Ein fiktives Interview mit Jürgen Fischer


Das hier dargestellte Interview hat so niemals stattgefunden. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Fragen, die Jürgen Fischer von verschiedenen Seiten tatsächlich gestellt wurden und seine Antworten darauf.

  1. Herr Fischer, Sie sind im Juli 2006 für zwei Wochen ins Gefängnis gegangen. Warum haben Sie das gemacht?
  2. Was sind Sie für ein Mensch, wie sind Sie aufgewachsen?
  3. Wie ist derzeit Ihr Verhältnis zu der Mutter Ihrer Tochter?
  4. Wie klappt momentan der Kontakt zu ihrer Tochter?
  5. Wenn Sie jetzt Ihre Tochter sehen können, warum lassen Sie nicht einfach alles auf sich beruhen?
  6. Zahlen Sie eigentlich für Ihre Tochter?
  7. Was glauben Sie wie die ganze Sache weiter geht?
  8. Was müsste denn Ihrer Meinung nach passieren um die Sache zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen?
  • Um weitere Fragen zu stellen wenden Sie bitte an den Autor.

Zu 1: Herr Fischer, Sie sind im Juli 2006 für zwei Wochen ins Gefängnis gegangen. Warum haben Sie das gemacht?

Um gegen Unrecht zu kämpfen. Gegen Unrecht, das mir von Seiten der Justiz im Zusammenhang mit meinen Bemühungen, Kontakt zu meiner Tochter haben zu dürfen, widerfahren ist.

Mit diesem Problem sind Sie ja nicht allein. Wie kam es aber dazu, dass Sie deswegen ins Gefängnis gingen? Hätte man das nicht anders regeln können?

Selbstverständlich hätte man können, man hat aber nicht! Und irgendwann war eben der Punkt erreicht, an dem ich nicht mehr so mitgespielt habe, wie man es von mir erwartete.

Wie wer es erwartete?

Jugendämter und Gerichte.

Ja, aber warum gingen Sie deswegen gleich ins Gefängnis? Da muss doch einiges mehr dahinter stecken. Andere Väter in ähnlicher Situation gehen doch auch nicht ins Gefängnis. Was ist, oder was war bei Ihnen anders?

Ich denke, dass an meiner Situation so viel nicht anders war. Ich bin vielleicht etwas konsequenter, wenn es darum geht, Ideen in die Tat umzusetzen.

Die Gründe, die letztlich zu meiner Inhaftierung führten, beruhen ja nicht auf einem Einzelereignis. Das hat sich alles über Jahre hinweg aufgebaut. Nach zahlreichen Diskussionen mit anderen Betroffenen glaube ich nicht, dass ich mit meinen Ansichten all zu sehr von deren Meinung abweiche. Als aber irgendwann einmal Sätze fielen wie: „Du hast ja recht, aber das kann man doch so nicht machen“ oder: „Da kann man ja sowieso nichts machen“ oder: „Man müsste, sollte, könnte...“, war ich immer derjenige, der fragte: „Wieso eigentlich nicht?“ Dabei bin ich in jedem Fall davon überzeugt, auf der richtigen Seite für eine gerechte Sache zu kämpfen.

Im Übrigen war meine Aktion nicht die erste dieser Art. So ging bereits im Dezember 2004 der Schauspieler Mathieu Carriere für 10 Tage in den Knast. Er wurde beim Umgang mit seiner Tochter von einem Pressefotografen abgelichtet und dieser veröffentlichte das Foto in einer Zeitung. Darauf hin verklagte die Mutter den Vater wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kindes und Mathieu Carriere wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Anstatt zu zahlen ging er lieber, von den Medien begleitet, in den Knast. Nach allem, was ich selbst bereits mit der Justiz erlebt hatte, war für mich sofort klar, der Mann macht das genau richtig. Er hat mit seiner Aktion die generelle Machbarkeit bewiesen. Ich habe mit meiner Aktion gezeigt, dass man nicht reich und berühmt sein muss, um diesen Weg zu wählen, sondern dass Jeder etwas tun kann. Er hat die Tür geöffnet, ich habe nur den Weg breiter gemacht.

Was wollten Sie mit Ihrer Aktion eigentlich erreichen?

Um das zu verstehen, muss man zuerst einmal mich verstehen und einiges mehr über meine Herkunft und meine Geschichte wissen. Alles wiederzugeben, würde den Rahmen dieses Interviews bei weitem sprengen. Ich kann versuchen, exemplarisch einige Dinge aus verschiedenen Zeitabschnitten meines Lebens herauszuheben.


Zu 2: Was sind Sie für ein Mensch, wie sind Sie aufgewachsen?

Aufgewachsen bin ich in den 1960-ern. Da meine Eltern berufstätig waren, verbrachte ich einen Großteil meiner Kindheit tagsüber bei meinen Großeltern. So habe ich mein Weltbild und Wertedenken zu einem großen Teil von ihnen übernommen. Mein Großvater besaß eine kleine Schreinerei und meine Großmutter betreute außer mir noch weitere Enkelkinder. Ich habe beide als gute Menschen in Erinnerung. Die Menschen um uns herum wurden grob in drei Kategorien eingeteilt. Kategorie 1 waren alle, die eine höhere Tätigkeit ausübten, wie z.B. Lehrer, Ärzte oder Amtsträger jeglicher Art. Kategorie 2 waren alle, die ihr Geld mit ihren Händen verdienten, wie Handwerker, Arbeiter und Landwirte, mitgezählt wurden hier auch Hausfrauen und Mütter. Kategorie 3 waren die Taugenichtse, die, wenn überhaupt, nur ab und zu mal arbeiteten und ansonsten auf Kosten anderer lebten. Ergänzend wäre zu erwähnen, dass es damals praktisch keine Arbeitslosigkeit gab und in vielen Bereichen sogar Arbeitskräftemangel herrschte. Meine Eltern, meine Großeltern und auch deren Vorfahren hatten alle die Volksschule besucht und danach ihr Geld mit ihren Händen verdient. So wollte auch ich das machen...

Während meiner Schulzeit in den 1970-ern musste ich erkennen, dass Menschen der Kategorie 1 – im konkreten Fall Lehrer - trotz höherer Bildung nicht auch zwangsläufig bessere Menschen sind. Einer war besonders dafür bekannt, dass er seine Schüler ungerecht behandelte. Während sich seine Lieblinge praktisch alles erlauben durften, hatte er andere stets im Visier, die egal was sie taten, grundsätzlich alles verkehrt machten. Dagegen unternehmen konnte ich wenig. Zu Hause hieß es nur, dass man da nichts machen könne. Das ist eben so, die, die oben sitzen, haben immer recht. Später ist der Mann im Schuldienst noch weiter aufgestiegen. Inzwischen befindet er sich im Ruhestand.

