 Telefonate, davon 17 a 2,00 DM     34,00 DM
41   42,49 DM 5 davon Gebühr pro Telefonat auf Handy berechnet, da Kosten den Schnitt von 2,00 DM übersteigen, die Beträge im Einzelnen : 10,17 DM ; 8,05 DM ; 6,24 DM ; 5,00 DM ;13,03 DM ( das Datum der Telefonate, ist beim Blatt Arbeitszeiten zu ersehen )   42,49 DM  
42   8,20 DM 3 x Porto, 1 x 6,00 DM zurückschicken der Akte ; 2 x Brief a 1,10 DM     8,20 DM
43   6,00 DM 2 x Parkgebühren a 3,00 DM, angefallen bei Terminen im Kinderschutzbund     6,00 DM
44   114,92 DM 4 Fahrten, 2 x nach *********** je 46 km ; 1 x ***********- KL - *********** = 80 km ; 1 x ***********-KL = 49 km ; insgesamt 221 km a 0,52 DM   114,92 DM  

    205,61 DM Summe Auslagen: 0,00 DM 157,41 DM 48,20 DM

    1875,61 DM Gesamtsumme: 260,00 DM 1312,41 DM 303,20 DM

    100,00 % Prozentuale Anteile: 13,86 % 69,97 % 16,17 %


Rechnung vom 04.07.2001

Pos. Datum Aufwand Tätigkeiten - Auslagen Vater Mutter unbestimmt
45 02.04.2001 60 Min. Schreiben an das Gericht, Stellungnahme zu Einwänden Fr. ****-******s 30 Min.   30 Min.
46 06.04.2001 180 Min. 135 Min. Elterngespräch bez. Besuchsregelungen, 45 Min. Fahrt   45 Min. 135 Min.
47 09.04.2001 15 Min. Telefonat mit H. ***********, Info über das Elterngespräch gegeben     15 Min.
48 24.04.2001 10 Min. Telefonat mit H. *******, Information über Gespräch mit H. *********** weitergegeben 10 Min.    
49 24.04.2001 50 Min. Schreiben an das Gericht bez. Elternvereinbarung und Ruhenlassen des Verfahrens     50 Min.
50 26.04.2001 15 Min. Telefonat mit Fr. *******, Information über Gespräch mit H. *********** weitergegeben   15 Min.  
51 30.04.2001 10 Min. Telefonat mit H. ******** vom Sozialamt, dass Fahrtgeldantrag Fr. ******* zur Zeit nicht aktuell ist   10 Min.  

    340 Min.   40 Min. 70 Min. 230 Min.

    340,00 DM Summe Arbeit: 40,00 DM 70,00 DM 230,00 DM


52   6,00 DM 3 Telefonate a 2,00 DM     6,00 DM
53   8,48 DM 1 Telefonat auf Handy   8,48 DM  
54   2,20 DM 2 x Porto     2,20 DM
55   27,04 DM 1 x Fahrt nach ***********, 52 km a 0,52 DM   27,04 DM  
56   12,30 DM Schreibauslagen: 20 Kopien, 21 Abschriften     12,30 DM
57   2,99 DM Büromaterialien: 1 Schreibblock     2,99 DM