Zu Beginn der 1980-er begab ich mich in eine Fahrschule, um den Führerschein zu erwerben. Der Fahrlehrer, auf den ich hier traf, entpuppte sich als vom gleichen Schlag wie dieser eine Lehrer aus meiner Schulzeit. Seine Spezialität war es, besonders unsichere Schüler im Beisein anderer mit Worten fertig zu machen. Er wurde dabei niemals laut, er gebrauchte auch keine Schimpfworte. Vielmehr verstand er es, persönliche Schwächen seiner Schüler aufzuspüren und diese unterschwellig so rüberzubringen, bis diese heulten. So erging es auch einem Schulfreund während einer Fahrstunde, bei der ich auf dem Rücksitz mit fuhr. Nach dieser Fahrstunde wurde gewechselt und der Fahrlehrer wollte bei mir genau so weiter machen. Nachdem auch ich zuerst verunsichert war, machte es bei mir irgendwo Klick. Dann begann ich ihm Antwort zu geben. Auch ich wurde nicht laut und gebrauchte keine Schimpfworte. Ich griff ihn auch nicht an, ich antwortete nur, wenn er mich ansprach. Während dieser Fahrstunde durchlief seine Gesichtsfarbe wohl mehrmals das Spektrum des menschlichen Wahrnehmungsbereichs, wobei sich mein Mitschüler auf dem Rücksitz vor Lachen krümmte. Durch den Mitschüler wurde diese Fahrstunde schnell zum Dorfgespräch. Darauf hin beschwerte sich der Fahrlehrer bei meinem Vater über dessen, wie er meinte, ungezogenen Sohn. Mein Vater nahm es zur Kenntnis, hielt sich aber ansonsten heraus. Mein Großvater redete mir jedoch ins Gewissen, dass ich so nicht mit einer Respektsperson umgehe könne, die mehr als doppelt so alt ist wie ich. Meinen Führerschein habe ich bekommen und mein Fahrlehrer war bis zum Ende meiner Ausbildung sachlich geblieben. Folglich kann mein Weg so falsch nicht gewesen sein.

Anfang der 1990-er fand ich mich als Bäckermeister in einem 4000 Mitarbeiter starken Lebensmittelkonzern, zu dem auch eine Großbäckerei gehört, wieder. Meine dortige Position lässt sich am Besten als Maschinenführer, der in seinem Verantwortungsbereich einige Mitarbeiter und einen gewissen Handlungsspielraum hatte, bezeichnen. Den Handlungsspielraum nutzte ich, um die Produktivität innerhalb von 1 – 2 Jahren durch Optimierung von Arbeitsabläufen um etwa 100 % zu steigern. Da das Betriebsergebnis der gesamten Bäckerei jedoch hinter den Erwartungen des Mutterkonzerns zurückblieb, wechselten öfter die Geschäftsführer. Ich nahm das stets nur am Rande zur Kenntnis. Als Arbeiter (Kategorie 2) hatte ich mit „denen da oben“ (Kategorie 1) eh nicht viel zu tun. Dies änderte sich erst, als ein vom Mutterkonzern eingesetzter Betriebsberater, in der Funktion eines Geschäftsführers, die Bäckerei in den Bereich der schwarzen Zahlen führen sollte. Angekündigt war, dass dieses Ziel durch die Optimierung von Arbeitsabläufen erreicht werden soll. Die Praxis zeigte aber, dass, nachdem zuerst ungefähr einem Viertel der Belegschaft gekündigt wurde, die verbliebenen Mitarbeiter durch einen „militärischen Ton“ zur Mehrarbeit animiert werden sollten. Ein logisches Konzept zur Optimierung von Arbeitsabläufen war für mich nicht erkennbar. So wanderte der Mann mit der Stoppuhr durch alle Abteilungen, bis er irgendwann bei mir ankam. Alle seine Versuche, hier etwas zu optimieren, trieben nur den Ausschuss in die Höhe, nicht aber die Produktivität. Bei mir gab es auch kein Personal, auf das hätte verzichtet werden können. Durch den Personalabbau im Rest der Firma stiegen die Überstunden der verbliebenen Mitarbeiter. Da mein Stammpersonal deswegen immer wieder in anderen Bereichen aushelfen musste, ging dies auch an meiner Abteilung nicht spurlos vorüber. Über mehrere Wochen waren bei meinen Mitarbeitern und mir Arbeitszeiten von täglich 10 – 12 Stunden angesagt. Meine Mitarbeiter beklagten sich in der Regel bei mir, nur selten weiter oben. Genutzt hat es nichts. Dabei kam ich zu der Erkenntnis, dass Klagen allein nichts nutzt, sofern keine Notwendigkeit zur Änderung eines Zustands besteht. Solange zwar geklagt, aber dennoch produziert wurde, bestand für den Mann mit der Stoppuhr ja kein Grund, etwas zu ändern. Diese Feststellung setzte ich sogleich in die Praxis um. Ich kündigte an, ab sofort mit meinem Team nur noch maximal 10 Stunden pro Tag zu arbeiten und danach, unabhängig davon, ob das Soll erreicht ist, zu gehen. Dabei nahm ich in Kauf, dass die Lieferbereitschaft meiner Abteilung spätestens nach einer Woche nur noch bei ca. 90 % liegt. Meinen Mitarbeitern war nicht ganz wohl bei der Sache, aber sie spielten mit. Ich hielt meinen Kopf hin. Nach dieser Woche kam es wie es kommen musste, ich wurde zum Chef gebeten. Mit im Raum saßen zwei weitere Führungskräfte. Nachdem ich mir einen Vortrag über Loyalität angehört und meine Position verteidigt hatte, gab man mir zwei Wochen Bedenkzeit, um mich zu entscheiden, ob ich weiterhin in dieser Firma arbeiten wolle. Das war im Frühjahr 1995. Damals machte ich gerade meine ersten Gehversuche in Sachen Computer. Was lag also näher, als meine Antwort am PC zu schreiben. Mit dem DOS-Editor verfasste ich einen zweiseitigen Brief, den mir ein Bekannter ausdruckte. Darin nannte ich einfach nur einige Dinge beim Namen, die andere nicht auszusprechen wagten. Diesen Brief übergab ich einer weiteren Führungskraft mit der Bitte, jedem der ursprünglichen Gesprächsteilnehmer je eine Kopie zukommen zu lassen. Nach diesem Brief wechselte der Mann mit der Stoppuhr immer die Richtung, wenn er mir begegnete. Einige Zeit später war er verschwunden. Ich weiß nicht, wie viele Kopien meines Briefes damals gemacht wurden und wer diese bekommen hatte, aber später wurde einmal erzählt, dass mein Schreiben bei der Geschäftsleitung des Mutterkonzerns auf großes Interesse gestoßen sei. Ob das stimmt, weiß ich nicht, habe ja mit denen da oben nicht viel zu tun... Abgelöst wurde der Mann mit der Stoppuhr übrigens von Einem, der die Firma mit viel Fingerspitzengefühl und Menschenkenntnis in die Gewinnzone brachte und über viele Jahre leitete.

Und mit dieser Vergangenheit traf ich einige Jahre später auf die Pfälzische Justiz...

Das sind ja ganz nette Geschichten, aber was haben diese mit Ihrem aktuellen Fall zu tun?

Diese Geschichten sollten nur verdeutlichen, wo in dieser Welt ich meinen Platz sehe. Ich bin nicht der Typ, der gegen jede Obrigkeit Sturm läuft. Ich sehe mich auch nicht als Querulant. Ich bin genau so froh, wenn um mich herum Ruhe und Frieden herrschen, wie die meisten anderen Menschen auch. Wenn ich aber eine Notwendigkeit sehe, scheue ich mich nicht, der höchsten Obrigkeit auf Augenhöhe gegenüber zu treten, um Missstände beim Namen zu nennen. Dabei halte ich auch schon mal meinen Kopf für andere hin. Dabei geht es mir vor allem darum, in der Sache etwas zu erreichen. Man hätte das Problem in der Großbäckerei auch mit der Hingabe von Krankenscheinen lösen können. Das wurde sicherlich auch gemacht und mancher hat damit sein persönliches Problem zumindest vorübergehend gelöst. Aber damit änderte sich nichts an der Ursache. Ich habe für meine Mitarbeiter und mich meinen Kopf hingehalten und das Problem an der Wurzel bekämpft. Am Ende profitierten alle davon, am meisten die Großbäckerei selbst. Was sollte also an meinem Weg falsch gewesen sein?

Sind Sie ein Machtmensch?

Überhaupt nicht. Es ergab sich einige Male, dass ich die Leitung einer Gruppe übernahm, ich strebe jedoch nicht danach. Wenn sich jemand anderes fand, der die Leitung übernehmen wollte, habe ich diese immer gerne abgegeben.


Zu 3: Wie ist derzeit Ihr Verhältnis zu der Mutter Ihrer Tochter?

Ich würde es am ehesten als Waffenstillstand bezeichnen. Ich habe immer gesagt, dass ich mich nicht in ihre Angelegenheiten einmische, solange ich erstens keine Gefahr für meine Tochter sehe und zweitens einen ungestörten Kontakt zu ihr haben kann. Dies scheint sie inzwischen begriffen zu haben.

Sie haben ja in Ihrer Buchserie nicht gerade positiv von ihr gesprochen. Wie denken Sie heute über sie?

Wie bereits gesagt, nach derzeitiger Sachlage gibt es für mich keinen Grund, mich einzumischen. Ich beobachte die Dinge aus der Distanz und bilde mir meine Meinung.


Zu 4: Wie klappt momentan der Kontakt zu ihrer Tochter?

Nach 13 Gerichtsverfahren zwischen 2000 und 2003 konnte man ab November 2003 bis März 2007 von einem funktionierenden, allerdings nicht von einem geregelten Umgang sprechen. Danach wurden die Kontakte von der Mutter wieder unterbunden. Darauf folgten im Sommer 2007 zwei weitere Gerichtsverhandlungen. Seit dem klappt es wieder.

Wie ist das zu verstehen? Was meinen Sie mit funktionierendem aber nicht geregeltem Umgang?

Ab November 2003 konnte ich meine Tochter häufig sehen. Ich wusste nur nicht wann und für wie lange. Manchmal waren es mehrere Wochenenden hintereinander, bisweilen sogar ganze Schulferien, dann wieder einen Monat gar nicht. So, wie es der Mutter eben passte. Brauchbare Infos vorab oder gar Absprachen gab es ich in der Regel nicht.

Wie gingen Sie damit um?

Ganz einfach, ich plante meinen Tagesablauf so als wäre meine Tochter immer bei mir. Dann wäre sie ja auch nicht ständig anwesend, sondern z.B. in der Schule oder sie würde jemanden besuchen. Dabei müsste ich jederzeit damit rechnen, dass sie plötzlich auftaucht oder ich sie irgendwo abholen muss. Trotz ständiger Rückschläge war ich voller Hoffnung und ständig bereit sie willkommen zu heißen, falls sie kommen wollte und auch durfte. Und wenn ich es mal zeitlich überhaupt nicht hinbekam, sprangen meine Eltern ein, genau so wie das in vielen anderen Familien auch der Fall ist.

Was glauben Sie, warum klappte das ab März 2007 nicht mehr?

Das liegt wohl an den veränderten Lebensverhältnissen der Mutter. Seit Geburt unserer Tochter hatte sie immer wieder unbelehrbar daran gearbeitet, den Kontakt zwischen mir und der Kleinen zu verhindern oder zumindest soweit wie möglich zu erschweren.

Im Oktober 2003 beendete sie eine andere Beziehung, zog aus ihrer Wohnung aus und quartierte sich bei ihren Eltern ein. Da diese in einer relativ kleinen Wohnung lebten, war unsere Tochter wohl öfter im Weg. Da wurde sie gerne an mich oder an meine Eltern abgeschoben. Uns kam das sehr gelegen.

Anfang 2004 bezog die Mutter eine neue Wohnung, und kurz danach lernte sie einen Mann kennen. Da passte es wohl überhaupt nicht, wenn ein Ex-Partner in Erscheinung tritt, und für den Kontakt zu seiner Tochter kämpfen muss. Also funktionierte der Umgang weiter.

Anfang 2007 hatte sich die Situation erneut geändert. Inzwischen hatte der Mann die Mutter meiner Tochter geheiratet, und deren zweites Kind von einem andern Mann adoptiert. Er hatte ihr ein neues Haus gebaut, das kurz vor der Fertigstellung stand, und nach außen sah alles nach einer perfekten Familie aus. Allerdings störte es wohl, dass eines der Kinder hin und wieder für einige Tage abgeholt wird.

Die erneute Umgangsverweigerung begann damit, dass man alles was vom Papa kommt schlecht redete, während alles was von der Mutter kommt das Maß aller Dinge sein sollte. So wurde meiner Tochter nach und nach die Freude ihren Papa besuchen zu dürfen genommen. „Hier ist deine richtige Familie, und dein Papa lebt bei seinen Eltern im Keller.“ Solche und ähnliche Sprüche wurden meiner Tochter eingetrichtert. Am Rande sei erwähnt, dass ich mir unter einer „richtigen Familie“ etwas anderes vorstelle, als eine Frau, die zwei Kinder von zwei Männern hat, mit einem dritten Mann verheiratet ist, dieser eines der Kinder adoptiert hat, wobei dieses von seinem leiblichen Papa nichts wissen darf.

Dass erst die Folgen meiner Bekanntschaft zu der Mutter meiner Tochter dazu führten, dass ich heute eine Einliegerwohnung im Haus meiner Eltern bewohne, wird nicht erwähnt.

Wie ging es dann weiter? Inzwischen scheint der Umgang ja wieder zu klappen.

Ich forderte die Mutter per Einschreiben auf, sich an die letzte gerichtliche Regelung zu halten. Weiter kündigte ich gerichtliche Schritte an, falls sie es nicht tut. Wie nicht anders erwartet hielt sie sich nicht daran, und ich stellte meinen Antrag beim Familiengericht. Im Gegensatz zu den früheren Verfahren ging ich erstmals ohne anwaltliche Vertretung vor.

Warum ohne Anwalt, und woher hatten Sie denn das Wissen?

Ich konnte je während der bisherigen Verfahren einige Erfahrungen sammeln. Dadurch weiß ich in groben Zügen wie Anwälte arbeiten, wobei ich hier unterstelle, dass viele eher gewinn- als lösungsorientiert arbeiten. Und mit einer gesunden Portion Menschenverstand, sowie der Hilfe anderer - erfahrenerer – Betroffener, klappte das ganz gut.

Vor Allem ist mein Erfolg auch dem Engagement des Amtsgerichts Kaiserslautern zu verdanken. Zuerst bekniete man mich zwar meine Anträge zurück zu ziehen. Nachdem ich das aber nicht tat, und diese stattdessen sogar noch untermauerte, nahm man sich der Sache auf geradezu vorbildliche Art an. Das Ergebnis ist die beste gerichtliche Umgangsregelung die ich jemals in Händen hielt, mit Androhung von Sanktionen bis hin zur Beugehaft, im Falle der Nichteinhaltung. Seit dem klappt der Umgang wieder.


Zu 5: Wenn Sie jetzt Ihre Tochter sehen können, warum lassen Sie nicht einfach alles auf sich beruhen?

Das würde ich ja gerne, aber ich werde die Geister, die ich einst rief, nicht mehr los.

Wen meinen Sie damit?

Da mir die Mutter meiner Tochter den Umgang mit meiner Tochter immer wieder verweigerte, wandte ich mich einst vertrauensvoll an die für solche Fälle zuständigen Behörden. Ich bemühte zuerst das Jugendamt und später die Familiengerichte. Erst nach 13 Gerichtsverfahren und zwei Umzügen von je 500 km innerhalb von dreieinhalb Jahren konnte von einem funktionierenden Umgang gesprochen werden. Eine solche Odyssee hinterlässt natürlich ihre Spuren. So waren am Ende meine Ersparnisse durch Verfahrenskosten sowie Fahrtkosten zur Aufrechterhaltung des Umgangs, als er endlich funktionierte, aufgebraucht.