    59,01 DM Summe Auslagen: 0,00 DM 35,52 DM 23,49 DM

    399,01 DM Gesamtsumme: 40,00 DM 105,52 DM 253,49 DM

    100,00 % Prozentuale Anteile: 10,02 % 26,45 % 63,53 %


Rechnung vom 28.11.2001

Pos. Datum Aufwand Tätigkeiten - Auslagen Vater Mutter unbestimmt
58 30.09.2001 45 Min. Telefonate mit Fr. ******* und Polizeibeamten, H. ******* brachte ****-**** nicht vom Besuch zurück   25 Min. 20 Min.
59 01.10.2001 20 Min. Versuche H. ******* zu erreichen, Telefonat mit H. ***** 10 Min.   10 Min.
60 02.10.2001 15 Min. Telefonat mit Fr. *******, dass ihr Sohn ****-**** zum Abholen zur Mutter bringt 15 Min.    
61 02.10.2001 15 Min. Telefonat H. *******, über Ereignisse und Vereinbarung an der "Übergabe", teil zu nehmen 15 Min.    
62 02.10.2001 120 Min. 60 Min. Fahrt, 60 Min. Übergabe ****-**** und Gespräch mit Fr. ******* 90 Min. 30 Min.  
63 04.10.2001 150 Min. 30 Min. Fahrt, 120 Min. Gespräch mit H. *******, über "Entführung" und Sorgerechtfrage     150 Min.
64 11.10.2001 65 Min. Ladung Gerichtstermin lesen, Schreiben Gericht und Gerichtsakte lesen, Kopien anfertigen, Anschreiben Gericht, Akte zur Post     65 Min.
65 18.10.2001 55 Min. Telefonat H. ******* über momentane Besuchssituation und Zukunft ****-****s 55 Min.    
66 18.10.2001 30 Min. Telefonat mit Fr. *******, bez. momentaner Besuchskontakte   30 Min.  
67 13.11.2001 30 Min. Lesen der E-mails von H. ******* und des Schreibens vom Gericht 15 Min.   15 Min.
68 14.11.2001 10 Min. Telefonat mit H. *****, bez. Gespräch über Beratung und Betreuung zur zukünftigen Umgangsregelung     10 Min.
69 14.11.2001 40 Min. Telefonat mit H. *******, bez. Gespräch über Beratung und Betreuung zur zukünftigen Umgangsregelung 40 Min.    
70 14.11.2001 10 Min. Telefonat mit Fr. *******, bez. Gespräch über Beratung und Betreuung zur zukünftigen Umgangsregelung   10 Min.  
71 14.11.2001 5 Min. Telefonat mit H. *******, dass Fr. ******* z.Z. die Beratung nicht wahr nehmen kann 5 Min.    
72 15.11.2001 15 Min. Lesen des Gerichtsbeschlusses     15 Min.
73 19.11.2001 10 Min. Lesen des Gerichtsprotokolls     10 Min.

    635 Min.   245 Min. 95 Min. 295 Min.

    635,00 DM Summe Arbeit: 245,00 DM 95,00 DM 295,00 DM


74   12,00 DM 6 Telefonate a 2,00 DM     12,00 DM
75   28,41 DM 2 x Telefonate auf Handy (da nur darüber erreichbar); a 22,74 DM und 5,67 DM   28,41 DM  
76   7,00 DM 1 x 7,00 DM Rücksendung Gerichtsakte     7,00 DM
77   24,44 DM 1 x Fahrt nach *********, 39 km ; 1 x Fahrt in KL zum Kinderschutzbund, 8 km 20,28 DM   4,16 DM
78   3,00 DM Schreibauslagen: 1 Kopie, 9 Abschriften     3,00 DM
79   4,95 DM Büromaterialien: 1 großer Zeichenblock     4,95 DM

    79,80 DM Summe Auslagen: 20,28 DM 28,41 DM 31,11 DM

    714,80 DM Gesamtsumme: 265,28 DM 123,41 DM 326,11 DM

    100,00 % Prozentuale Anteile: 37,11 % 17,26 % 45,62 %


Zusammenstellung der Rechnungen vom 10.04., 04.07. und 28.11.2001

Pos. Datum Aufwand Tätigkeiten - Auslagen Vater Mutter unbestimmt
80 10.04.2001 1670 Min. Tätigkeiten 260 Min. 1155 Min. 255 Min.
81 04.07.2001 340 Min. Tätigkeiten 40 Min. 70 Min. 230 Min.
82 28.11.2001 635 Min. Tätigkeiten 245 Min. 95 Min. 295 Min.

    2645 Min.   545 Min. 1320 Min. 780 Min.

    2645,00 DM Summe Arbeit: 545,00 DM 1320,00 DM 780,00 DM


83 10.04.2001 205,61 DM Auslagen 0,00 DM 157,41 DM 48,20 DM
84 04.07.2001 59,01 DM Auslagen 0,00 DM 35,52 DM 23,49 DM
85 28.11.2001 79,80 DM Auslagen 20,28 DM 28,41 DM 31,11 DM

    344,42 DM Summe Auslagen: 20,28 DM 221,34 DM 102,80 DM

    2989,42 DM Gesamtsumme: 565,28 DM 1541,34 DM 882,80 DM

    100,00 % Prozentuale Anteile: 18,91 % 51,56 % 29,53 %

    1.528,47 € Gesamtsumme in Euro: 289,02 € 788,07 € 451,37 €

© mit-den-augen-eines-vaters.de, letztes Update 15.04.2010, 11:07:46