Ich beklage mich deswegen nicht. Diese Kosten sind mir ja nur deswegen entstanden, weil ich mich bewusst dafür entschieden hatte, um jeden Preis für den Kontakt zu meiner Tochter zu kämpfen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass ich ebenfalls damit einverstanden wäre, dass man mir auch heute noch immer weitere Kosten unterzuschieben versucht, die so vorher nicht abgesprochen waren.

Welche meinen Sie?

Das augenfälligste Beispiel hierfür ist eine Rechnung über 1.500 Euro für zwei Stunden betreuten Umgang beim Kinderschutzbund in Kaiserslautern. Weiter wurden mir auch einmal die Kosten des Anwalts der Mutter in Rechnung gestellt.

Da kann doch aber etwas nicht stimmen. Für zwei Stunden betreuten Umgang können doch keine Kosten von 1500 Euro entstehen. Von wem haben Sie denn diese Rechnung erhalten?

Die Rechnung wurde von der Landesjustizkasse ausgestellt. Auf meine Nachfrage, wie sich diese zusammensetzt und wieso ich dafür aufkommen soll, verweigerte man mir eine qualifizierte Auskunft. Stattdessen plünderte man mein Konto. Dabei entstand mir ein Schaden von über 500 Euro.

Das kann doch aber nicht sein. Man kann doch nicht einfach so ein Konto beschlagnahmen, ohne vorher die Kosten zu begründen.

Genau das dachte ich auch mal, früher, als ich noch glaubte, in einem Rechtsstaat zu leben.

Wie haben Sie darauf reagiert?

Laut den mir ausgehändigten Unterlagen wurden mir die 500 Euro vom Land Rheinland-Pfalz geklaut. Laut einem Schreiben des Kreisjugendamtes zahlt das Land Rheinland-Pfalz Unterhaltsvorschuss für meine Tochter an die Mutter. Diesen will es dann von mir wieder haben. Was lag also näher, als diese 500 Euro genau da abzuziehen...

Gleichzeitig zog ich den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz hinzu und bat ihn um Aufklärung der Rechnungsstellung bezüglich der 1500 Euro.

Na, das ist ja ein starkes Stück, damit haben Sie sich sicher keine Freunde gemacht.

Das sehe ich ebenso, aber auf solche Freunde kann ich liebend gerne verzichten.

Aber das ist noch nicht alles. Der Bürgerbeauftragte forderte also bei der Landesjustizkasse Unterlagen an, die die Rechnungsstellung bezüglich der 1.500 Euro begründen. Diese erhielt er und leitete sie an mich weiter. Daraus ergab sich z.B., dass die Dame vom Kinderschutzbund die Mutter meiner Tochter zweimal besucht hatte, dass sie Mutter und Kind zu Gesprächsterminen in Kaiserslautern abgeholt und wieder zurück gefahren hatte und dass sie die Mutter mehrmals auf deren Handy anrief. Alle Posten schön tabellarisch aufgelistet und mit der Landesjustizkasse abgerechnet.

Ich stelle ja nicht in Frage, dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind. Es geht nur darum, wieso ich dafür aufkommen soll. Denn genau davon war vorher keine Rede. Wenn ich einen Anwalt oder einen Gutachter beauftrage, weiß ich von vornherein, dass dies mit Kosten verbunden ist. Als ich die Dame vom Kinderschutzbund einmal fragte, wie sich das Ganze finanziert, erzählte sie mir etwas von Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Wenn das so offensichtlich ist, wie kommt es dann, dass Sie dennoch dafür zahlen sollen?

Da hat man mich schlichtweg mit der Definition über den Tisch gezogen. An irgendeinem Punkt während der ganzen Verfahren äußerte die Mutter, dass sie mich mit meiner Tochter nicht allein lassen wolle. Als Begründung gab sie an, dass ich mit einem Kind nicht umgehen könne. Darauf hin fragte man mich, ob ich damit einverstanden wäre, wenn bei den Umgangsterminen eine neutrale Person, die dem Gericht Bericht erstatten würde, dabei wäre. Auf meine Nachfrage, wie das in der Praxis aussieht, erklärte man mir, dass ich in einem Spielzimmer beim Kinderschutzbund mit meiner Tochter spielen könne, wobei die Mutter und eine Mitarbeiterin stets in der Nähe blieben.

Da ich in Sachen Umgang nichts unversucht lassen wollte, willigte ich selbstverständlich ein. In der Rechnung der Landesjustizkasse war dann von einer Verfahrenspflegschaft die Rede, wobei die Verfahrenspflegerin formell mit dem Kinderschutzbund gar nichts zu tun hatte.

Normalweise wird auf solche Mittel zurück gegriffen, wenn von einem Vater eine potentielle Gefahr ausgeht. Wenn er z.B. schon einmal durch Anwendung von Gewalt oder Kindesmissbrauch auffällig wurde. Dies ist aber in meinem Fall eindeutig nicht gegeben. Seit der Geburt meiner Tochter sabotierte die Mutter grundlos jegliche Bemühungen meinerseits, ein vernünftiges Vater-Kind-Verhältnis aufzubauen. Dazu war ihr stets jedes Mittel recht. Wenn sie nun durch die bloße Behauptung, dass der Vater nicht mit einem Kind umgehen könne, diese Kosten verursacht hat, dann möge man sich bitte auch für deren Begleichung an sie halten.

Diese Argumentation ist schlüssig.

Eben, aber das war immer noch nicht alles... Der Bürgerbeauftragte forderte also bei der Landesjustizkasse die Unterlagen an. Am gleichen Tag, an dem das Schreiben des Bürgerbeauftragten bei der Landesjustizkasse eingegangen sein muss, zog diese den Vollstreckungsauftrag zurück. Wohlgemerkt, noch bevor ich diese Unterlagen überhaupt zu Gesicht bekam, geschweige denn hätte dagegen argumentieren können.

Na damit hat sich die Sache doch für Sie erledigt, oder etwa nicht?

Schön wär’s, aber wieder falsch gedacht. Einige Zeit danach schrieb mir die Landesjustizkasse, dass man gegen mich einen Haftbefehl erwirkt hätte, von dessen Vollstreckung jedoch abgesehen würde, falls ich den noch ausstehenden Betrag in Raten von monatlich 100 Euro abzahle.

Wie kann man denn zuerst eine Forderung zurück nehmen und dann einen Haftbefehl erwirken, um diese einzutreiben. Außerdem hat man Ihnen doch, wie Sie sagen, in dieser Sache bereits 500 Euro gepfändet. Wenn die Forderung zurück genommen wurde, müssten Sie doch eigentlich auch Ihre 500 Euro zurück bekommen. Das passt doch alles überhaupt nicht zusammen. Das kann ich gar nicht glauben.

Mit dieser Meinung stehen Sie nicht allein, man kann das alles gar nicht glauben. Wahrscheinlich würde ich es auch nicht glauben, wenn es mir jemand erzählt. Ich habe aber alle Unterlagen schwarz auf weiß, die meisten inzwischen sogar digitalisiert in meinem Online-Archiv.

So wie Sie das beschreiben, entspricht das ja reiner Willkür. Das darf doch alles gar nicht wahr sein. Wir leben doch in einem Rechtsstaat. Gerade in der Justiz arbeiten doch hochqualifizierte Personen. Da muss doch mal jemand merken, dass hier einiges nicht stimmen kann.

Es mag sein, dass dort auch hochqualifizierte Personen arbeiten. Aber ich glaube, dass die, mit denen ich bisher zu tun hatte, schon lange nichts mehr merken.

Sie sprachen vorhin die Kosten an. Darf man erfahren, wie viel Sie tatsächlich bezahlt haben?

An Anwalts-, Gerichts- und Gutachtenkosten gefordert, von mir anerkannt und bezahlt wurden exakt 3.441,22 Euro. Weiter gefordert, von mir nicht anerkannt und auch nicht bezahlt wurden ca. 2.500 Euro. In letzteren sind z.B. die 1.500 Euro für die zwei Stunden betreuten Umgang, die mir einmal auferlegten Kosten des Anwalts der Mutter, die Gerichtskosten des Verfahrens, das zu meiner Inhaftierung führte, sowie diverse Gebühren usw. enthalten. Nicht aufgeführt, weil praktisch nicht bezifferbar, sind z.B. die Kosten für Fahrten zu, von der Mutter nicht eingehaltenen, Terminen. Auch dafür dürften einige Hundert Euro zusammen kommen.

Weiter wäre zu erwähnen, dass in etwa der gleiche Betrag, den ich aufgewendet habe, der Mutter aus der Staatskasse spendiert wurde, um deren Umgangsverweigerungen zu finanzieren. Zumindest dies dürfte in eventuell notwendigen Folgeverfahren anders sein.


Zu 6: Zahlen Sie eigentlich für Ihre Tochter?

Ich würde es gerne.

Heißt das, Sie zahlen nicht?

Mein derzeitiges Einkommen ist auf einem Niveau, auf dem die Zahlung des regulären Unterhalts praktisch ausgeschlossen ist. Dennoch kaufe ich ihr, in Absprache mit der Mutter, immer, wenn es mir finanziell möglich ist, Schuhe, Kleider und andere Dinge.

In welcher Größenordnung geschieht das?

Da kommen schon einige Hundert Euro im Jahr zusammen.

Sie sprechen von Ihrem derzeitigen Einkommen. Haben Sie früher besser verdient?

Als meine Tochter geboren wurde, arbeitete ich als Bäckermeister in einer Großbäckerei und lebte in einer 50 qm-Wohnung. Um die Unterhaltsforderungen des Jugendamts erfüllen zu können, musste ich diese Wohnung auflösen. Seit dem bewohne ich eine Einliegerwohnung im Haus meiner Eltern. Selbstverständlich beteilige ich mich auch hier an den Kosten. Nach der Geburt meiner Tochter gelang es mir, mein Einkommen durch Nacht- und Sonderschichten so weit zu erhöhen, dass ich, als meine Tochter ein Jahr alt war, das Jugendamt aufsuchen konnte, um meine Zahlungen nach oben anpassen zu lassen.

Wie, Sie haben sich, ohne dass man Sie aufgefordert hätte, beim Jugendamt gemeldet, um Ihr gestiegenes Einkommen mitzuteilen und um danach mehr Unterhalt zu bezahlen?

So in etwa. 1999 wurde das Kindergeld erhöht. Da dies bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird, ergab sich für mich eine geringere Zahllast. Man bat mich, deswegen vorbeizukommen. Unaufgefordert brachte ich meine aktuellen Einkommensnachweise mit und verlangte, meine Zahlungen an mein gestiegenes Einkommen anzupassen. Danach zahlte ich monatlich ca. 25 Euro mehr.

Ich finde das ziemlich ungewöhnlich.

Das fanden die beim Jugendamt auch. Das macht aber nichts. Es zeigt lediglich, wie ich mit Ehrlichkeit und Wahrheit umgehe. Das war 1999 so und im Prinzip hat sich daran bis heute nichts geändert.

Wieso hat sich Ihre Einkommenssituation danach so rapide verschlechtert?

Wegen Rückenproblemen war ich 2001 gezwungen, meinen bisherigen Beruf aufzugeben und umzuschulen. Obwohl ich diese Umschulung zum Mediengestalter 2004 mit Bestnoten abschloss, war es mir im Anschluss nicht gelungen, einen Arbeitsplatz zu finden. Um nicht bei Hartz IV zu landen, entschied ich mich im Januar 2005, im Rahmen einer Ich-AG für die Selbständigkeit. Da die Auftragslage allerdings eher bescheiden ist, liegt mein Einkommen in etwa bei der Hälfte dessen, was ein vergleichbarer Facharbeiter verdient. Immerhin ist es etwas mehr als Hartz IV.

Haben Sie bis zu Ihrer Arbeitslosigkeit durchgängig gezahlt?

Nein, nachdem ich im Sommer 2002 trotz gerichtlich geregeltem Umgang und trotz involviertem Jugendamt und weiterer Einrichtungen über ein halbes Jahr meine Tochter nicht sehen konnte, setzte ich nach vorheriger Ankündigung meine Zahlungen aus.

Was wollten Sie damit erreichen?

Ich wollte mich in eine bessere Verhandlungsposition bringen. Die gleichen Institutionen, die für die Verwaltung des Kindesunterhalts zuständig sind, sind ja auch für die Regelung des Umgangs verantwortlich. Mit der Entscheidung, meine Zahlungsbereitschaft an das Zustandekommen einer funktionierenden Umgangsregelung zu knüpfen, schuf ich ja bei genau diesen Stellen einen gewissen Handlungsbedarf.

Das hört sich plausibel an. Hat es funktioniert?

Es wurde zumindest nie offiziell bestätigt. Aber ich denke schon, dass meine diesbezüglich verfassten Schreiben auch eine gewisse Wirkung auf die Umgangsverfahren hatten.

Dennoch entschloss man sich im Herbst 2003, bei meinem Umschulungskostenträger eine Pfändung einzuleiten. Da aber zeitgleich mit dem Beginn der Pfändung auch der Umgang funktionierte, nahm ich es widerspruchslos hin.

Was heißt, Sie nahmen es hin? Was wäre denn die Alternative gewesen?

Die Alternative wäre ein sofortiger Abbruch meiner Umschulung gewesen. Damit hätte es keinen Umschulungskostenträger mehr gegeben und der Geldfluss wäre sofort gestoppt.

Wäre das nicht etwas übertrieben gewesen? Immerhin sollte diese Umschulung, die Sie inzwischen auch noch mit Bestnoten abgeschlossen haben, die Grundlage für Ihre berufliche Zukunft sein.

Das ist wohl richtig. Was hätte ich aber sonst tun sollen? Einsprüche einlegen, warten bis der Rechtsstaat ausgeschlafen hat und so lange zusehen, wie auf meine Kosten Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung finanziert werden? Mit mir ganz sicher nicht!

Im Moment verdienen Sie ja nicht gerade viel. Umso bemerkenswerter, dass Sie davon auch noch mehrere Hundert Euro im Jahr für die Kleidung Ihrer Tochter aufbringen können.

Das sehe ich ebenso.

Auf diesem Stand wollen Sie ja ganz bestimmt nicht bleiben. Was tun Sie, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern?

Daraus ergibt sich die Frage, was ich überhaupt tun kann. Ich lege zuerst mal größten Wert darauf, mein Geschäft korrekt zu führen. Weiter betreibe ich eine Webseite und bewerbe meine Dienste in lokalen Amtsblättern. Ansonsten bleibt mir nicht viel, als darauf zu warten, bis jemand diese Dienste in Anspruch nimmt. Im Prinzip funktioniert das auch, nur ist die Zahl meiner Kunden ganz einfach zu gering, um daraus ein Einkommen auf Facharbeiterniveau erwirtschaften zu können.

Nach meiner Umschulung wollte ich einfach nur einen Job. Inzwischen habe ich die Suche danach aufgegeben. Selbst wenn ich einen potentiellen Arbeitgeber von meinen beruflichen Qualitäten überzeugen könnte, dürfte sein Interesse bei Kenntniserhalt der ganzen Pfändungen, meines Gefängnisaufenthalts und des jederzeit vollstreckbaren Haftbefehls bezüglich der 1.500 Euro für die zwei Stunden betreuten Umgang, schnell zum Erliegen kommen. Im Übrigen denke ich, dass mittlerweile ein solcher Job das Schlechteste wäre, was mir passieren könnte.

Sie sagen, dass Sie mit Ihrer Selbständigkeit nur die Hälfte dessen verdienen, was Sie anders verdienen könnten. Aber ein Job, in dem Sie mehr verdienen, sehen Sie als was Schlechtes an. Wie ist das zu verstehen?

Ganz einfach, wenn ich einen Job hätte, könnte ich gewisse Dinge nicht mehr tun, die mir wichtig sind.

Vorhin sagten Sie doch, dass Sie sich gerade aufgrund Ihres niedrigen Einkommens nicht alles erlauben können. Wieso soll mehr Einkommen jetzt nachteilig sein?

Weil es in diesem Fall nicht um materielle Dinge geht. Wenn ich einen Job hätte, gäbe es folglich einen Arbeitgeber. In dem Moment würden einige Staatsdiener wie die Heuschrecken über diesen herfallen und ihn mit wichtig aussehenden Papieren, aus denen hervorgeht, dass mein Lohn ihnen gehört, plagen. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Forderungen berechtigt sind, es würde einfach gemacht, ohne dass ich mich wirksam dagegen verteidigen könnte. Dessen bin ich mir sicher. Im Moment befinde ich mich jedoch in der glücklichen Situation, nicht durch Eigentum erpressbar zu sein. Und nur deswegen kann ich mich wehren.

Haben Sie noch andere Verbindlichkeiten? Bei solch niedrigem Einkommen rutscht man ja schnell mal ins Minus.

Nein, es existieren lediglich die Forderungen diverser Behörden, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den Verfahren zur Regelung des Umgangs mit meiner Tochter stehen.

Finanziell ginge es mir mit Job sicherlich besser. Solange der Weg dort hin jedoch über Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung führt, werde ich ihn nicht gehen.

Wäre der Weg frei, würde ich mich wieder verstärkt dem Arbeitsmarkt zuwenden. Dies würde ich selbstverständlich genau so aufrecht, ehrlich und konsequent handhaben wie ich bisher durch mein Leben gegangen bin. Eine Erfolgsgarantie kann ich dennoch nicht geben.


Zu 7: Was glauben Sie wie die ganze Sache weiter geht?

Die ganzen Vorgänge sind inzwischen so komplex, dass ich nicht mit einer schnellen Lösung rechne.

Ist denn mit Ihrer Haftstrafe nicht alles erledigt?

Ganz und gar nicht, ich denke die dicksten Brocken kommen noch. In zahlreichen Schreiben zuerst an die Staatsanwaltschaft und zuletzt an das Justizministerium habe ich immer wieder auf bestimmte Ungereimtheiten während der ganzen Verfahren hingewiesen. Ungereimtheiten die jedem, der sich etwas näher mit den Vorgängen beschäftigt, sofort auffallen, nur nicht den Mitarbeitern diverser Verwaltungen und der pfälzischen Justiz.

Nun leben wir aber in einem Rechtsstaat und sie wurden von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt die sie nicht bezahlen wollten. Sie selbst sagten aber zu Anfang dieses Gesprächs, dass Sie auf der richtigen Seite für eine gerechte Sache kämpfen. Wie passt das zusammen?

Das passt überhaupt nicht zusammen. Aber nimmt nicht jeder Staat für sich in Anspruch ein Rechtsstaat zu sein, in dem alles, oder zumindest fast alles, nach ordentlichen Gesetzen vor ordentlichen Gerichten usw. verhandelt wird? Das ist heute so und das war früher auch nicht anders, oder haben Sie schon mal erlebt, dass sich ein Staat selbst als Bananenrepublik oder Schurkenstaat bezeichnet? Das sind immer die anderen, die das sagen.

Aber darum geht es doch in Ihrem Fall gar nicht...

Oh doch, genau darum, und nur darum, geht es. Ich bin in diesem vermeintlichen Rechtsstaat aufgewachsen und nie mit ihm in Konflikt geraten. So lange nicht, bis ich ihn einmal gebraucht hätte. Dabei habe ich am eigenen Leib erfahren, was von den ganzen Phrasen zu halten ist.

Ich stelle nicht in Abrede, dass wir im Moment im wohl besten Staat leben, den es je auf deutschem Boden gegeben hat. Von dem Rechtsstaat der er aber vorgibt zu sein, sind wir noch weit entfernt. Insofern betrachte ich es die Pflicht eines jeden Bürgers, sich gegen offensichtliches Unrecht, vorgeblich im Namen dieses Volkes zu wehren.

Mit meinen Aktivitäten leiste ich genau dafür meinen bescheidenen Beitrag.

Übertreiben Sie hier nicht etwas? Nehmen Sie sich nicht selbst viel zu wichtig?

Fakt ist, dass diese Bundesrepublik Deutschland zwischen 2000 und 2006 insgesamt neunmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt wurde. Da kann sich jeder selbst seine Gedanken machen, wo eine Bananenrepublik oder ein Schurkenstaat beginnen und wo sie enden.

Von Anfang an habe mich bei der Regelung des Umgangs zu 100 % korrekt an alle mir gemachten Vorgaben und an alle getroffenen Vereinbarungen gehalten. Während dieser Zeit habe ich jede Menge behördlichen Pfusch erlebt. Pfusch, den man sich jetzt auch noch von mir bezahlen lassen will, und da spiele ich nicht mit.

Was meinen Sie mit Pfusch?

Andere nennen es Rechtsbeugung.

Das ist aber ein sehr schwerwiegender Vorwurf.

Ich weiß, und umso schlimmer ist, dass sich keiner zuständig fühlt diesen Vorwurf aufzuklären.

Wer sollte ihn denn aufklären?

Die dafür zuständigen Organe dieses Rechtsstaats.

Und warum denken Sie, geschieht das nicht?

Na weil Keiner ein Interesse daran hat. Alle stecken unter einer Decke. Sämtliche meiner Schreiben an Staatsanwaltschaften, Gerichte und sogar das Justizministerium wurden mit schwammigen Formulierungen abgewiegelt. Keiner will etwas damit zu tun haben.

Der Erste erklärt sich für nicht zuständig und schickt mich zum Zweiten. Der Zweite redet nicht mit mir solange ich keinen Anwalt, den ich natürlich selbst bezahlen soll, mitbringe. Wenn ich beim Dritten ankomme, erklärt der mir, dass er nichts tun könne, da, während ich mich beim Ersten oder Zweiten aufgehalten habe, irgendeine Frist verstrichen sei. Gehe ich beim nächsten Mal gleich zum Dritten, erklärt er mir, dass er nicht tätig werden kann, wenn ich nicht zuvor beim Ersten und beim Zweiten war. Am Ende bekomme ich vom Vierten eine nicht nachvollziehbare Rechnung für eine Leistung, die entweder gar nicht oder nur ansatzweise erbracht wurde. Beklage ich mich darauf bei diesem über dessen Rechnung, oder frage nur nach wie sich die Rechnung zusammen setzt, erklärt der sich für nicht zuständig und verweist mich wieder an den Ersten oder Zweiten. Danach beginnt das Spiel von vorn. Und wenn man während des ganzen Prozedere nicht darauf achtet, dass das Konto immer schön leer ist, ist das auch noch weg. Das Ganze bezeichnet sich dann als Rechtsstaat.

Warum denken Sie ist das so?

Ganz klar, weil die sich selbst schützen wollen. Und das geht am Einfachsten indem man die Hürden so hoch legt, dass ein Nichtjurist quasi zwangsläufig auf einen Juristen angewiesen ist, der wiederum mit den anderen Juristen gemeinsame Sache macht. Man kennt sich ja...

Wie meinen Sie das?

In der Theorie sieht das ja ganz nett aus. Der Erste will etwas, der Zweite will dass es der Erste nicht bekommt, und der neutrale Richter entscheidet. In der Praxis ist es doch so, dass Anwälte, Staatsanwälte und Richter sich untereinander kennen. Manche haben vielleicht sogar schon zusammen studiert. Da kann mir niemand erzählen, dass die sich alle bei jedem Verfahren unvoreingenommen zusammen finden um dann strikt nach Aktenlage und dem Buchstaben des Gesetzes zu entscheiden. Wenn das so wäre, bräuchte man die alle gar nicht, und man könnte stattdessen alles über ein Computerprogramm abwickeln.

Ich habe selbst schon mitgehört, wenn Anwälte untereinander oder mit Richtern telefonieren. Da werden schon lange vor der Verhandlung irgendwelche Deals ausgehandelt, und bei Beginn der Verhandlung steht das Ergebnis längst fest. Bestenfalls wird noch ein bisschen Show nachgereicht, damit die Mandanten glauben zu wissen wofür sie Ihre Rechnungen bekommen. Diese Vorgehensweise nennt man auch Prozessökonomie.

Wenn einer aus diesen Kreisen irgendwo gepfuscht hat, passiert vielleicht hinter den Kulissen etwas. Schlimmstenfalls erleidet er einen Karriereknick, und das war’s dann. Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus. Dass eine Staatsanwaltschaft einen oder sogar mehrere Richter wegen Rechtbeugung angeklagt hat, gab es im Nachkriegsdeutschland meines Wissens nach erst einmal.

Dann erkläre ich öffentlich, dass die pfälzische Justiz gepfuscht hat. Damit kommt man dort nicht klar.

Im Allgemeinen richtet man dort über Zeitgenossen die irgendetwas angestellt haben, der eine mehr, der andere weniger. Und da die über die gerichtet wird in der Regel auch wirklich Dreck am Stecken haben, funktioniert das ganz gut. Da schaut jeder auf die Täter, keiner auf die Richter.

In meinem Fall hat aber einer aus den eigenen Reihen Dreck am Stecken. Deswegen lehnte man es schlichtweg ab in der Sache überhaupt zu ermitteln.

Da ich mit den Antworten auf meine Schreiben nicht einverstanden war, legte ich immer wieder Rechtsmittel ein. Dies gefiel natürlich noch weniger. Aber anstatt meine Vorwürfe endlich nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu überprüfen, versuchte man mich mit Geldforderungen mundtot zu bringen, was nicht funktionierte.

Danach versuchte man meine Person in Misskredit zu bringen, und inszenierte ein Beleidigungsverfahren. Ich habe dabei mit Wonne mitgespielt. Offensichtlich war man so sehr damit beschäftigt mir etwas anzuhängen, dass man gar nicht gemerkt hat, was für ein Eigentor man sich damit schießt.

Also das verstehe ich jetzt überhaupt nicht? Was meinen Sie mit Eigentor?

Es ist ja wohl davon auszugehen, dass man seitens der Justiz bezüglich meiner Vorwürfe nicht gerade glücklich war.

Folglich ist es naheliegend, dass man es begrüßt hätte, wenn ich künftig diese Äußerungen unterlasse. Eine Aufklärung will man sich ja offensichtlich nicht leisten.

Also suchte man nach Möglichkeiten, dies mit den Werkzeugen unseres Rechtsstaats umzusetzen.

Und was eignet sich dazu am Besten? Der Druck auf den Geldbeutel natürlich... Zu anderen Zeiten konnte man unliebsame Kritiker einfach verschwinden lassen, heute verschickt man stattdessen Rechnungen.

1.500 Euro für zwei Stunden betreuten Umgang, warum denn nicht...

170 Euro für den Anwalt der Kindesmutter, deren Kosten ansonsten immer aus der Staatskasse spendiert wurden.

50 Euro für ein Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts, von dem ich gar nicht weiß, wann es jemals stattgefunden haben soll. Einen Termin zur Anhörung, geschweige denn eine Gelegenheit zur Stellungnahme, habe ich nie erhalten.

Und zu guter letzt 350 Euro für ein Verfahren, in dem sich einer von mir auf den Schlips getreten fühlte, den ich gar nicht angesprochen hatte.

Irgendwann nahm ich diese ganze Truppe gar nicht mehr ernst und ließ sie einfach titeln. Was Gerichtsentscheide wert sind, weiß ich ja spätestens, seit ich diese reihenweise archiviert hatte und meine Tochter dennoch nicht zu sehen bekam.

Gegen alles was man mir schickte legte ich meine Rechtsmittel ein, ansonsten verweigerte ich konsequent jegliche Zahlungen.

Am Ende kam man auf 150 Euro, die man unbedingt haben wollte, andernfalls sollte ich mich zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe melden. Ab da ging der Schuss nach hinten los. Man hatte wohl nicht damit gerechnet, dass ich eher ins Gefängnis gehe, als 150 Euro zu zahlen. Zurück konnte man aber auch nicht mehr.

Mit immer höheren Geldforderungen wollte man mich zum Schweigen bringen. Am Ende war ich mit Hilfe der Medien so laut wie nie zuvor. Somit werte ich diese Aktion als Erfolg.

Nach den mir vorliegenden Zahlen gehe ich davon aus, dass für Verhaftung, Überführung und 14 Tage Haft mindestens 5.000 Euro aufgewendet wurden.

Nun gut, letztlich wurden dafür ja Steuergelder aufgewendet. Somit trafen Sie damit ja nicht die, die Sie eigentlich treffen wollten.

Das stimmt, aber da diese Aktion von großem Medieninteresse begleitet wurde, stand es jedem Bürger frei, sich z.B. in Form eines Leserbriefes dazu zu äußern. Einige haben das ja auch getan. Ich bin mit den Reaktionen sehr zufrieden.

Dass es die Mitarbeiter der Justiz nicht materiell traf, da gebe ich Ihnen recht. Aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass diese Aktion auch dort einige Denkanstöße geliefert hat. Ich erwarte selbstverständlich nicht, dass dies offiziell bestätigt wird...

Die Forderungen gegen Sie bestehen also weiter und bezahlen wollen Sie nicht. Was denken Sie, wird als nächstes passieren?

Das weiß ich nicht. Ich sehe mich auf dem richtigen Weg. Soll man doch ruhig versuchen, ein Exempel zu statuieren. Ich werde es sachdienlich verwerten.

Sie sagten vorhin, dass Sie sich immer an alle Vorgaben und Abmachungen gehalten haben. Wie Sie in Ihrem Buch beschrieben haben, hat das die Kindesmutter ja offensichtlich nicht getan. Was glauben Sie warum dies nicht angemessen berücksichtigt wurde?

Weil man ganz einfach den bequemsten Weg gegangen ist. Ich habe viel Zeit dadurch verloren, dass ich mich stets korrekt und kooperativ verhalten habe. Zeitgleich ließ sich die Kindesmutter zwar auf Abmachungen ein, ohne sich jedoch daran zu halten. Das war den Staatsdienern natürlich auch lästig.

Während ich stets darauf hoffte, dass sich mein vorbildliches Verhalten irgendwann auszahlt, spekulierte die Kindesmutter wohl darauf, dass ihr unbequemes Verhalten dazu führt, dass sie bekommt was sie will, nur um sie los zu werden. Ihr Konzept ging auf, meins nicht. Es hat ziemlich lange gedauert, bis ich diese Zusammenhänge begriffen hatte. Inzwischen habe ich sie begriffen und setze sie tatkräftig in die Praxis um.

Jetzt wird mir so einiges klar. Erzählen sie bitte weiter...

Mittlerweile bin ich davon überzeugt, dass ich in der Sache nur dann etwas erreichen kann, wenn ich mich mindestens genau so, oder besser noch unbequemer verhalte wie seinerzeit die Kindesmutter.

Immer freundlich und mit gutem Bespiel voran, da gähnen die nur. Wenn die aber durch Reaktionen aus der Öffentlichkeit regelmäßig zu Stellungnahmen „animiert“ werden, sieht die Sache schon anders aus.

Wenn der Eine oder Andere beim Lesen meiner Schriftsätze erst dreimal sein Frühstück, samt seiner eigenen Galle wiederkäuen, und fünfmal mit seinem Hirn die Tischplatte küssen muss, um aufnahmefähig für konstruktive Lösungsvorschläge zu sein, bin ich gerne bereit solche Schriftsätze zu liefern.

So wie sich Wasser immer den einfachsten Weg ins Tal sucht, geht man auch hier den Weg des geringsten Widerstands. Es mag wohl bei diesen Institutionen auch einige Idealisten geben, aber das dürfte eine Minderheit sein.

Das ist ein interessanter Vergleich. Was erwarten Sie denn, wie lange das so weiter geht? Oder anders ausgerückt, wie lange wollen Sie kämpfen?

Sofern es den Kampf für den Kontakt zu meiner Tochter angeht, kann ich Ihnen keinen genauen Zeitpunkt nennen. Irgendwann wird sie in einem Alter sein, in dem Kinder ihre eigenen Wege gehen. Bis es soweit ist, werde ich alles dafür tun, um den ungehinderten Kontakt zwischen ihr und mir aufrecht zu erhalten.

Sofern es den Kampf gegen die Mühlen der Justiz angeht, rechne ich nach derzeitiger Sachlage nicht mit einem Ende vor dem Jahr 2027.

Warum gerade 2027?

Das Jahr 2027 ist das Jahr in dem ich 65 werde und, wenn bis dahin noch was übrig ist, in Rente gehe. Wenn dann die Heuschrecken über die Rentenkasse herfallen und dort verkünden, dass meine Rente ihnen gehört, gibt es wenig was ich dagegen unternehmen könnte. Aber vielleicht fällt mir ja bis dahin noch etwas ein...


Zu 8: Was müsste denn Ihrer Meinung nach passieren um die Sache zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen?

Zuerst müssten die von mir gegenüber dem Kreisjugendamt Kaiserslautern und dem Amtsgericht Landstuhl erhobenen Vorwürfe nach rechtsstaatlichen Prinzipien geprüft und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

In einem Rechtsstaat der seinen Namen verdient, kann es ganz einfach nicht sein, dass ein Mitarbeiter eines Jugendamts einem Vater dazu rät, einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für sein Kind zu stellen, um im Anschluss daran diesen Antrag vor Gericht platzen zu lassen. Es spielt dabei für mich keine Rolle warum das geschehen ist. Tatsache ist, dass es geschehen ist.

Unmittelbar damit in Zusammenhang steht der Vorgang beim Amtsgericht Landstuhl. Nachdem der vom Jugendamt angeregte Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auch in zweiter Instanz gescheitert war und von meiner Seite der Gang vor den BGH vorbereitet wurde, gab es ein Gespräch zwischen dem Richter des Amtsgerichts und meiner Anwältin. Dabei gab er ihr zu verstehen, dass er bei einem erneuten Antrag zur Regelung des Umgangs zu wirkungsvolleren Mitteln greifen würde um auch dessen Umsetzung zu gewährleisten. Den Antrag haben wir gestellt und die Vorbereitungen für den Gang vor den BGH nicht mehr fortgesetzt. Nachdem die Frist für den Gang vor den BGH abgelaufen war, erklärte sich der Richter des Amtsgerichts für nicht mehr zuständig, da die Kindesmutter inzwischen umgezogen sei. Der Hinweis, dass die Antragsstellung bereits vor dem Umzug stattfand, und somit die Zuständigkeit nach wie vor gegeben ist, wurde einfach ignoriert.

Das Ergebnis dieser Vorgänge war für mich nicht nur ein erheblicher finanzieller Schaden durch die entstandenen Verfahrenskosten. Viel schlimmer war, dass die Kindesmutter in ihrer seit langem aktenkundigen Umgangsverweigerungshaltung soweit bestärkt wurde, dass es mir während der folgenden 13 Monate nur ein einziges Mal gelang in Kontakt zu meiner Tochter zu treten. Letzteres auch nur deswegen, weil das Treffen ohne Wissen der Kindesmutter und gegen deren ausdrücklichen Willen stattfand.

Als hätten diese Vorgänge niemals stattgefunden, gehen beide Beschuldigte nach wie vor unbehelligt ihrer Beschäftigung nach. Das kann in einem Rechtsstaat der seinen Namen verdient, ganz einfach nicht sein.

Als nächstes müssten sämtliche gegen mich laufenden Pfändungen und Forderungen nach rechtsstaatlichen Prinzipien geprüft werden. Auf die 1.500 Euro für die zwei Stunden betreuten Umgang bin ich ja vorhin schon näher eingegangen. Dieser Teilaspekt ist so haarsträubend lächerlich, dass sich dazu eigentlich jeder weitere Kommentar erübrigt.

Zwischen dem Ende meiner Umschulung in Sommer 2004 und dem Beginn meiner Selbständigkeit im Januar 2005 stand mir nachweislich weniger Einkommen zur Verfügung, als einem Nichterwerbstätigen laut der damals gültigen Düsseldorfer Tabelle, nach Abzug des Unterhalts verbleiben darf. Ähnlich verhält es sich ab Januar 2005. Selbst als Erwerbstätigem stand mir weniger Einkommen zur Verfügung als einem Nichterwerbstätigen nach Abzug des Unterhalts verbleiben darf. Hätte man korrekt gearbeitet, wäre ich von der Zahlungspflicht befreit worden.

Stattdessen entscheid man, dass ich auch mit 130 Euro weniger auskommen kann als jeder Andere in den alten Bundesländern und stufte mich, ohne dass mir eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden wäre, als zahlungspflichtig ein.

Entweder haben wir eine Düsseldorfer Tabelle oder wir haben keine. Und wenn wir eine haben, die für alle Anderen gilt, dann hat die auch für mich zu gelten. Die Methoden die hier angewendet wurden kann es in einem Rechtsstaat der seinen Namen verdient, ganz einfach nicht geben.

Das hört sich alles ganz plausibel an. Wie wollen Sie das alles aber erreichen? Sie haben ja vorhin selbst gesagt, dass es bei den betreffenden Stellen bisher niemanden interessiert hat. Was bieten Sie denn als Gegenleistung?

Dazu wäre zu sagen, dass ich weder eine Sonderbehandlung, noch irgendetwas anderes fordere was mir nicht zusteht.

Ich betrachte mich als unbescholtenen Bürger, der von seinem Rechtsstaat nichts anderes als seine Rechte einfordert. Somit stellt sich für mich grundsätzlich nicht die Frage nach einer Gegenleistung.

Ich will jedoch nicht ausschließen, dass Manchem allein schon die Vorstellung, keine Schreiben mehr von mir zu erhalten, Grund genug sein könnte, um etwas intensiver über Lösungsmöglichkeiten nachzudenken.

Im Übrigen wäre zu erwähnen, dass ich derzeit nicht beabsichtige Gegenforderungen zu stellen. Ich habe weder Interesse an Schadensersatz noch an Schmerzensgeld bezüglich der Haftstrafe. Denkbar wäre bestenfalls eine Entschädigung wenn die mehrfach beschriebenen Vorgänge beim Kreisjugendamt Kaiserslautern und dem Amtsgericht Landstuhl aufgeklärt sind. In Anbetracht der Tatsache, dass mir aber auch die großzügigste Entschädigung niemals ein Ersatz für die 13 Monate, in denen ich nur ein einziges Mal Kontakt zu meiner Tochter haben konnte, sein können, zeige ich mich hier gesprächsbereit.


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